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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5879-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Beschlusslage

 

Mit Sitzungsvortrag des Bauordnungsamtes für den Bausenat am 06.04.2022 ist über den Bauantrag für die Bewirtschaftung der Unteren Brücke berichtet worden (V0/2022/5350-62). Der Bausenat hat der Erteilung der Baugenehmigung zugestimmt.

 

Die Baugenehmigung für die Errichtung einer temporären Freischankfläche auf der Unteren Brücke ist am 16.10.2022 nach sechs Monaten abgelaufen. Die Freischankfläche ist beidseitig an der massiven Brüstung entlang mit ca. 140 Sitzplätzen bewirtschaftet worden. Die Bestuhlung war je Seite 1,10 m breit und ca. 50,0 m lang und hat sich bis zur Kunigundenstatue erstreckt. Zwischen den einzelnen Tischgarnituren wurde eine zurückhaltende Begrünung aufgestellt (Pflanzkübel). In den Tischen waren Sonnenschirme positioniert.

 

Der Bereich um die Kunigundenstatue und gegenüber am Notausgang „Altes Rathaus“ sowie vor dem Anwesen Am Kranen 2 war nicht Bestandteil der Freischankfläche. Der Bereich von der Kunigundenstatue bis zum westlichen Brückenkopf wurde nicht bewirtschaftet. Die Zugänglichkeit der Gedenktafel war möglich. Anlässlich der Sandkerwa wurde die Möblierung entfernt.

 

Mit Sitzungsvortrag des Bauordnungsamtes wurde der die Baugenehmigung ergänzende Städtebauliche Vertrag dem Stadtrat am 27.04.2022 zur Kenntnisnahme vorgestellt (VO/2022-5373-62). Der Stadtrat hat die Sitzungsvorlage zur Kenntnis genommen

 

Mit Sitzungsvortrag für den Konversions- und Sicherheitssenat am 20.07.2022 wurde eine Evaluation der seinerzeitigen ersten Erfahrungen mit der gastronomischen Nutzung vorgestellt (VO/2022/5636-30). Als Ergebnis dieses Zwischenberichtes wurde festgehalten, dass nach den bislang vorliegenden Erfahrungen und Erkenntnissen die versuchsweise gastronomische Nutzung der Unteren Brücke zu einer Verbesserung der Situation mit Blick auf die Sicherheitslage und die Nachbarschaft geführt habe. Dabei war auch festzuhalten, dass nicht alle bestehenden Nutzungskonflikte auf der Unteren Brücke gelöst wurden oder durch eine Bewirtschaftung aufzulösen sein werden.

 

Gleichzeitig wurde für Herbst 2022 zum Auslaufen des bisherigen Betriebes ein erneuter Sachstandsbericht angekündigt, der hiermit erstattet wird, und wie angekündigt, auch das Ergebnis der Bürgerbefragung zur Bewirtschaftung der Unteren Brücke vorstellt.

 

 

  1. Stellungnahmen / Abfrage der Erfahrungen der beteiligten Fachdienststellen, Organisationen und Verbände

 

Es wurde abgefragt, welche Erfahrungen mit der Bewirtschaftung 2022 gemacht worden sind und ob eine Fortsetzung des Betriebes nach 2022 für möglich erachtet wird und falls ja, unter welchen Anforderungen.

 

2.1 Stadtplanungsamt u. Stadtsanierung / Stadtgestaltung

 

Im April dieses Jahres beschloss der Stadtrat die Errichtung einer Freischankfläche auf der Unteren Brücke als temporär begrenzten Modellversuch. Die Betriebszeiten wurden vom 16.04. bis zum 16.10.2022 festgelegt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erging von Amt 61 am 23.03.2022 eine negative Stellungnahme. In den wesentlichen Punkten wird weiterhin auf die Vorbehalte und Maßgaben der damaligen Stellungnahme, sowie die gleichlautenden Ausführungen im Rahmen der Evaluierung des laufenden Betriebes vom 12.07.2022, verwiesen.

 

Grundsätzlich sind Freischankflächen im öffentlichen Raum planungsrechtlich und stadtgestalterisch zu befürworten, wenn das Stadtbild nicht beeinträchtig wird. Eine Belebung der Stadt durch gastronomische Nutzung im öffentlich Bereich ist ein wichtiges Element der Stadtkultur.

