"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/6228-R3

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

A.  Einleitung

Der Schlachthof Bamberg blickt auf eine rd. 120-jährige Geschichte zurück. Im Jahr 1904 eröffnete der von Stadtbaumeister Erlwein geplante städtische Schlachthof mit 14 Einzelbauten, von den heute viele unter Denkmalschutz stehen. Bis zum Jahr 2020 wurde der Schlachthof als „Städtischer Schlacht- und Viehof“ im Bereich der Kernverwaltung der Stadt Bamberg durch ein eigenes Amt (Amt 71) betrieben. Es handelte sich hierbei um einen Regiebetrieb. Seitens des städtischen Schlacht- und Viehofes wurde dabei ausschließlich die zum Schlachtbetrieb notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt, die Schlachtung selbst erfolgte durch private Unternehmen, wobei die Stadt Bamberg als Grundstückseigentümerin die betreffenden Gewerbeflächen durch Miet- und Erbbaurechtsverträge an die angesiedelten Unternehmen vergab.

 

Im Jahr 2020 stand der städtische Schlacht- und Viehof schließlich vor einer Reihe von Herausforderungen, vor deren Hintergrund der Stadtrat der Stadt Bamberg am 18.11.2020 die Umwandlung des vormaligen Regiebetriebs zu einer GmbH - rückwirkend zum 01.07.2020 - beschlossen hat. (siehe Sitzungsunterlagen VO/2020/3526-R3 und VO/2020/3542-R3). Die wesentlichen Gründe und Erwartungen, die mit der Rechtsformänderung verbunden waren, stellten sich aus damaliger Sicht wie folgt dar:

 

  • Bereits im Mai 2020 brachte die damalige Bundesregierung die Eckpunkte eines „Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft“ auf den Weg. Teil dieses Gesetzgebungspakets war auch ein Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in Schlachthöfen ab dem Jahr 2021. Es war daher absehbar, dass eine Vielzahl von operativ Beschäftigten, insbesondere die Lohnschlächter, die bislang bei externen Dienstleistern beschäftigt waren, im Jahr 2021 vom städtischen Schlacht- und Viehhof übernommen werden mussten. Da es sich hierbei um einen gesonderten Bereich handelt, welcher nicht mit den Verwaltungstätigkeiten des öffentlichen Dienstes vergleichbar ist, wurde die Anstellung in einer eigenständigen GmbH als zweckmäßiger angesehen. Die Neuorganisation des Schlacht- und Viehhofes in privater Rechtsform sollte zudem durch die stringenter geregelte Personalverantwortung auch eine Erhöhung der Qualität der innerbetrieblichen Prozesse ermöglichen.
  • Das Lebensmittelrecht allgemein und die EU-Zulassung für einen Schlachthof im Besonderen stellen (zurecht) hohe Anforderungen an den Betreiber einer solchen Einrichtung. So ist u.a. zwingend eine lebensmittelrechtlich verantwortliche Person zu benennen. Diese Vorgaben sollten durch die Gründung einer GmbH als eigenständiger juristischer Person mit entsprechend fachkundigem Personal und einem Geschäftsführer als lebensmittelrechtlich Verantwortlichem vereinfacht werden.
  • Vor dem Hintergrund eines sehr volatilen Marktgeschehens mit der Notwendigkeit, schnell auf sich ändernde Rahmenbedingungen bzw. Anforderungen von Lieferanten und Kunden zu reagieren, sollte die Umwandlung in eine GmbH die notwendige Flexibilität und Handlungsfähigkeit des Schlacht- und Viehhofes gewährleisten.
  • Auch bei einer Rechtsformänderung sollten die Steuerungsmöglichkeiten für die Stadt Bamberg v.a. im Hinblick auf die Themen Arbeitsplatzsicherheit, Regionalität, Nachhaltigkeit und Tierschutz erhalten bleiben. Bei einer GmbH ist die entsprechende Einflussmöglichkeit durch die starke Stellung des Gesellschafters einer GmbH gewährleistet. Die Rechtsform der GmbH hat sich bereits für eine Vielzahl anderer Beteiligungsunternehmen der Stadt Bamberg bestens bewährt.

Mit Wirkung zum 01.07.2020 wird der ehemalige „städtische Schlacht- und Viehof“ nunmehr als „Schlachthof Bamberg GmbH“ geführt, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt Bamberg ist.

