"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5847-R1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 20.09.2022 wurde die Angelegenheit behandelt. Teile des Beschlussvorschlages der Verwaltung wurden in die zweite Lesung verwiesen.

Hinsichtlich des damaligen Verwaltungsvortrages und des Beschlussvorschlages darf auf die Vorlagen zur Sitzung vom 20.09.2022 Bezug genommen.

 

  1. Offene Beschlussvorschläge aus der Sitzung vom 20.09.2022:

 

Die folgenden Ziffern des Beschlussvorschlages der Verwaltung sind in der Sitzung am 20.09.2022 in die zweite Lesung verwiesen worden und stehen daher in der Sitzung am 26.10.2022 noch zur Beratung an:

 

1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg hebt seinen Beschluss vom 24.06.2020 (VO/2020/3230-R1) hinsichtlich dessen Ziffer 2 lit. a), c) und d) sowie seinen Beschluss vom 27.01.2021 (VO/20213985-R1) hinsichtlich dessen Ziffern 2 und 3 auf.

2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt unter Aufrechterhaltung und Ergänzung seines bereits in der Vollsitzung vom 20.09.2022 gefassten Änderungsbeschlusses den Erlass folgender Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Ortssatzung):

 

Satzung

zur Änderung der Satzung der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33 und 56 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374), folgende Satzung:

 

§ 1

Die Satzung der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 5. April 2022 (Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 08.04.2022 Nr. 6) wird wie folgt geändert:

(2) § 3 Abs. 2 Buchst. c S. 3 wird ersatzlos gestrichen.

(3) § 3 Abs. 2 Buchst. e erhält folgende neue Fassung:

„Der/Die Fraktionssprecher/in jeder Stadtratsfraktion, und die/der Sprecherin/Sprecher einer Ausschussgemeinschaft und die/der Sprecher/innen der Wählergruppierungen mit Sitz in den Senaten oder gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen erhält für jede wahrgenommene Sitzung des Senates oder Ausschusses zusätzlich pauschal ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 €."

 § 2

 Diese Satzung tritt am 21. September 2022 in Kraft.“

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt, seine Geschäftsordnung in der aktuell gültigen Fassung wie folgt zu ändern:

 

  1. § 9 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

„Von den Fraktionen, Wählergruppierungen und Ausschussgemeinschaften soll für jeden Senat und gesetzlich vorgeschriebenen Ausschuss, soweit darin vertreten, eine Sprecherin oder ein Sprecher benannt werden.“

  1. § 11 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

„In den Ausschüssen müssen die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten sein (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO).“

 

  1. § 11 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

„Die Fraktionen, Gruppierungen und Ausschussgemeinschaften schlagen die Mitglieder der Ausschüsse namentlich vor; sie benennen gleichzeitig für jedes Ausschussmitglied mindestens einen, höchstens jedoch bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter.“


§ 29 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

 

„Ist eine Behandlung nicht innerhalb von drei Monaten möglich, so hat das jeweils zur Vorbereitung zuständige Referat rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine mit einer ausreichenden Begründung versehene Zwischennachricht an die Antrag stellenden Personen, Fraktionen, Gruppierungen oder Ausschussgemeinschaften sowie an die übrigen Fraktionen / Gruppierungen / Ausschussgemeinschaften zu veranlassen.“

 

Diese Beschlussvorschläge sind noch offen und sollen in der Stadtratssitzung am 26.10.2022 behandelt werden.

 

  1. Stellungnahmen der Regierung von Oberfranken und Rückforderung:

 

Im Nachgang der Sitzung am 20.09.2022 gingen die Stellungnahmen der Regierung von Oberfranken vom 05.10.2022 sowie vom 13.10.2022 ein. Hinsichtlich des Sachvortrages zur Frage der Bildung von Fraktionen und Ausschussgemeinschaften sowie zu Fragen der Entschädigungsmöglichkeiten der Fraktionen, Wählergruppierungen und Ausschussgemeinschaften darf im Übrigen auch auf die Sitzungsvorlage der Stadtratssitzung am 20.09.2022 Bezug genommen werden.

Neue Erkenntnisse, die eine Änderung des Beschlussvorschlages der Verwaltung gebotenen erscheinen ließen, sind nicht hervorgetreten. Vielmehr wurden durch die Einschätzungen der Regierung von Oberfranken – ROF – vom 05.10.2022 sowie vom 13.10.2022 die bisher durch die Verwaltung vertretenen Rechtsauffassungen bestätigt: Das Bestehen eines aufgespaltenen Fraktionsbegriffs wurde verneint und die CSU-BA weiterhin nicht als Fraktion im kommunalrechtlichen Sinne bewertet.