 

Jenseits eines Modellversuches ist die realisierte Form des Vorhabens aus planungsrechtlicher Sicht jedoch als Beeinträchtigung des Ortsbildes entsprechend § 34 Abs. 1 Halbsatz 2 bzw. städtebaulicher Missstand einzuordnen und widerspricht zudem der Erhaltungssatzung „Geyerswörth und Altes Rathaus“. Die Satzung dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart, der Stadtgestalt, der Struktur sowie des Ortsbildes nach Maßgabe des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB im Satzungsgebiet. Sie soll u.a. negative Veränderungen von ortsbildprägenden und historisch städtebaulich wertvollen Raumstrukturen sowie von Straßenfluchten oder räumlichen Platzbegrenzungen verhindern. Die Genehmigung der Errichtung einer baulichen Anlage sowie nicht genehmigungspflichtiger Vorhaben, Maßnahmen und Anlagen ist zu versagen, wenn das Ortsbild oder die Stadtgestalt durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.

 

Die betreffende Freischankfläche hat entgegen aller bisherigen Fallgestaltungen keine Zugehörigkeit zu einer genehmigten Gaststätte im direkten Umgriff. Planungsrechtlich und stadtgestalterisch als nicht vertretbar ist die Bewirtschaftung außerhalb eines Ladenlokales durch eine Holzhütte zu bewerten. Diese ähnelt in Ihrer Anmutung einer Plärrer- oder Weihnachtsmarktbude. Sie wird ergänzt durch einen weiteren Wagen der die Spülküche und Lagerflächen vorhält. Ein mit Planen bekleideter Bauzaun fasst die Gesamtanlage der Versorgungsstation am östlichen Brückenkopf ein. Diese Lage beeinträchtigt nicht nur in besonderem Maße Ortsbild, Sicht- und Verkehrsachsen, sondern darüber hinaus das Kunstwerk der Mitoraj Skulptur. Für den Fall einer Fortsetzung der Regelung sollte daher eine andere Gestaltung für den Ausschank und die Versorgung gefunden werden.

 

Antragsgemäß sollte die Freischankfläche zunächst beidseitig die gesamte öffentliche Straßenfläche der Unteren Brücke umfassen. Begrüssenswerterweise verblieb in der Ausführung der südwestliche Teil der Brücke hingegen frei und ermöglichte so ein Mindestmaß an niedrigschwelliger Aufenthaltsfläche für Passanten im Herzen des UNESCO Weltkulturerbes.

 

Die Anmutung der Gestaltung und deren Umsetzung werden auch im Hinblick auf das verwandte Mobiliar mit Biertischgarnituren dem generell hohen Anforderungsstandard im Welterbe der Stadt Bamberg und speziell der besonderen Örtlichkeit nicht gerecht. Dreieckständer der Brückenbewirtung sowie regelmäßig anliefernde Fahrzeuge verengen den öffentlichen Raum zusätzlich an dieser sensiblen Stelle.  Offen verlegte Versorgungsleitungen von der WC‐Anlage zur Holzhütte genügen in keinster Weise qualitätsvollen gestalterischen und baulichen Anforderungen.

 

Es bleibt festzustellen, dass der Modellversuch alle planungsrechtlichen und stadtgestalterischen Bedenken erfüllt hat. Er stellt in der realisierten Form eine städtebauliche Beeinträchtigung des Gesamtensembles Altes Rathaus, sowie der Sichtachsen und Blickbeziehungen dar und stört erheblich den öffentlichen Raum. Ein dauerhafter Betrieb in dieser Konfiguration ist daher abzulehnen, Änderungen wären erforderlich.

 

 

2.2 Bauordnungsamt

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 10, nachzuweisen: 5 (Ermäßigungszone 1)

Der Bauherr hat Antrag auf Verzicht zum Nachweis der Stellplätze gestellt.

Wegen des Versuchscharakters wurde einmalig ein Verzicht hingenommen. Bei erneuter Antragstellung sind Stellplätze nachzuweisen.

 

Fahrradabstellplätze:

erforderlich: 24, anrechenbar: 0, nachzuweisen: 24

 

Für die Fahrradabstellplätze war der Nachweis auf öffentlichem Grund Am Kranen und in der Fußgängerzone beantragt. Stellplatznachweise privater Bauvorhaben können grundsätzlich wie im öffentlichen gewidmeten Straßenraum geführt werden. Der ganze Sinn der BayBO und jeder Stellplatzsatzung besticht gerade darin, dem öffentlichen Raum von abgestellten Fahrzeugen zu entlasten.

 

 

2.3 Denkmalpflege

 

Die am Brückenkopf befindliche „Echtholzhütte“ mit Lagerfläche, Müllbehältern und Sichtschutzzaun samt Küchenspülwagen stellen als wesensfremde Elemente eine Beeinträchtigung der Wirkung des überlieferten künstlerischen Erscheinungsbildes der sensiblen Umgebung mit dem historischen Brückenrathaus im Herzen des Weltkulturerbes dar. Die bewegliche Möblierung auf der Brücke selbst mit Tischen, Bänken und Schirmen betrifft in erster Linie Belange der Ortsbildpflege und Stadtgestaltung, welche mit dem Instrumentarium des Denkmalschutzgesetzes nicht zu regeln sind. Eine Fortsetzung des Betriebes wird aus Sicht der Denkmalpflege nicht befürwortet. Freischankflächen werden in aller Regel nach ausschließlich in Verbindung mit vor Ort befindlichen Gaststätten zugelassen und betrieben, insbesondere um eine Übermöblierung des öffentlichen Raumes zu verhindern.