 

B.  Ursachen und Rahmenbedingungen für die aktuell problematische Lage

Nach Ausgründung der Schlachthof Bamberg GmbH geriet der Betrieb in den Jahren 2021 und 2022 in eine wirtschaftlich schwierige Lage. Die Ursachen hierfür sind dabei unabhängig von der gewählten Rechtsform und liegen insbesondere in den geänderten Rahmenbedingungen und externen, weitgehend unbeeinflussbaren Faktoren begründet. Hinzu kommen innerbetriebliche Herausforderungen, die sich bei einer gut 120 Jahre alten Infrastruktureinrichtung mit gewachsenen (Groß-)Kundenbeziehungen in besonderer Weise stellen. Im Einzelnen stellen sich die wesentlichen Faktoren und Ursachen wie folgt dar:

  1. Externe Faktoren und Rahmenbedingung

 

a)      Konsumverhalten und Schweinepest

Aufgrund des allgemeinen Konsumverhaltens sind seit längerem rückläufige Schlachtmengen in Deutschland zu verzeichnen. Erschwerend dazu wurden im September 2020 erste Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg bestätigt. In der Folge haben zahlreiche Nicht-EU-Länder ein Export-Verbot für deutsches Schweinefleisch ausgesprochen, was zu einem weiteren Rückgang der Nachfrage und damit der Schlachtmengen geführt hat. Auch der Schlachthof Bamberg war, wie die gesamte Schlachtbranche, von diesem Rückgang betroffen.

b)      Lohngesetzgebung

Des Weiteren hat sich – wie oben ausgeführt – zu Beginn des Jahres 2021 die Gesetzgebung in Bezug auf die Lohnschlachtungen in Schlachthöfen zu Gunsten der Arbeitnehmenden geändert. Seit 2021 sind Werkverträge und Lohnschlachtungen in Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben nicht mehr erlaubt und mussten daher durch direkte Anstellungsverträge ersetzt werden. Demzufolge stiegen auch die Personalkosten der Schlachthof Bamberg GmbH ab 2021 stark an. Rund 100 Personen, die vorher als Lohnschlächter tätig waren, sind nun bei der GmbH fest angestellt. Das Risiko von schwankenden Schlachtmengen tragen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr die externen Dienstleister, sondern der Schlachtbetrieb selbst, da die höheren Lohnkosten nun weitgehend mengenunabhängig als Fixkosten bei der Gesellschaft zu Buche schlagen

 

Diese Situation verschärfte gerade während der Corona-Pandemie die finanzielle Situation der Gesellschaft und birgt auch zukünftig im aktuell sehr volatilen und unsicheren Marktumfeld ein wirtschaftliches Risiko.


c)      Corona-Pandemie

Außerdem waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie - stärker als erwartet - auch im zweiten Pandemie-Jahr 2021 bis ins Frühjahr 2022 hinein in allen Schlachtbetrieben Deutschlands weiterhin zu spüren. Alleine im Jahr 2021 konnte am Schlachthof Bamberg durch Corona-Ausfälle und Quarantänebestimmungen im Bereich Schwein an vier Schlachttagen keine Schlachtung stattfinden. Im Bereich Rind fanden an 31 Schlachttagen (15 % aller Schlachttage) keine Schlachtung statt. Dies hatte deutlich negative Auswirklungen auf die Einnahmesituation des Schlachthofes. Zusätzliche Aufwendungen für verschiedene Corona-Hygienemaßnahmen aber auch für zusätzliches externes Personal waren zudem erforderlich, damit bei krankheitsbedingten Ausfällen zumindest Teile des Betriebs aufrechterhalten werden konnten.

 

Auch im ersten Quartal des Jahres 2022 war im Bereich Rind ein Ausfall an acht Schlachttagen zu verzeichnen, im Bereich Schwein musste an fünf Tagen die Schlachtmenge Corona-bedingt auf die Hälfte reduziert werden, was zu entsprechenden Mindereinnahmen und Mehrausgaben für den Schlachthof Bamberg geführt hat.

 

Seitdem hat sich die Corona-Lage in Deutschland deutlich entspannt, so dass aller Voraussicht nach mit so erheblichen Einschränkungen im Betriebsalltag wie im Jahr 2021 und Anfang 2022 nicht mehr zu rechnen ist.

d)      Ukraine-Krieg

Seit Februar 2022 haben sich die externen Rahmenbedingungen durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nochmal deutlich verschärft: Weltweit sind die Preise für Rohstoffe und Energie in kürzester Zeit enorm gestiegen. Dies führte auch zu erhöhten Energiebezugskosten für den Schlachthof Bamberg. Zudem kam es zu einem starken Preisanstieg für Futter- und Düngemittel, was zu einer Verteuerung der Tiermast geführt hat. Somit konnten die vertraglich zugesicherten Lieferpreise und Mengen für Fleisch nicht mehr eingehalten werden. Diese nie dagewesenen Preissteigerungen im Einkaufsmarkt konnten nicht direkt an den Kunden weitergeben werden, was zu einer erneuten Verteuerung geführt hat. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten hat sich der bereits angesprochene Konsumrückgang im Jahr 2022 noch weiter beschleunigt und zu einer weiteren Verringerung der Schlachtmengen beigetragen.

