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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1293-47

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die vergangenen Betriebsabrechnungen der Kostenrechnenden Einrichtung „Friedhöfe der Stadt Bamberg“ sowie die Zahlen der Bestattungen und Einäscherungen zeigen immer deutlicher folgende Problemfelder auf:

 

Aufgrund der steigenden Mobilität der Gesellschaft werden immer mehr langjährige Familiengräber aufgelöst, da die Familien nicht mehr vor Ort wohnen und dadurch die Grabpflege nicht mehr durchführen können bzw. möchten. Ältere Leute suchen nach Grabformen, die keine Grabpflege erfordern, weil sie den Hinterbliebenen nicht zur Last fallen möchten. Dies hat einen massiven Anstieg der Einäscherungen zur Folge.

 

Daher wurde der Entwurf der Bestattungs- und Friedhofssatzung an die sich wandelnde Bestattungskultur sowie an die Bedürfnisse der Familien und Angehörigen angepasst. Er orientiert sich an der Leitfassung des Deutschen Städtetages für eine Friedhofssatzung. In diese Leitfassung wurden bestehende Regelungen aus der bisherigen Satzung, die sich bewährt haben, übernommen und neue Regelungen, insbesondere neue Grabarten, die den o.g. Problemfeldern entgegentreten, eingearbeitet. Der Satzungsentwurf wurde darüber hinaus durch die Rechtsabteilung des Bürgermeisteramtes geprüft.

Zukünftig können Urnen z.B. im neuen „Baum- und Skulpturenhain“ unter Bäumen bzw. historischen Skulpturen beigesetzt werden. Diese Grabart erfordert von den Angehörigen keine Grabpflege, da diese die Stadt Bamberg übernimmt und im Grabpreis für 24 Jahre enthalten ist.

 

Darüber hinaus wurde in der neuen Bestattungs- und Friedhofssatzung die Grabmalordnung vereinfacht, um Erdbestattungen für den Bürger attraktiver zu gestalten.

 

Seit 1993 wurde die Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung nahezu unverändert durch die Stadt Bamberg angewendet. Die Gebühren wurden seit diesem Zeitpunkt nicht erhöht, sondern zum 01.01.2002 nur von DM auf Euro umgestellt.

 

Die Umstände, dass sehr viele Gräber aufgegeben wurden, die Anzahl der Einäscherungen stiegen und die Anzahl der Erdbestattungen sanken, führten in den letzten Jahren zu negativen Betriebsergebnissen, die bis zum Jahr 2008 aus einer früheren Gebührenrücklage gedeckt werden konnten. Für das Defizit, das im Betriebsjahr 2009, trotz äußerst sparsamer Haushaltsführung, in Höhe von 245.691,76 € entstand, waren nur noch 112.658,96 € aus der Gebührenausgleichsrücklage vorhanden. Der Restbetrag in Höhe von 133.032,80 € musste aus dem städtischen Haushalt zugeführt werden. Eine Hochrechnung der bisher vorliegenden Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2010 ergibt ein voraussichtliches Defizit in Höhe von 288.000 €. Eine Anpassung der Gebühren ist daher dringend nötig.

 

Der Entwurf der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung sieht eine Erhöhung der Gebühren entsprechend dem Preisindexsteigerungen auf Basis der Zahlen des Statistischen Bundesamtes für alle Sachkosten in Höhe von 3,0 % p.a. vor. Darüber hinaus sind auch die Steigerungen der Personalkosten im Durchschnitt in Höhe von 3,0 % p.a. mit in die Gebührenkalkulation eingeflossen. Die zukünftigen Gebührensätze liegen im bayernweiten Vergleich bei Städten über 50.000 Einwohnern immer noch im Mittelfeld.

 

Die im Entwurf der Gebührensatzung enthaltenen neuen Gebührensätze werden in den kommenden Jahren dazu führen, dass keine Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt notwendig sein werden.

 

Darüber hinaus wurde die Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung insbesondere im Bereich der Urnenbestattungen vereinfacht und neu gestaltet. Nun hat der Bürger die Möglichkeit, zwischen 5 Varianten für Beisetzungsfeiern für Urnen zu wählen.

 

Der Neuerlass der Verordnung der Stadt Bamberg über das Leichenwesen wurde durch den Wegfall des Bundesseuchengesetzes sowie durch die Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2000 notwendig. Darüber hinaus ergaben sich redaktionelle Änderungen aus dem Neuerlass der Bestattungs- und Friedhofssatzung. Das Gesundheitsamt Bamberg ließen im Übrigen auch Leichenhallen bei privaten Bestattern zu. Auch auf diesen Umstand geht die neue Verordnung der Stadt Bamberg über das Leichenwesen ein.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Kultursenat empfiehlt der Vollsitzung des Stadtrates folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.              Der Sitzungsvortrag wird zur Kenntnis genommen und dem Vortrag wird zugestimmt.

 

2.              Die vorgelegte Bestattungs- und Friedhofssatzung wird beschlossen und soll nach vorheriger Genehmigung der Regierung von Oberfranken öffentlich bekannt gemacht werden. Sie tritt am 01.01.2011 in Kraft, gleichzeitig tritt die Bestattungs- und Friedhofssatzung in der Fassung vom 05.08.1985 außer Kraft.

 

3.              Die vorgelegte Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung wird beschlossen. Sie tritt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zum 01.01.2011 in Kraft, gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung in der Fassung vom 01.01.2002 außer Kraft.

 

4.      Die vorgelegte Verordnung der Stadt Bamberg über das Leichenwesen wird beschlossen. Sie tritt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zum 01.01.2011 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Stadt Bamberg über das Leichenwesen in der Fassung vom 06.08.1997 außer Kraft.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

 

 

Bamberg, 30.09.2010

Referat 4

i. V.

 

 

 

 

Werner Hipelius

Bürgermesiter

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