 

 

2.4 Fachbereich Baurecht - Vergabestelle

 

Konzessionierung der Freischankfläche: Die Zurverfügungstellung einer Fläche zum Zweck, dass dort ein Dritter eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführt, stellt mit Sicherheit eine Dienstleistungskonzession dar, die grundsätzlich dem Vergaberecht unterfällt. Da beim vorhandenen Biergarten die Umsätze sicherlich nicht die Grenze für die Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung überschreiten werden, müsste eine Vergabe nach den Vorschriften der Unterschwellenvergabeverordnung erfolgen. Eine dauerhafte Vergabe an einen Einzelnen über die Phase einer Erprobung hinaus ist ohne Vergabeverfahren nicht zulässig.

2.5 Straßenverkehrsamt

 

Der Einmündungsbereich Am Kranen ist  eng und unübersichtlich. Die Brückenüberquerung zu eng. Verstöße gegen Verkehrsregeln durch Lieferanten (was zu Behinderungen/Gefährdung des Fuß-/Radverkehrs führt) lagen vor, die Anliefersituation ist zu klären.

Insgesamt kann die Situation für den Fußgänger- und Radverkehr als Verschlechterung bewertet werden. Der Einmündungsbereich Untere Brücke/Obstmarkt ist durch die Buden sehr stark verengt und unübersichtlich. Aus verkehrlicher Sicht kann eine Weiterführung in der Art und Weise (mit den Buden) nicht befürwortet werden. Auch der zur Verfügung stehenden Raum für Fußgänger und Radfahrer auf der Brücke ist verengt.

 

 

2.6 Amt für Verkehrsplanung

 

Die Bedenken des Straßenverkehrsamtes werden geteilt.

Der Einmündungsbereich von Richtung Lange Straße auf die Untere Brücke wird durch die „Bude“ eingeengt. Sichtbeziehungen zw. Rad- und Fußverkehr sind dadurch beeinflusst. Die gemeinsame Verkehrsfläche ist aufgrund des hohen Fuß- und Radwegaufkommens rechts eng. Hier kommt es mitunter zu Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr.

Die Befahrbarkeit der Unteren Brücke muss für den Radverkehr weiterhin gegeben sein. Auf diesem Abschnitt ist ein Radfernweg und eine städtische Rad-Hauptverbindung (Cityroute) vorhanden.

 

 

2.7 Ordnungsamt, Lebensmittelüberwachung und Gaststättenrecht

 

Die Erfahrungen sind positiv. Inwieweit die eingetretene Beruhigung der Unteren Brücke auf die diesjährige Bewirtschaftung oder auch auf eingetretenen Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zurückzuführen ist, lässt sich jedoch nicht abschließend beurteilen.

Lebensmittelrechtlich wird ausdrücklich auf die Anlage verwiesen. Der diesjährige Betrieb der Freischankfläche „Untere Brücke“ wurde als einmalige Veranstaltung beurteilt. Somit wurden teilweise lediglich die Vorgaben für mobile Betriebe zugrunde gelegt. Sollte dies künftig regelmäßig stattfinden, sind weitere Bestimmungen einzuhalten.

Dies gilt gleichfalls für die gaststättenrechtlichen Vorgaben, insoweit werden Verbesserungen der Toilettenbenutzung angemahnt. Eine Fortsetzung des Betriebs ist grundsätzlich unter Auflagen möglich.

 

 

2.8 Klima- und Umweltamt

 

Bisher konnten keine Lärmbeschwerden von der vorläufig errichteten Freischankfläche auf der unteren Brücke verzeichnet werden. Aus fachlicher Sicht kann unter Einhaltung der bisherigen Auflagen zur Baugenehmigung eine Fortsetzung des Betriebes stattfinden.

 

 

2.9 Feuerwehr

 

Eine Fortsetzung unter Auflagen ist möglich (insbesondere Durchgangsbreite, uneingeschränkte Zugänglichkeit der Brückenköpfe und Feuerwehranleiterstellen).

 

 

2.10 Stadtheimatpflege

 

Eine weitere Bewirtschaftung wird als möglich erachtet unter der Voraussetzung, dass die Figur von

Mitoraj freigestellt wird. Für die Hütte und den Spülwagen muss zukünftig unbedingt eine andere Lösung gefunden werden.