Die Stellungnahmen der ROF wurden bereits unmittelbar nach deren Eingang an alle Stadtratsmitglieder via E-Mail versandt. Sie sind dieser Vorlage nochmals beigefügt (Anlage 1 und 2).

Im Übrigen bleibt es für die diskutierten Fraktionsbildungen von BaLi/Die PARTEI, ÖDP/Volt/BM und FDP/FW/BuB bei den mit der Sitzungsvorlage vom 20.09.2022 mitgeteilten Rechtsauffassung, wonach es sich nicht um kommunalrechtlich anerkennungsfähige Fraktionsbildungen handelt. Diese Aussage bezieht sich sowohl auf die Anerkennungsfähigkeit bei der Sitzberechnung, als auch auf die Partizipationsmöglichkeit an für Fraktionen vorgesehene Entschädigungsleistungen. Für den Zusammenschluss „Die FRAKTION (BaLi/Die Partei)“ darf ergänzend noch auf das Schreiben der Verwaltung vom 24.09.2022 verwiesen werden, welches als Anlage 3 beiliegt.

Es ist daher weiterhin (Stand 20.10.2022) von folgenden Zusammenschlüssen für die Besetzung der Senate auszugehen:

 Fraktion Grünes Bamberg   11 Personen

 CSU-Fraktion     10 Personen

 SPD-Fraktion       6 Personen

 BBB-Fraktion       3 Personen

 AfD-Wählergruppierung     2 Personen

 BaLi-Wählergruppierung     2 Personen

 FW-BuB-FDP-Ausschussgem.     3 Personen

 Volt-ÖDP-BM Ausschussgem.     3 Personen

 Einzelstadtratsmitglieder     4 Personen

 

Ausstehend ist noch eine Rückmeldung der ROF im Hinblick auf im Rahmen der Gremienbesetzung durchzuführende Losentscheide.


Rückforderungen:

Die Frage einer möglichen Rückforderung von Entschädigungsleistungen für Fraktionen in der Vergangenheit befindet sich noch in Bearbeitung durch die Verwaltung. Eine Beratung und Beschlussfassung erfolgt, sobald die erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen sind.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den ergänzenden Sitzungsvortrag zur zweiten Lesung zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg hebt den Beschluss vom 24.06.2020 (VO/2020/3230-R1) in den Ziffern 2 lit. a), c) und d) sowie den Beschluss vom 27.01.2021 (VO/20213985-R1) in den Ziffern 2 und 3 auf.

3. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt unter Aufrechterhaltung und Ergänzung seines bereits in der Vollsitzung vom 20.09.2022 gefassten Änderungsbeschlusses den Erlass folgender Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Ortssatzung):

„Satzung

zur Änderung der Satzung der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33 und 56 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374), folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 5. April 2022 (Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 08.04.2022 Nr. 6) wird wie folgt geändert:

(2) § 3 Abs. 2 Buchst. c S. 3 wird ersatzlos gestrichen.

(3) § 3 Abs. 2 Buchst. e erhält folgende neue Fassung:

„Der/Die Fraktionssprecher/in jeder Stadtratsfraktion, und die/der Sprecherin/Sprecher einer Ausschussgemeinschaft und die/der Sprecher/innen der Wählergruppierungen mit Sitz in den Senaten oder gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen erhält für jede wahrgenommene Sitzung des Senates oder Ausschusses zusätzlich pauschal ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 €."

§ 2

Diese Satzung tritt am 21. September 2022 in Kraft.“


  1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt, seine Geschäftsordnung in der aktuell gültigen Fassung wie folgt zu ändern:

 

  1. § 9 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„Von den Fraktionen, Wählergruppierungen und Ausschussgemeinschaften soll für jeden Senat und gesetzlich vorgeschriebenen Ausschuss, soweit darin vertreten, eine Sprecherin oder ein Sprecher benannt werden.“

  1. § 11 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„In den Ausschüssen müssen die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten sein (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO).“

 

  1. § 11 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„Die Fraktionen, Gruppierungen und Ausschussgemeinschaften schlagen die Mitglieder der Ausschüsse namentlich vor; sie benennen gleichzeitig für jedes Ausschussmitglied mindestens einen, höchstens jedoch bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter.“

 

  1. § 29 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

„Ist eine Behandlung nicht innerhalb von drei Monaten möglich, so hat das jeweils zur Vorbereitung zuständige Referat rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine mit einer ausreichenden Begründung versehene Zwischennachricht an die Antrag stellenden Personen, Fraktionen, Gruppierungen oder Ausschussgemeinschaften sowie an die übrigen Fraktionen / Gruppierungen / Ausschussgemeinschaften zu veranlassen.“

 

4. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung möglicher Erstattungsansprüche hinsichtlich gewährter Entschädigungen.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...