 

Ein Ende des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Märkte ist derzeit nicht absehbar.

  1. Innerbetriebliche Herausforderungen

 

a)      Investitionsbedarf

Um den Schlachthof Bamberg mit seiner rd. 120 Jahre alten Historie Schritt für Schritt zu modernisieren, wurden bereits in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig Investitionen in die betriebliche Infrastruktur getätigt. Dies war Resultat einer „Qualitätsoffensive“, die in sämtlichen Betriebsbereichen gestartet wurde. Dabei erfolgten auch hohe Investitionen in moderne Technik, die dem Klimaschutz Rechnung tragen sollten: So ist der Schlachthof z.B. nicht mehr auf fossile Energieträger bei der energieintensiven Erzeugung von Dampf und Heißwasser für den Schlachtprozess oder auch zur Gebäudeheizung angewiesen, da ein betriebsinternes Nahwärmenetz aufgebaut wurde, das vom örtlichen Müllheizkraftwerk gespeist wird.  Ein weiteres Beispiel ist der Betrieb der Kühlräume, die mit besonders energieeffizienten Großkälteanlagen ausgestattet wurden. Darüber hinaus wurde auch in den Erhalt der teils denkmalgeschützten Gebäude investiert, so z.B. in die Sanierung des ehemaligen Direktionsgebäudes.

 

Die Entwicklung des Anlagevermögens des städtischen Schlacht- und Viehofes in den Jahren 2013 bis 2020 (als Regiebetrieb) sowie die wesentlichen Investitionen der Schlachthof Bamberg GmbH im 2. Halbjahr 2020 und in den Jahren 2021 und 2022 sind dem Sitzungsvortrag als Anlage 1 beigefügt.

 

Trotz der bereits getätigten Maßnahmen sind jedoch auch in Zukunft weitere Investitionen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Ausrichtung des Schlachthofes notwendig. In der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2022 waren hierfür bereits Mittel in Höhe von 4,175 Mio. € vorgesehen.


Die geplanten Investitionen wurden jedoch zu Beginn des Jahres 2022 vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der damit einhergehenden Verschlechterung der Rahmenbedingungen weitgehend zurückgestellt, soweit sie nicht unaufschiebbar oder in Vorjahren bereits beauftragt waren. Nach erster Einschätzung (die Jahresabschlusserstellung für das Jahr 2022 samt Abgrenzung aller aktivierungsfähigen Anlagegüter steht derzeit noch aus) werden sich die im Jahr 2022 getätigten Investitionen auf rd. 670 T€ belaufen. Im Wesentlichen betrifft dies die im Vorjahr begonnene Erneuerung weiterer Kühlanlagen sowie die Fertigstellung des Direktionsgebäudes.  

 

Für das Jahr 2023 sind – im Falle einer Fortführung des Betriebes – nur zulassungsrelevante bzw. dringend erforderliche Sofortmaßnahmen geplant. Diese betreffen die Umfriedung des Geländes, damit Unbefugte nicht mehr ohne weiteres auf das Betriebsgelände gelangen können, ein Kamerakonzept zur Überwachung von tierschutzrechtlich besonders sensiblen Bereichen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Einleitungssituation von Abwasser in die öffentlichen Entwässerungsanlagen. Die Kosten für diese Sofortmaßnahmen belaufen sich auf insgesamt ca. 80.000 T€ und könnten nach derzeitigen Kenntnisstand aus dem laufenden Cash Flow ohne Aufnahme von Fremdkapital umgesetzt werden (s. hierzu die Ausführungen zum Wirtschaftsplan 2023 unten in Abschnitt D.1.).

 

Dennoch wären auf längere Sicht (ab 2024 ff.) Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur erforderlich, um den allgemein stetig steigenden Anforderungen an einen Schlachtbetrieb auch zukünftig gerecht zu werden und weitere Verbesserungen bei der Schlachtqualität und des Tierwohls zu erreichen.

Die Geschäftsführung hat daher alle bislang angedachten Investitionen für den Schlachthof eingehend analysiert, auf Ihre Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft und den voraussichtlichen Gesamtumfang – soweit möglich – für einen mittelfristigen Zeitraum, also für die nächsten fünf bis sieben Jahre, zumindest grob abgeschätzt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die entsprechenden Investitionen im Falle einer Fortführung des Betriebes wohl großteils kreditfinanziert werden müssten, soweit die Gesellschafterin Stadt hierzu nicht entsprechende Mittel beisteuert. In dem als Anlage 2 beigefügten „Maßnahmenkonzept zur mittelfristigen Zukunftssicherung der Schlachthof Bamberg GmbH“ sind die entsprechenden Investitionsmaßnahmen aufgeführt und nach Bereichen und Prioritäten geordnet. Die Maßnahmen basieren dabei teilweise auf konkret vorliegenden Angeboten, teilweise können die Kosten jedoch ohne weiteren Aufwand aktuell nur aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt werden.