 

 


2.11 Zentrum Welterbe Bamberg

 

Eine Fortsetzung des Betriebs wird nicht befürwortet, insb. wegen Störung des Kunstwerks von Mitoraj in der Blickachse zu St. Michael, nicht inklusiver Kommerzialisierung des öffentlichen Raums und Verengung der Verkehrsfläche des nichtmotorisierten Individualverkehrs.

 

 

2.12 Tourismus & Kongress Service

 

Grundsätzliche Erwägungen: Die Kommerzialisierung einer Brücke im öffentlichen Raum nimmt den Einheimischen ein Stück ihrer Stadt. Eine künstliche Verengung einer ohnehin von vielen verschiedenen Zielgruppen umkämpften Querung des Flusses führt zwangsläufig zu Nutzungskonflikten. Die Verbauung des Kunstwerks und das Aufstellen von fliegenden Buden an prominenter Stelle des Welterbes ist keine dauerhafte Lösung

 

 

2.13 Wasserwirtschaftsamt

 

Das WWA Kronach steht der Bewirtung neutral gegenüber. Während der Zeit der Bewirtung sind dort keine nennenswerten Beschwerden aufgeschlagen, die mit wasserwirtschaftlichen Missständen zu begründen wären. Daher keine Einwände hinsichtlich einer Weiterführung der Gastronomie.

 

 

2.14 BSB - Abwasserbeseitigung

 

Die Unterlagen für eine Entscheidung über die Anschlussbedingungen an vorhandene Entwässerungseinrichtungen und die evtl. Notwendigkeit eines mobilen Fettabscheiders auf Kosten des Betreibers wurden nicht vorgelegt. Über eine Fortsetzung des Betriebes kann aus entwässerungstechnischer Sicht erst nach Klärung der Sachlage entschieden werden.

 

 

2.15 Bürgerverein Bamberg-Mitte e.V

 

Eine Fortsetzung wird als möglich erachtet, wenn die Mitoraj-Plastik freigestellt wird, also die Bewirtschaftung nicht mehr von provisorischen Hütten aus erfolgt.

 

 

2.16 Bürgerverein 4. Distrikt der Stadt Bamberg e.V.

 

Die Lage hat sich deutlich verbessert. Gestaltung des Servicebereiches um Mitoraj ist nicht gelungen. Eine dauerhafte Bewirtung wird nicht als Lösung gesehen.

 

 

2.17 IG InteresSand

 

Die Bewirtschaftung der Unteren Brücke hat in diesem Jahr dazu geführt, dass es auf der Brücke insgesamt deutlich ruhiger war als im vorangegangenen Jahr. Insgesamt müssen wir feststellen, dass die negativen Folgen der Bewirtschaftung geringer waren als wir zunächst befürchtet hatten. Der Versuch war in jedem Fall interessant und hat gezeigt, welche positiven Auswirkungen Freischankflächen haben können.

 

Trotz der augenscheinlichen Erfolgsgeschichte steht der Vorstand des Vereins einer Verlängerung des Versuchs skeptisch gegenüber:

 

1.  Der öffentlich Raum sollte öffentlich bleiben. Für das Überleben der Gastronomen in den Sommermonaten ist es zwar wichtig, dass Freischankflächen im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden, allerdings sind diese Flächen begrenzt und in der Regel deutlich kleiner als die Gastfläche im Innenbereich. Weitere öffentliche Flächen sollten daher nicht kommerzialisiert werden.

2.  Die Untere Brücke stellt eine wichtige Verbindung von der Innenstadt in den Sand dar und ist zudem Teil der Fahrradroute nach Gaustadt. Die Fläche zwischen den Biergarnituren ist zwar relativ breit, allerdings ist ein Durchkommen mit dem Fahrrad an vielen Tagen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Viele Rad fahrende Sand- und sonstige Stadtbewohner:innen haben resigniert und benutzen gezwungenermaßen andere Wege.

 

3. Die Bewirtschaftung ist gestalterisch nicht optimal. Durch die Bewirtschaftung wird insbesondere die markante Skulptur des Zenturione erheblich verbaut und vorhandene Sichtbeziehungen verstellt. Die Verwendung von Bierbänken als Mobiliar wird ebenfalls kritisch gesehen.

 

4.  Der Kinderflohmarkt kann nicht mehr stattfinden. Der beliebte Kinderflohmarkt auf der Unteren Brücke findet jetzt am Adenauer-Ufer statt und hat dort anscheinend erheblich weniger Zulauf.

 

5.  Die Rahmenbedingungen der Sommer 2021 und 2022 sind völlig verschieden. Gaststätten und Clubs sind wieder geöffnet. Es finden zahlreiche Vereinsfeste und Kirchweihen statt, so dass es für Menschen, die feiern wollen, zahlreiche alternative Angebote gibt.

 

6.  Auch nach Schließung des Biergartens finden Versammlungen auf der Unteren Brücke mit entsprechendem Lärmpegel statt. Hier bedarf es einer nachhaltigen Strategie.

