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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2022/6006-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Weiterentwicklung der Schullandschaft ist ebenso wie der gesamte Infrastrukturausbau in Bamberg-Ost eine Aufgabe, der sich die Verwaltung seit längerer Zeit mit Nachdruck widmet (vgl. VO/2021/4059-R7 und VO/2021/4931-R7).

 

In Anträgen vom 21. März 2022 und vom 9. Juni 2022 bittet die CSU-BA-Stadtratsfraktion um Antwort auf eine Reihe von Fragen, die im Folgenden – soweit sie thematisch in den Zuständigkeitsbereich des Kultursenats fallen – beantwortet werden sollen. In weiteren Fällen wird z.T. auf Sitzungsvorträge verwiesen, die bereits Gegenstand in anderen Fachsenaten waren. 

 

Im Einzelnen berichtet die Verwaltung zu folgenden Spiegelpunkten:

 

-          die bauliche Erweiterung der Heidelsteigschule, so dass die derzeit ausgelagerten Klassen aus der Luitpoldschule in das Schulgebäude am Heidelsteig überführt und Schulkinder aus der Lagarde-Kaserne in der Heidelsteigschule beschult werden können

 

Die Verwaltung präferiert – wie bereits mehrfach dargelegt – die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Pestalozzischule, um das Problem der an die Luitpold-Grundschule Bamberg ausgelagerten Klassen der Mittelschule Bamberg-Am Heidelsteig nachhaltig zu lösen. Hierzu finden derzeit intensive Gespräche zu einer vertieften Kooperation zwischen der Grund- und Mittelschule Bamberg-Am Heidelsteig, der Kunigunden-Grundschule Bamberg und der Rupprecht-Grundschule Bamberg statt.

Eine bauliche Erweiterung der Grund- und Mittelschule Bamberg – Am Heidelsteig bleibt zwar weiter eine Option, die aber derzeit – auch nach Rücksprache mit der Schulleitung – nicht forciert wird. Vielmehr wird in einem Schulkonzept für Bamberg-Ost auch die Möglichkeit einer weiteren Grundschule geprüft.


 

-          „die nächsten Schritte für einen Abriss und Neubau der Graf-Stauffenberg-Schulen nach dem Abschluss der Modernisierung der Turnhalle“

 

Hier darf auf die Sitzung des Finanzsenats vom 26. Juli 2022 (vgl. VO/2022/5686-23) verwiesen werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Vergabe der Planungsleistungen der beschlossenen Generalsanierung sowie weitere Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2023 eingestellt.

 

-          „die Errichtung der Bartolomeo-Garelli-Schule sowie die Errichtung eines Kinderhauses auf dem Maisel-Gelände“

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 340 C zur Umgestaltung/Umnutzung des ehemaligen Maisel-Geländes wurde durch Antrag der Joseph-Stiftung auf Einleitung des entsprechenden Verfahrens bereits im Dezember 2019 mit Aufstellungsbeschluss gestartet. Der Konzeptstand des Angebotsbebauungsplanes wurde im Februar 2022 durch den Bau- und Werksenat gebilligt und die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Aktuell läuft der Abwägungsprozess der eingegangenen Stellungnahmen, um im Austausch und in Abstimmung mit der Joseph-Stiftung die Planung in einen Entwurfsstand zu überführen. Eine Behandlung im Bau- und Werksenat ist baldmöglich geplant. Nach Beschluss des Bau- und Werksenats wird dann die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu den fortgeschriebenen Planunterlagen stattfinden. Neben den Planunterlagen wird auch ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen sein, der die Inhalte der Planung fixiert und bestimmte weitergehende Rahmenbedingungen festschreibt.

Der geplante Neubau der Bartolomeo-Garelli-Schule sowie eines Kinderhauses sind im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 340 C im sogenannten urbanen Gebiet nach § 6a BauNVO (genannt MU) in entsprechenden Teilflächen abgebildet. Da der Bebauungsplan aufgrund der vielseitigen Projekte und künftiger Bauherren als Angebotsbebauungsplan und nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird, ist aber die Möglichkeit zur Konkretisierung der jeweiligen Projekte innerhalb der Planung begrenzt.