 

Demzufolge ergibt sich mittelfristig für den Schlachthof Bamberg voraussichtlich folgender notwendiger Investitionsbedarf:

 

Summe notwendiger Maßnahmen

      4.115.000€

davon kurzfristig

             80.000 €

davon mittelfristig

        4.035.000 €

 

Unter Berücksichtigung der notwendigen Sofortmaßnahmen für 2023 in Höhe von 80 T€ wären damit – nach heutigem Kenntnisstand - Investitionen in Höhe von rd. 4 Mio. € für eine Fortführung des Schlachthofes über das Jahr 2023 hinaus erforderlich.

 

Um den für eine solche Investitionsentscheidung notwendigen Grad an Sicherheit über den zu erwartenden Umfang und die Kosten der Maßnahmen zu erhalten, sollte aus Sicht der Verwaltung zur weiteren Konkretisierung und Verifizierung ein externer Berater/Sachverständiger mit entsprechender Erfahrung bei der Planung und Modernisierung von Schachtbetrieben hinzugezogen werden. Dabei könnten auch optionale Maßnahmen zum Beispiel zur weiteren energetischen und emissionstechnischen Optimierung des Betriebs sowie eine mögliche Förderkulisse hierfür untersucht werden.

 

An dieser Stelle sei explizit darauf hingewiesen, dass der Schlachthof Bamberg trotz der ausstehenden Investitionen in die Infrastruktur bereits heute auf einem qualitativ sehr hohen Niveau schlachtet und alle gängigen Audits und Zertifikate der Branche erfüllt. So konnte zuletzt im November 2022 das für den Standort Bamberg essenzielle IFS Food Audit im Rahmen einer zweitätigen Kontrolle erneut mit dem Label „Higher Level“ - und damit überdurchschnittlich gut - absolviert werden.


Der IFS Food Standard wird dabei regelmäßig an neuste wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Gesetzgebungen und Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels angepasst und gewährleistet eine umfangreiche Prüfung der Themen Unternehmensführung und -verpflichtung, Qualitäts- und Lebensmittel­sicherheits­management, Ressourcenmanagement, operative Abläufe, Messungen und Analysen, Verbesserungen und Produktschutz (Food Defence).

 

Ebenfalls im November wurde ein unangekündigtes kundenseitiges Audit zum Thema Tierschutz im Bereich Schwein durchgeführt. Hier schnitt die Schlachthof Bamberg mit besten Ergebnissen ab. Deutlich hervorgehoben wurde vom externen Auditor das sehr gute Handling der Mitarbeitenden beim Abladen von Schweinen, dem Verbringen in die Wartebuchten sowie beim Betäuben und Entbluten.

b)      Kundenstruktur

Aufgrund ihres jeweils sehr hohen Anteils an den gesamten Schlachtungen nehmen die Großkunden jeweils in den Bereichen Schwein und Rind eine Schlüsselstellung am Schlachthof Bamberg ein. So hatte im abgelaufenen Jahr 2022 der Großkunde im Bereich Schwein mit 256.145 von 288.652 geschlachteten Schweinen einen Anteil von 88,7 %. Beim Großkunden im Bereich Rind war mit 41.787 von insgesamt 42.254 Rinderschlachtungen ein Anteil von 98,9 % zu verzeichnen. Dementsprechend sind die Höhe und Konstanz der Schlachtzahlen der beiden Großkunden sowie die vereinbarten Schlachtpreise entscheidend für einen wirtschaftlichen Betrieb des Schlachthofes Bamberg. Lokale Akteure aus der Region sind zwar auf den Schlachthof Bamberg angewiesen, spielen jedoch aufgrund der verhältnismäßig geringen Schlachtmengen bei der Frage der Wirtschaftlichkeit keine Rolle (mehr).

 

Zur Verdeutlichung ist die Entwicklung der Schlachtmengen und der Kundenstruktur am Schlachthof Bamberg innerhalb der letzten zehn Jahre in Anlage 3 aufgeführt.

 

Aktuell sind die Vertragsbeziehungen zu den Großkunden durch relativ kurz laufende Vereinbarungen (maximal ein Jahr) ohne hinreichend garantierte Mindestmengen geregelt. Vor dem Hintergrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen, der damit verbundenen wirtschaftlichen Problematik und angesichts des Investitionsbedarfs am Schlachthof Bamberg, kann die für eine mögliche Fortführung des Schlachthofes notwendige Planungssicherheit nur dann erreicht werden, wenn es gelingt, mit den Großkunden Verträge mit fest zugesagten Kontingenten und nachhaltig auskömmlichen Preisen zu vereinbaren.