 

7.  Der Gesamtkomplex Alkohol im öffentlichen Raum ist seit Jahrzehnten ungelöst und wird durch die Bewirtschaftung nicht gelöst.

 

 

2.18 Bayer. Hotel- und Gaststättenverband

 

Eine Fortsetzung wird befürwortet. Von Seiten der gastronomischen Betriebe kann man nur feststellen, dass eine geregelte gastronomische Nutzung der Unteren Brücke auf alle Fälle für Ruhe und Sauberkeit sorgt. Sicherlich kann man über die Gestaltung streiten, aber man kann nicht erwarten, dass ein Gastronom angesichts einer befristeten Bewirtungsmöglichkeit von einer Saison mehr investieren kann. Es sollte an dem Bewirtungskonzept festgehalten werden.

 

 

2.19 Polizeiinspektion Bamberg-Stadt

 

Die Situation auf der Unteren Brücke hat sich deutlich entspannt. Die Gründe können durchaus in der gastronomischen Nutzung liegen, jedoch ist auch der gesamtgesellschaftliche Umgang mit der Pandemie mittlerweile entspannter.

 

 

2.20 Integrierte Leitstelle Bamberg

 

Es liegen keine Berichte über Probleme bei Einsätzen vor.

 

 

 

3. Stellungnahme des Pächters:

 

Der Pächter wird in der Sitzung einen mündlichen Erfahrungsbericht abgeben.

 

 

4. Zusammenfassung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen:

 

Im Falle eines Dauerbetriebes wären folgende Anforderungen durch einen, im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu findenden Gastronomen, zu erfüllen:

 


4.1 Komplex: Baurechtliche Anforderungen:

 

Bauplanungsrechtlich muss eine Beeinträchtigung des Stadtbildes verhindert werden. Dies ergibt sich konkret aus § 34 Abs. 1 Halbsatz 2 BauGB sowie aus § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit der Erhaltungssatzung „Geyerswörth und Altes Rathaus“. In seiner jetzigen Form, mit „Buden“ auf der Unteren Brücke, Höhe Mitoraj, besteht keine Aussicht auf Genehmigungsfähigkeit. Anders wäre die Situation ggf. zu beurteilen, wenn ein künftiger Gastronom bspw. Räumlichkeiten im Nahbereich der Unteren Brücke nutzen könnte. Für den Bereich des Alten Rathauses am Ausgang auf die Untere Brücke läuft aktuell ein entsprechender Prüfauftrag.

 

Stadtgestalterisch sind Anforderungen an das Mobiliar zu stellen. Das im Rahmen des Modellversuchs verwendete Mobiliar mit einfachen (kurzen) Biertischgarnituren genügt dauerhaften Anforderungen nicht. Ein potentieller Gastronom wird gehalten sein, das gesamte Mobiliar (Tische, Stühle, Schirme, etc.) eng mit dem Stadtplanungsamt, Stadtgestaltung, abzustimmen bzw. die dortigen gestalterischen Vorgaben zu erfüllen. In einem Städtebaulichen Vertrag könnte eine entsprechende Verpflichtung aufgenommen werden.

 

Bauordnungsrechtlich ist der Nachweis (oder die Ablöse) von 5 Kfz-Stellplätzen sowie von 14 Fahrradstellplätzen (soweit nicht auf öffentlichem Grund möglich) erforderlich.

 

4.2 Komplex: Anforderungen des Denkmalschutzes und Welterbebelange:

 

Aus Sicht des Zentrum Welterbes Bamberg muss insbesondere die Figur des Mitoraj und die Blickbeziehung zu St. Michael freigestellt bleiben.

 

Die Untere Denkmalbehörde stellt fachlich ebenfalls vor allem auf die, denkmalrechtlichen Erfordernissen nicht genügende, Situation im Bereich des Mitoraj ab.

 

4.3 Komplex: Verkehrliche und Touristische Anforderungen:

 

Aus Sicht des Straßenverkehrsamtes ist die Situation des Einmündungsbereichs Am Kranen aufgrund der dort im Rahmen des Modellversuches 2021 aufgestellten Gastronomiestationen für einen eventuellen Dauerbetrieb so nicht aufrechtzuerhalten. Auch aus verkehrlicher Sicht sind die dortigen Buden zu entfernen und können nicht wieder dort gestellt werden. Weiterhin ist der Raum auf der Brücke selbst durch das Gastronomie-Mobiliar stark verengt. Mit Blick auf den Widmungszweck der Verkehrsfläche Untere Brücke wird die dauerhafte Nutzung der Fläche als Gastronomie im Vergleich zur Ermöglichung des straßenrechtlichen Gemeingebrauches als grenzwertig gesehen. Ggf. wäre hier der Widmungszweck der Unteren Brücke ggf. einschränkend zu korrigieren, soll eine dauernde Gastronomienutzung ermöglicht werden.

