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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/6077-A6

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Vergaberichtlinien der Stadt Bamberg vom 01.01.2002, zuletzt geändert in der Fassung vom 01.08.2015, müssen neu überarbeitet werden, da sich die rechtlichen Grundlagen seit der letzten Aktualisierung völlig verändert haben. Auch die Berücksichtigung von öko-sozialen Gesichtspunkten und die nachhaltigen Beschaffungsziele sind in der bisherigen Fassung nicht ausreichend berücksichtigt. Auf Grund von Corona konnte die bereits seit längerem geplante Überarbeitung erst jetzt beendet werden. Die Vergaberichtlinien wurden in der Steuerungsgruppe Vergaberecht diskutiert und stellen eine Synthese zwischen den rechtlichen Grundlagen und dem praktischem Verwaltungshandeln dar.

 

In der Anlage befindet sich der völlig neu gefasste Entwurf der Vergaberichtlinien.

 

Ziel der neuen Richtlinien ist es anhand des tatsächlichen Verfahrensablaufes die Vergabeverfahren zu strukturieren und den Fachdienststellen sowie der Zentralen Beschaffungs- und Vergabestelle klare Aufgaben zuzuweisen. Diese Zuweisung der Aufgaben ist in den bisherigen Richtlinien nicht vorgenommen, so dass immer die Unklarheit bestand, wer für welchen Verfahrensschritt zuständig ist.

 

Weiterhin wurden in den neuen Richtlinien die öko-sozialen Vergabekriterien stärker als bisher verankert und zum leichteren Gebrauch auch zusätzlich die möglichen Gütesiegel, die bei einer Vergabeentscheidung Verwendung finden können, beispielhaft aufgeführt.

 

Wie in den bisherigen Beschaffungs- und Vergaberichtlinien auch, wurde bewusst auf die Nennung von Wertgrenzen für die einzelnen Verfahrensarten verzichtet, da sich diese gerade in der aktuellen Situation (Corona, Ukraine, Konjunkturabschwächung) im ständigen Wandel befinden.

 

Da die Vergaberichtlinien auch für die Bamberger Service Betriebe gelten sollen, die sich ja zum 01.01.2023 umbenennen werden, wurde die Änderung bereits mitberücksichtigt und die neuen Vergaberichtlinien sollen daher erst zum 01.01.2023 in Kraft treten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1)      Der Stadtrat nimmt vom Bericht des FB 6A/Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle Kenntnis.

 

2)      Der Stadtrat beschließt die städtischen Vergaberichtlinien wie in der Anlage angefügt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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