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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5853-R4

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

In der Vollsitzung des Bamberger Stadtrats am 20.09.2022 wurde eine Anpassung der Besetzung von Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Wählerguppierungen in politischen Gremien beschlossen.

 

Daher müssen die Satzungen der Volkshochschule Bamberg vom 10.08.1976 und der Musikschule Bamberg vom 05.04.2019  bezüglich der stimmberechtigten Teilnehmer der Kuratorien geändert werden. Zudem muss die Satzung der Kulturkommission vom 05.02.2021 angepasst werden.

 

Neben je einem Vertreter jeder Stadtratsfraktion ist auch je ein Vertreter jeder Ausschussgemeinschaft und jeder Wählergruppierung in den einzelnen Kuratorien vertreten und im Fall der Musikschule stimmberechtigt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung für die Städtische Musikschule:

 

Satzung

zur Änderung der Satzung für die Städtische Musikschule Bamberg (Musikschulsatzung)

vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), das zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung für die Städtische Musikschule Bamberg vom 5. April 2019 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 12.04.2019 Nr. 7), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. September 2022 (Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 23.09.2022 Nr. 17), wird wie folgt geändert:

 

 § 12 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

„(3) Dem Kuratorium gehören an:

 

- die Leitung des Kulturreferats der Stadt Bamberg

- je ein Sprecher / eine Sprecherin der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Wählergruppierungen

- die Leitung der Musikschule

- der / die Vorsitzende des Fördervereins Städtische Musikschule Bamberg e.V.

- zwei Vertreter / Vertreterinnen der Musikschullehrkräfte

- zwei Vertreter / Vertreterinnen der Elternschaft

- zwei Vertreter / Vertreterinnen der Schülerschaft

 

Die Leitung der Musikschule unterstützt den Stadtrat bei der Berufung von Vertretern für das Kuratorium durch Unterbreitung geeigneter Vorschläge.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1.November 2022 in Kraft.

 

 

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung für die Städtische Volkshochschule:

 

Satzung

zur Änderung der Satzung der Volkshochschule der Stadt Bamberg (Volkshochschulsatzung)

vom

 

 Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), das zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung der Volkshochschule der Stadt Bamberg (Volkshochschulsatzung) vom 10.08.1976 (Mitteilungsblatt – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 27.08.1976 Nr. 18), zuletzt geändert durch Satzung vom 24. Juli 2020 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 31.07.2020 Nr. 15, wird wie folgt geändert:

 

§ 4 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

„(4) Zu den Sitzungen des Kuratoriums sind der Oberbürgermeister, die Leitung des Kulturreferats und die Leitung der Volkshochschule sowie je ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Wählergruppierungen einzuladen.

 

§ 2
 

Diese Satzung tritt am 1.November 2022 in Kraft.

 

 

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung für die Kulturkommission:

 

Satzung

zur Änderung der Satzung für die Kulturkommission der Stadt Bamberg

vom

 

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), das zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Satzung für die Kulturkommission der Stadt Bamberg vom 5. Februar 2021 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 26.02.2021 Nr. 2) wird wie folgt geändert:

 

  1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

(1)   Der Kulturkommission gehören an:

 

a)      Die Leitung des Kulturreferates der Stadt Bamberg als Vorsitzende/Vorsitzender.

b)      je eine Vertretung der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Wählergruppierungen

c)      bis zu acht externe Sachverständige aus den Bereichen Literatur, Musik, Theater, Kleinkunst, Bildende Kunst, Junge Kunst und Kultur, Kulturveranstalter und Interdisziplinär.

 

  1. § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

„(3) Die Mitglieder der Kulturkommission aus der Mitte des Stadtrates werden von den im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Wählergruppen benannt.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. November 2022 in Kraft.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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