 

Die Verkehrsplanung fordert ebenfalls die Freihaltung des Eingangsbereiches von Am Kranen auf die Untere Brücke. Es besteht zudem auf der Unteren Brücke eine Konfliktsituation zwischen Rad und Fußgänger, da die verbleibende Fläche für beide Verkehrsarten zu gering sei. Ein dauerhafter Gastronomiebetrieb bedeutet erhebliche Einschränkungen für den Radverkehr. Mit einer dauerhaften Gastronomie entfalle die Funktion der Unteren Brücke als Teil der Rad-Hauptverbindung (Cityroute), wobei keine verkehrlichen Alternativen vorhanden sind. Dieser Kritikpunkt ist auch durch Auflagen nicht vollständig aufzulösen.

 

 


4.4 Komplex: Öffentliche Sicherheit und Ordnung:

 

Aus der Abfrage der BOS, hier konkret der PI Bamberg-Stadt, der Integrierten Leitstelle sowie der Feuerwehr sind keine, einen dauerhaften Betrieb hindernden Aspekte erkennbar. Im Gegenteil wurde im Jahr 2022 eine deutliche Verbesserung der vorherigen Situation, gemessen anhand der Einsatzzahlen und der Beschwerdelage insgesamt, erkannt. Die Anforderungen der Feuerwehr (Durchgangsbreite, Anleiterstellen, etc.) wären auch im Dauerbetrieb zu erfüllen.

 

4.5 Komplex: Sicherheitsrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Lebensmittel- und Immissionsschutzrecht:

 

Das Ordnungsamt, Gaststättenrecht, sieht einen dauerhaften Betrieb, unter Auflagen, als möglich an. Insbesondere die Toilettensituation wäre aber zu verbessern. Auch insofern wäre eine feste Betriebsstätte sinnvoll.

 

Das Ordnungsamt. Lebensmittelüberwachung, weist auf die notwendige Erfüllung von Auflagen im Dauerbetrieb hin. Diese wären durch künftige Gastronomen umzusetzen.

 

Aus Sicht des Ordnungsamtes, Sicherheitsrecht, wäre es für eine vollständige Evaluation der Verhältnisse an der Unteren Brücke sinnvoll, den Gastronomiebetrieb in 2023 auszusetzen und Ende 2023 die Situation erneut zu evaluieren, um einen Vergleich der Situation mit / ohne Gastronomiebetrieb herstellen zu können.

 

Das Klima- und Umweltamt sieht einen Dauerbetrieb unter Immissionsschutzgesichtspunkten unter Aufrechterhaltung der bisherigen Betriebsauflagen (v.a. zeitliche Beschränkung) als möglich an.

 

4.6 Komplex: Entsorgung:

 

Der BSB, Entwässerung, weist für die Abwasserbeseitigung auf die Notwendigkeit einer eingehenderen Prüfung hin. Ggf. wären entsprechende Auflagen, bspw. für den Einbau eines mobilen Fettabscheiders, erforderlich.

 

4.7 Komplex: Weitere Beteiligte:

 

Aus den Stellungnahmen weiterer im Verfahren beteiligter Behörden und sonstiger Interessenvertreter/innen sind keine absoluten Hinderungsgründe für einen dauerhaften Betrieb erkennbar. Wesentlich ist auch insofern, dass eine Fortsetzung der Bewirtschaftung über mobile Buden als nicht zielführend angesehen wird. Als kritisch werden insbesondere angemerkt, dass andere Veranstaltungen, bspw. der Kinderflohmarkt, verdrängt werden, dass auch nach Schließung des Freischankes es zu „Versammlungen“ komme sowie dass der Gesamtkomplex „Alkohol im öffentlichen Raum“ auch durch eine Bewirtschaftung der Unteren Brücke nicht gelöst werde. Teilweise wäre diesbezüglich nach Auffassung der Verwaltung aber eine Lösung über Auflagen denkbar.

 

4.8 Komplex: Vergaberecht:

 

Der Fachbereich Bau- und Vergaberecht weist auf die Notwendigkeit einer festen Betriebseinrichtung (Gaststätte) hin. Weiterhin ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens, mit dem Ziel der Erteilung einer Dienstleistungskonzession im Wettbewerbsverfahren, erforderlich.

 

 


5. Zusammenfassung der wesentlichen öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Dauerbetrieb:

 

a) Es ist eine feste Betriebseinrichtung zu fordern. Erforderlich wäre dabei eine Einrichtung zur Zubereitung von Speisen sowie zur Lagerung des Verbrauchsmaterials, die insbes. auch allen lebensmittelrechtlichen Vorgaben genügt. Dort wäre auch eine Toiletteneinrichtung, sowohl (getrennt) für das Personal einschl. der erforderlichen Aufenthaltsräume sowie für die Besucher/innen, nachzuweisen. Hilfsweise wäre ggf. eine Besuchertoilette auch über die öffentliche Toilettenanlage unterhalb der Unteren Brücke im Rahmen einer vertraglichen Regelung darstellbar.