 

C.  Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Schlachthofes  

  1. Wirtschaftliche Situation des städtischen Schlacht- und Vielhofes bis zum Jahr 2020

 

Die wirtschaftlichen Kennzahlen des städtischen Schlacht- und Viehofes als Regiebetrieb lassen sich aus vielerlei Gründen nicht unmittelbar mit denen der Schlachthof Bamberg GmbH als rechtlich selbständiger juristischer Person vergleichen. So unterscheiden sich die jeweiligen Rechtsverhältnisse, die innerbetriebliche Organisation, der Umfang des eigenen Personals, die vertraglichen Beziehungen zu Dritten (aber auch zur Stadt) und teilweise auch das Grund- und Betriebsvermögen. Zu den konkreten Details der Umwandlung sei nochmals auf die Sitzungsunterlagen VO/2020/3526-R3 und VO/2020/3542-R3 aus den Sitzungen des Finanzsenates und des Stadtrates am 10.11. bzw. am 18.11.2020 verwiesen.

 

Auch wenn eine direkte Vergleichbarkeit nicht gegeben ist, so soll nachfolgend zumindest die Entwicklung der wesentlichen Kennzahlen des städtischen Schlacht- und Viehofes als Eigenbetrieb in den Jahren von 2013 bis zur Umwandlung im Jahr 2020 dargestellt werden. Da die Gesellschaft im Dezember 2020 rückwirkend zum 01.07.2020 gegründet wurde, ist das erste Rumpfgeschäftsjahr der GmbH (01.07.-31.12.2020) ebenfalls mit aufgeführt.

 

Bei der Betrachtung der Zeitreihe zeigt sich im Wesentlichen folgendes Bild:

-          Der Betrieb erwirtschaftete in zwei von acht Jahren einen steuerrechtlichen Jahresgewinn, ansonsten jeweils einen Jahresverlust.

-          Unter Berücksichtigung der nicht zahlungswirksamen Abschreibungen (AfA) zeigen sich sowohl positive als auch negative Cash-Flows in den einzelnen Jahren, in der Gesamtbetrachtung über den Zeitraum ergibt sich dennoch ein Liquiditätsüberschuss..

-          Die Zunahme des Anlagevermögens (durch Investitionen) geht einher mit einer entsprechenden Zunahme der (langfristigen) Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt; Verbindlichkeiten gegenüber Dritten bestehen nur aus Liefer- und Leistungsbeziehungen.

-          Der Schlacht- und Viehof war demzufolge nur zum Teil in der Lage, die Abschreibungen für die getätigten Investitionen aus eigenen Mitteln zu refinanzieren.

Ein solches Bild ist typisch für einen nicht gewinnorientierten kommunalen Regiebetrieb der Daseinsvorsorge, dessen Finanzierung im Wesentlichen durch Haushaltsmittel der Trägerkommune sichergestellt wird. Dies vorweg, bevor im Folgenden auf die wirtschaftliche Situation und Prognose für die Schlachthof Bamberg GmbH eingegangen wird.

 

  1. Wirtschaftliche Situation während der Corona-Pandemie im Jahr 2021 bis Anfang 2022

Wie bereits oben unter Abschnitt B.1. verdeutlicht, kam es während der Corona-Pandemie zu teils erheblichen Einschränkungen im Betriebsalltag und somit auch zu deutlichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung des Schlachthofes Bamberg (wie im Übrigen bei allen Schlachtbetrieben in Deutschland gleichermaßen). Allein die Corona-bedingten Schlachtausfalltage im Jahr 2021 führten zu Mindereinahmen in Höhe von rund 650 T€. Zusätzliche Aufwendungen für verschiedene Corona-Hygienemaßnahmen aber auch für zusätzliches externes Personal waren zudem erforderlich, damit bei krankheitsbedingten Ausfällen zumindest Teile des Betriebs aufrechterhalten werden konnten. In Summe ergab sich im Jahr 2021 ein Jahresverlust von rd. 971 T€, der sich fast vollständig auf die genannten Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch Corona zurückführen lässt.

 


Die Gewinn- und Verlustrechnungen Jahres 2021 stellt sich dabei insgesamt wie folgt dar:

Bezogen auf die Liquiditätssituation (Cash Flow) ergibt sich daraus folgendes Bild:

Bei einem Jahresverlust von 971 T€ ergibt sich unter Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von 705 T€ ein negativer Cash Flow in Höhe von 266 T€. Geplant war für das Jahr 2021 hingegen ein nahezu ausgeglichenes Jahresergebnis (+ 15 T€) und ein deutlich positiver Cash Flow von rd. 671 T€.