 

-          „eine Erweiterung des Kinderhortes Dr. Pfleger in der Kloster-Langheim-Straße um mindestens eine zusätzliche Kinderhortgruppe“

 

Über den aktuellen Sachstand wurde zuletzt im Jugendhilfeausschuss am 7. Juli 2022 berichtet (vgl. VO/2022/5601-51). Mit dem Betriebsträger der Dr. Robert-Pfleger-Hortes erfolgt ein intensiver Austausch hinsichtlich des notwendigen Ersatzneubaus. Aktuell läuft ein VGV-Verfahren seitens des Betriebsträgers zur Auswahl eines Planungsbüros für die Ausarbeitung der detaillierten Planungen samt Kostenberechnung. Die notwendigen Beschlussfassungen zu Bedarfsanerkennung und FAG-Antragsstellung erfolgen nach dem Vorliegen der genannten Unterlagen und deren Prüfung. 

Im Übrigen gilt der Grundsatzbeschluss des Bamberger Stadtrats vom 27. Juli 2022 (vgl. VO/2022/5629-R7) zum Ausbau der ganztägigen Bildung und Betreuung im Grundschulalter.

 

-          „die Errichtung eines weiteren Kinderhauses auf dem Lindenanger, wenn das Gelände durch die Stadt Bamberg erworben werden kann“

 

Derzeit ist nicht absehbar, wann und ggf. zu welchen Konditionen das Gelände durch die Stadt erworben werden kann. Im Zuge der kontinuierlichen Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze wird dennoch die weitere Entwicklung auf dem Lindenanger miteinbezogen. Art und Umfang einer Kinderbetreuungseinrichtung können dabei erst konkretisiert werden, wenn der Zeitpunkt und der Umfang der Wohnnutzung bekannt sind. Dabei sind auch die bis dahin erfolgten Erweiterungen sowie die dann vorhandenen Kinderbetreuungsplätze im Sozialraum mit einzubeziehen.

 

In den beiden Anträgen werden auch Spielplätze in den Fokus genommen:

 

-          ein „Mehrgenerationenspielplatz entlang der Föhrenstraße für die Kinder und Jugendlichen aus der NATO- und Offizierssiedlung“ (im Antrag vom 9. Juni 2022 dann richtig: „Kinderspielplatz entlang der Kastanienstraße“)

 

Hier wird bereits ein in partizipatorischer Weise mit den Anliegern der NATO- und Offizierssiedlung abgestimmtes Konzept des neuen Spielplatzes entwickelt und umgesetzt. Insofern ist das Anliegen bereits eingearbeitet. Im Übrigen wird auf den Sitzungsvortrag VO/2022/5382-BSB verwiesen, der am 4. Mai 2022 im Bau- und Werksenat behandelt wurde.

 

-          „[d]ie Entwicklung des Bamberger Volksparkes als städtisches Naherholungs- und Sportgebiet über die Modernisierung des Fuchs-Park-Stadions hinaus, damit dieses zum Jubiläum im Jahr 2025 [gemeint ist wohl: 2026; MP] wieder seinen ursprünglich städtebaulichen Grundgedanken für alle Generationen erfüllen kann (z.B. in Bezug auf die Wegebeziehungen, die öffentlichen Toiletten, Mehrgenerationen- und inklusive Spielgerät[e], die Modernisierung der Rollschuhbahn)“

 

Hier ist auf die Behandlung und entsprechende Beschlussfassung im Rahmen der Sitzung des Finanzsenats am 25. Oktober 2022 zu verweisen (vgl. VO/2022/5867-23). Im Übrigen gilt: Für die Entwicklung des Volksparks insgesamt gibt es bereits das Volksparkentwicklungskonzept (Rahmenplan). Dieses wird Grundlage sein für eine Vergabe an ein Fachplanungsbüro. Aktualisiert und an die heutigen Bedürfnisse angepasst, wird der Rahmenplan dann in entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Hierbei finden selbstverständlich die Wegebeziehungen, die öffentliche Toilette, der Spielbereich (bereits jetzt als Mehrgenerationenspielplatz ausgelegt) und die Modernisierung der Sportanlagen im Volkspark Eingang. Auch vereinseigene Anlagen werden berücksichtigt. Der Abschluss der Maßnahmen ist vor dem Jubiläum in 2026 geplant.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Anträge der CSU-BA Stadtratsfraktion vom 21. März 2022 sowie dem 9. Juni 2022 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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