 

b) Die Fläche um den Mitoraj muss dauerhaft freigehalten werden. Dort können keinerlei Betriebseinrichtungen gestellt werden (Denkmalschutz sowie verkehrliche Anforderungen).

 

c) Über einen Auflagenkatalog (im Genehmigungsbescheid bzw. durch Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages) wären insbesondere zu regeln:

 

-          Stellplatznachweis bzw. –ablöse

-          Betriebszeiten/Immissionsschutz

-          Fluch- und Rettungswege, Aufstellflächen der Feuerwehr

-          Gestalterische Anforderungen an Mobiliar und Umgebung (nach Vorgabe Stadtgestaltung)

-          Einrichtung eines Sicherheitsdienstes v.a. auch außerhalb der eigentlichen Betriebszeiten (Vermeidung von Störungen durch Passanten, Verhinderung von Übergriffen auf das Mobiliar, etc.)

-          Betriebseinschränkungen durch Veranstaltungen (Gedenken, Flohmärkte, Prozessionen, etc.)

-          Freihaltung einer Verkehrsfläche (Fußgänger, Radverkehr bleibt eingeschränkt)

-          Abwasserentsorgung (Einbau Abscheider, etc.)

-          Widerrufsvorbehalt für den Fall, dass sich die Rahmenbedingungen gravierend ändern und/oder ein Betreiber seine Pflichten verletzt und Vorbehalt weiterer einseitiger Auflagen und Anforderungen, falls erforderlich.

-          Übernahme der Verkehrssicherung und Reinigung der Fläche durch den Betreiber

-          etc.

 

d) Es ist zwingend ein Vergabeverfahren (Dienstleistungskonzession) durchzuführen.

 

6. Fazit:

 

Eine dauerhafte Fortführung des versuchsweisen Modellbetriebes 1:1 ist nicht möglich. Ein dauerhafter Betrieb erfordert insbesondere eine Betriebsstätte im Nahbereich der Freischankfläche (Zubereitung von Speisen, Lagerhaltung, Toiletteneinrichtung).

 

Wäre eine solche Betriebsstätte vorhanden, erscheint eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit eines dauerhaften Freischankflächenbetriebes unter Auflagen möglich. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages wäre zu fordern.

 

Auch hierdurch könnten aber nicht alle Konfliktlagen aufgelöst werden. Durch einen permanenten Freischankbetrieb wäre die Verkehrsfunktion der Unteren Brücke vor allem für den Radverkehr dauerhaft eingeschränkt. Hier müsste ggf. über eine Änderung des Widmungszwecks der Unteren Brücke nachgedacht werden. Sinnvolle Alternativen für den Radverkehr in der näheren Umgebung sind nicht vorhanden. Auch touristische Belange müssten teilweise dauerhaft zurückgestellt werden.

 

Ein ergebnisoffenes Vergabeverfahren ist durchzuführen. Als problematisch wird dabei die Notwendigkeit einer Betriebsstätte gesehen. Diese müsste entweder allen potentiellen Bietern durch die Stadt (Auftraggeberin) auf Basis eines Miet- oder Pachtvertrages gestellt werden, wobei eine solche Liegenschaft derzeit nicht erkennbar ist. Oder ein Bieter müsste über eine solche Betriebsstätte selbst (Eigentum oder Miete/Pacht) verfügen, was den möglichen Bieterkreis aber sehr erheblich reduzieren dürfe.

 

Unzweifelhaft ist es 2022 zu einer wesentlichen Beruhigung der Situation auf der Unteren Brücke gekommen.

 

Soweit der Stadtrat sich für eine dauerhafte Fortsetzung eines Freischankbetriebes aussprechen sollte, wäre die Verwaltung zu beauftragen, alle möglichen Auflagen und Anforderungen vollständig aufzubereiten und die Vergabe einer Dienstleistungskonzession vorzubereiten. Vor einer Veröffentlichung sollen die Vergabeunterlagen dem Stadtrat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

7. Ergebnisse der Bürgerbefragung und Fortsetzung der Gespräche mit der Jungen Initiative:

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung und des Versands des Sitzungsvortrages lagen die Ergebnisse der Bürgerbefragung noch nicht vor. Diese werden dem Stadtrat daher mit einer Tischvorlage noch nachgereicht werden.