 

Hinzu kommt, dass auch in den ersten Monaten des Jahres 2022 – wie oben berichtet – weitere Corona-bedingte Ausfälle an Schlachttagen sowohl im Rinder- als auch im Schweinbereich mit entsprechenden Mindereinnahmen zu verzeichnen waren. Dies verbunden mit den durch den Ukraine-Krieg gestiegenen Kosten, u.a. auch im Energiebereich, führte im ersten Halbjahr (Januar bis Juni) 2022 auf Grundlage einer vorläufigen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) zu einem Verlust von weiteren rd. 560 T€ und einem negativen Cash Flow von rd. 200 T€.

 

Die dargestellten Entwicklungen insgesamt haben bei der Schlachthof Bamberg GmbH im Jahr 2021 und bis Mitte 2022 zu entsprechenden Liquiditätsengpässen geführt, die nur durch Mittelzufuhr von außen behoben werden konnten. Die Gesellschaft ist dabei als 100%ige Tochter der Stadt Bamberg in das Liquiditätsmanagement im Konzern Stadt einbezogen und somit grundsätzlich berechtigt, bei Liquiditätsengpässen Kontenkompensationskredite in Anspruch zu nehmen. Zur Sicherung der Liquidität der Gesellschaft wurden daher Kontenkompensationskredite von der Stadt Bamberg in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. € in Anspruch genommen. Hierzu wurde regelmäßig im Aufsichtsrat der Schlachthof Bamberg GmbH und in den Sitzungen des Finanzsenats der Stadt Bamberg am 25.01.2022 und am 24.06.2022 entsprechend berichtet. Eine Rückführung der Darlehen steht noch aus.

 

Darüber hinaus war die Gesellschaft im Jahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022 nicht in der Lage, die an die Stadt Bamberg abzuführenden Fleischhygienegebühren in voller Höhe zu begleichen. Die offenen Fleischhygienegebühren setzen sich dabei zusammen aus rd. 971 T€ im Jahr 2021 und weiteren 338 T€, die im ersten Halbjahr bis Juni 2022 aufgelaufen sind.

 

Ebenfalls noch offen sind Verwaltungskostenbeiträge der Stadt Bamberg aus den Jahren 2021 und 2022 in Höhe von insgesamt rd. 243 T€, welche die Stadt Bamberg für verschiedene Dienstleistungen der Verwaltung (z.B. allg. Verwaltungskosten) dem Schlachthof in Rechnung stellt. Da die Ermittlung der Verwaltungskostenbeiträge noch auf Daten vor der Ausgründung beruhen, wird derzeit geklärt, inwieweit eine Reduzierung im Hinblick auf die geänderten Verhältnisse geboten ist.

  1. Auftrag des Aufsichtsrates zur Prüfung möglicher Szenarien

Angesichts dieser wirtschaftlichen Entwicklung fand am 06.05.2022 eine Sondersitzung des Aufsichtsrates der Schlachthof Bamberg GmbH statt, in der die Situation ausführlich beraten und diskutiert wurde. Im Ergebnis hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung beauftragt, „in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsreferat der Stadt Bamberg die beiden Varianten „Kontingentlösung“ und „Betriebsaufgabe“ zu analysieren, die Auswirkungen zu ermitteln und eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise zu erarbeiten.“

 

Unter „Kontingentlösung“ ist dabei eine mögliche vertragliche Vereinbarung mit den beiden Großkunden zu verstehen, die hinsichtlich Vertragsdauer, Schlachtpreis und Schlachtmenge einen nachhaltig wirtschaftlichen Betrieb des Schlachthofes ermöglicht.

 

In einer weiteren Sitzung des Aufsichtsrates am 17.05.2021 wurde Herr Julian Schulz, bisher Prokurist, mit Wirkung zum 01.06.2020 zum neuen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt, nachdem der bisherige Geschäftsführer, Herr Jan Werle-Emler, am 11.05.2021 sein Amt als Geschäftsführer mit Wirkung zum 31.05.2021 niedergelegt hatte.

Entsprechend dem Auftrag des Aufsichtsrates hat die (neue) Geschäftsführung zusammen mit dem Wirtschaftsreferat unverzüglich Verhandlungen mit den beiden Großkunden aufgenommen, um zunächst die wirtschaftliche Lage des Schlachthofes so schnell wie möglich zu stabilisieren. Zudem sollte ausgelotet werden, ob über eine entsprechende Anpassung der bisherigen Verträge ein nachhaltig wirtschaftlicher Betrieb der Schlachthof Bamberg GmbH und damit ein Erhalt des Schlachthofs insgesamt ermöglicht werden kann. Dies vor dem Hintergrund, dass – wie bereits oben dargelegt – Höhe und Konstanz der Schlachtzahlen der beiden Großkunden sowie die vereinbarten Schlachtpreise ganz maßgeblich die Wirtschaftlichkeit des Betriebs der Schlachthof Bamberg GmbH beeinflussen.

