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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5827-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

 

Der Lagarde-Campus wird im Zuge der Konversion neugestaltet. Nach derzeitigem Stand werden auf diesem Areal in den nächsten Jahren über 1.000 Wohnungen entstehen. Die ersten Wohneinheiten sind bereits bezugsfertig. Einen Teil dieser Wohnungen werden junge Familien beziehen, sodass die Schaffung einer Kindertagesstätte unumgänglich ist.

 

Auf der Teilfläche Lagarde 16 (Lagarde-Höfe Bamberg) des Rahmenplans Zielkonzept 2025 / Lagarde-Campus errichtet die Volksbau Bamberg GmbH & Co. KG einen Wohnkomplex. Im Erdgeschoss des Gebäudes BA2 Haus 12/13 wird eine Kindertagesstätte eingebaut. Geplant ist eine 2-gruppige KiTa mit einer Krippengruppe (12 Betreuungsplätze) und einer Kindergartengruppe (28 Betreuungsplätze).

 

Der Bauträger Volksbau Bamberg GmbH & Co. KG wird die Räume nach Baufertigstellung an einen Betriebsträger, Fa. Atvexa GmbH, vermieten. Atvexa GmbH betreibt bereits im Raum Hamburg mehrere KiTas und plant aktuell eine Einrichtung in Kulmbach. Der Mietvertrag ist unterschrieben.

 

  1. Der Bauträger verzichtet aufgrund des aktuellen Baufortschritts auf einen Investitionskostenzuschuss der Stadt Bamberg samt einer FAG-Förderung. Da die Betriebsaufnahme der KiTa spätestens für Sommer 2023 geplant ist, sind die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

  1. Der Bedarf von 12 Kinderkrippenplätzen und 28 Kindergartenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für die Kindertagesstätte LILLÅR, Johannes-Hoffmann-Straße 7, 96052 Bamberg, der Atvexa GmbH, Friesenweg 1, 22763 Hamburg wird als notwendig anerkannt.
  2. Die Betriebsträgerschaft wird der Atvexa GmbH übertragen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: ca. 110.000,00 € je Abrechnungsjahr für den kommunalen Anteil an der kindbezogenen Förderung:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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