 

Der Austausch der Verwaltung mit der Jungen Initiative wurde fortgesetzt. In einem Gespräch mit Herrn Oberbürgermeister am 17.10.2022 wurde vereinbart, dass die Junge Initiative Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme erhält, welche dem Stadtrat zur Beratung über den TOP „Untere Brücke“ mit vorgelegt werden wird. Da die Stellungnahme zum Zeitpunkt des Versandes der Unterlagen noch nicht vorlag, wird diese nachgereicht werden.

 

 

8. Behandlung offener Anträge:

 

Mit Schreiben vom 27.09.2022 beantragte die Stadtratsfraktion Grünes Bamberg die bereits angelaufene Bürger:innenbefragung zu stoppen und neu aufzusetzen. Der Antrag liegt als Anlage 16 bei.

Die Bürger:innenbefragung wurde bewusst offen gestaltet, um allen Interessierten eine niederschwellige Teilnahme zu ermöglichen. Nachdem erkennbar manipulative Mehrfach-Abstimmungen das Ergebnis zu verzerren drohten, wurde die Befragung antragsgemäß gestoppt und so aufgesetzt, dass eine authentifizierte Registrierung für die Teilnahme an der Befragung zwingend notwendig wurde. Außerdem wurden einige Fragen mit Hilfe eines anerkannten Meinungsforschers der Universität Bamberg nachgeschärft. Zum Zeitpunkt der Erstellung und des Versands des Sitzungsvortrages lagen die Ergebnisse dieser Bürger:innenbefragung noch nicht vor. Sie werden dem Stadtrat daher mit einer Tischvorlage noch nachgereicht werden.

Mit Schreiben vom 13.04.2022 fragte die Stadtratsfraktion Grünes Bamberg hinsichtlich der (Nicht)Öffentlichkeit von Sitzungsunterlagen (Stellungnahme der Behörden) im Baugenehmigungsverfahren „Untere Brücke (Gastronomie)“ an.

 

Die für die Allgemeinheit nicht öffentlich einsehbaren Anlagen stehen nur den Stadtratsmitgliedern zur Einsichtnahme zur Verfügung. Stadtratsmitglieder sind zur Entscheidung in der Sache berufene Angehörige der Stadt Bamberg. Ihr diesbezügliches Informationsrecht ist umfassend. Inwieweit Anlagen zur Sitzungsvorträgen auch für die Öffentlichkeit einsehbar sind, wird im Einzelfall sachbezogen entschieden. Dabei sind die Grundsätze des Datenschutzes einzuhalten.

 

 

9. Aktuelle Information zur vorgesehenen Absturzsicherung

 

Im April 2022 befasste sich der Bau- und Werksenat auch mit dieser Thematik und fasste einen entsprechenden Beschluss.

Auch wenn objektiv kein inhaltlicher oder rechtlicher oder technischer Zusammenhang zwischen Freischankfläche und Absturzsicherung besteht, wird der Vollständigkeit halber auch hierzu der aktuelle Sachstand zusammengefasst:

 


Durchgeführt wurden die nachfolgenden Arbeitsschritte:

  1. Aufmaß
  2. Spanngliedortung
  3. Betonsanierung Auftragsvergabe Statik Hilfsgerüst
  4. Betonsanierung Erarbeitung Sanierungskonzept
  5. Betonsanierung Angebotseinholung
  6. Betonsanierung Auftragsvergabe
  7. Betonsanierung Hilfsgerüst Prüfstatik
  8. Betonsanierung Durchführung
  9. Absturzsicherung Denkmalrechtliche Erlaubnis
  10. Absturzsicherung Haushaltsgenehmigung und Haushaltsfreigabe
  11. Absturzsicherung Auftragsvergabe Statik
  12. Absturzsicherung Auftragsvergabe Werkplanung
  13. Absturzsicherung Erarbeitung Statik
  14. Absturzsicherung Erarbeitung Leistungsverzeichnis

 

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Sitzungsvorlage standen folgende Schritte aus, von denen davon ausgegangen wird, dass sie bis zur Vollsitzung durchlaufen sein werden:

 

  1. Absturzsicherung Abschluss Prüfstatik
  2. Absturzsicherung Veröffentlichung Ausschreibung

 

Weitere folgende Arbeitsschritte sind vorgesehen:

 

  1. Absturzsicherung Submission 9.11.2022
  2. Absturzsicherung Prüfung und Wertung der Angebote
  3. Absturzsicherung Auftragsvergabe November 2022
  4. Absturzsicherung Ausführung schnellstmöglich im Rahmen der Verfügbarkeit des Materials.

 

Der Baureferent wird in der Sitzung ergänzende Informationen vortragen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Ausschreibung für einen dauerhaften Freischankflächenbetrieb auf der Unteren Brücke vorzubereiten, die erforderlichen weiteren Maßnahmen durchzuführen und dem Stadtrat erneut zu berichten.

 

  1. Die Anträge der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 13.04.2022 und 27.09.2022 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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