 

Darüber hinaus sollten explizit in die Verhandlungen und Gespräche zur Zukunft des Schlachthofes auch die lokalen Akteure (v.a. die Fleischerinnung Bamberg) und potentielle weitere Kunden mit einbezogen werden. Dies entspricht auch dem satzungsgemäßen Auftrag der Gesellschaft, demzufolge auch die Belange der regionalen Kleinkunden angemessen zu berücksichtigen sind.

 

D.  Bisherige Verhandlungs- und Prüfergebnisse

  1. Ergebnisse der Großkundengespräche

 

a)      Kurzfristige Verhandlungsziele

Ziel der ersten Verhandlungen mit den Großkunden war es, zunächst und schnellstmöglich die Höhe Schlachtpreise an die seit Jahresbeginn gestiegenen Kosten des Betriebes anzupassen, um so zumindest im laufenden Betrieb einen positiven Cash Flow zu erwirtschaften und einen weiteren Liquiditätsengpass zu vermeiden.

 

In den Verhandlungsgesprächen zeigten beide Großkunden ein hohes Interesse am Erhalt des Schlachthofes Bamberg als Standort, so dass nach mehreren Verhandlungsrunden noch im Juni kurzfristig eine Erhöhung der Schlachtpreise vereinbart werden konnte.

 

Im Ergebnis hat sich dadurch die Ertrags- und Liquiditätssituation der Gesellschaft seit Juli/August 2021 stabilisiert. Ein kostendeckender laufender Betrieb des Schlachthofes war von da an gewährleistet und weitere Liquiditätsdefizite aus dem laufenden Betrieb nicht mehr zu erwarten.


Die Gesellschaft kann seitdem allen laufenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen nachkommen - inklusive der laufendenden Fleischhygienegebühren der Stadt Bamberg. Etwaig offene Ver­bind­lich­keiten gegenüber externen Dritten wurden zwischenzeitlich beglichen.

 

Damit waren zumindest die Voraussetzungen geschaffen, die weiteren Verhandlungen mit den Großkunden zur Zukunft des Schlachthofes ohne existenziellen Zeitdruck weiterführen zu können.

b)      Mittel- und langfristige Verhandlungsziele

Grundlage aller weiteren Gespräche mit den Großkunden war die Ermöglichung eines nachhaltig wirtschaftlichen Betriebs des Bamberger Schlachthof. In diesem Zusammenhang wurden seitens der Geschäftsführung und der Verwaltung folgende Zielvorstellungen für eine zukünftige Vereinbarung in die Verhandlungen eingebracht:

-          Möglichst lange Vertragslaufzeit, um anstehende Investitionen abzusichern;

-          Zusicherung von fester Schlachtmengen und Ausgleichsregelung bei Mindermengen;

-          Vereinbarung zumindest kostendeckender Preise;

-          Mittelfristige Bindung der Schlachtpreise an die Kostenentwicklung;

-          Verbesserte Maßnahmen zur Gewährleistung von Qualität und Tierwohl;

-          Stärkere Kooperation beim Qualitätsmanagement;

Beide Gesprächspartner zeigten sich grundsätzlich bereit, über die bereits vereinbarte Preisanpassung hinaus auch über eine grundsätzliche Anpassung der bisherigen Verträge weiter zu verhandeln mit dem Ziel, einen nachhaltig wirtschaftlichen Betrieb für die Schlachthof Bamberg GmbH zu ermöglichen. Gerade der Großkunde im Schweinebereich hat ein unverändert großes Interesse am Erhalt des Standorts, da der Schlachthof Bamberg aktuell der einzige Standort für den gesamten Konzern in Bayern ist und ein regionaler Schlachthof für den Erhalt regionaler Qualitätssigel, wie z.B. GQ-Bayern, unerlässlich ist.

 

In intensiven weiteren Verhandlungsrunden musste jedoch zunächst – im Hinblick auf die angedachte langfristige und tragfähige Lösung – ein gemeinsames Verständnis über die tatsächliche Kostenstruktur des Schlachthofes und die kalkulatorische Verteilung der Kosten auf die beiden Bereiche Rind und Schwein geschaffen werden, da nur auf dieser Grundlage eine einvernehmliche Festlegung kostendeckender Preise und Mechanismen zur Fortschreibung der Preise möglich wären.

 

Betont wurde aus Sicht der Großkunden zudem, dass die Schlachtpreise immer auch marktfähig bleiben müssen, und zwar inklusive aller sonstigen anfallenden Kosten der Großkunden vor Ort. Hintergrund ist, dass die Großkunden in ihrer internen Kalkulation neben den eigentlichen Schlachtpreisen auch weitere standortspezifische Kosten ansetzen, z.B. im EDV-Bereich (Wiegesoftware) oder durch eigene Mitarbeitende und Infrastruktur im Bereich der Wiegung und Verladung vor Ort, die sich von anderen Standorten unterscheiden. Eine Möglichkeit für den Schlachthof Bamberg, hier ein marktfähiges Gesamtpaket anzubieten, wäre beispielsweise die sogenannte Serviceschlachtung. Der Schlachthof Bamberg übernähme die Aufgaben ab Anlieferung der Tiere bis hin zur Verladung mit dem eigenen bestehenden Personal und der bereits vorhandenen Software. Die Großkunden könnten dadurch eigene Kosten einsparen, sodass ein auskömmlicher Preis für die Serviceschlachtung gezahlt werden könnte, welcher auch die Refinanzierung zukünftiger Investitionen einen Deckungsbeitrag leisten würde. Perspektivisch wäre es auch denkbar, die Wertschöpfungskette rund um die eigentliche Schlachtung noch um weitere Produkte (z.B. Zerlegung) zu erweitern, um das wirtschaftliche Potential am Standort Bamberg bestmöglich auszunutzen.

 

Als Voraussetzung für eine längerfristige Vereinbarung sehen die Großkunden zudem die Notwendigkeit, Einsparpotentiale bei der Schlachthof Bamberg GmbH selbst zu identifizieren und umzusetzen und auch die betrieblichen Prozessabläufe weiter zu optimieren. Nur so könne insgesamt ein wettbewerbsfähiges Konstrukt geschaffen werden.

 

All dies zeigt, dass die Verhandlungen mit den Großkunden zwar konstruktiv verlaufen, sich jedoch außerordentlich komplex und langwierig gestalten.


Hinzu kommt, dass beide Großkunden aufgrund der extrem unsicheren und volatilen Marktlage derzeit keine langfristigen Verträge schließen wollen, da auch deren Abnehmer aktuell lediglich Verträge über maximal ein Jahr schließen. Dies schließt aus Sicht der Großkunden ausdrücklich nicht aus, dass nach Beruhigung des Gesamtmarktes ein längerfristiger Vertrag mit dem Schlachthof Bamberg geschlossen werden kann. Auch für den Fall weiterer Investitionen der Schlachthof Bamberg GmbH in die Modernisierung der Betriebsinfrastruktur und damit in die nachhaltige Qualitätssicherung zeigte sich insbesondere der Großkunde im Bereich Schwein grundsätzlich bereit, einen Beitrag zur Refinanzierung der hierzu notwendigen Investitionen zu leisten.

 

Vor diesem Hintergrund und angesichts der knappen Zeitschiene bis zur heutigen Beratung im Stadtrat konzentrierten sich die letzten Gespräche mit den Großkunden im November und Dezember 2022 dann vorrangig darauf, zunächst für einen kurzfristigen Zeitrahmen, d.h. für das Jahr 2023, die Schlachtpreise und Mengen weiter zu verhandeln. Darüber hinaus gehende Themen wurden zunächst zurückgestellt, bis nach der Behandlung im Stadtrat klar wird, wie es mit dem Schlachthof weitergehen soll. Im Ergebnis konnten dabei für den Fall einer zumindest befristeten Fortführung des Schlachthofes im Jahr 2023 folgende Verhandlungsergebnisse erzielt werden:

(i)                  Bereich Schwein:

-          Vertragliche Bindung für ein weiteres Jahr (2023)

-          Weitere Erhöhung der Schlachtpreise ab dem 01.01.2023;

-          Garantierte Schlachtmenge von durchschnittlich 4.500 Schweinen pro Woche, Mindermengen werden quartalsweise ausgeglichen;

-          Unterstützung des Großkunden bei der Optimierung arbeitsorganisatorischer Maßnahmen und Prozesse

-          Reduzierung der aktuellen Kündigungsfrist des bestehenden Dienstleistungsvertrages von sechs auf vier Monate zum 30.06.2023, um im Hinblick auf die heutige Stadtratsbehandlung weiterhin alle Handlungsoptionen behalten.

-          Verzicht des Großkunden auf die Umstellung der elektronischen Betäubung auf eine CO2-Betäubungsanlage (Butina); die entsprechenden Investitionskosten von 1,5 Mio.€ entfallen.

 

(ii)               Bereich Rind:

-          Vertragliche Bindung für ein weiteres Jahr (2023)

-          Weitere Erhöhung der Schlachtpreise ab dem 01.01.2023;

-          Garantierte Schlachtmenge von durchschnittlich 800 Rindern pro Woche, Mindermengen werden quartalsweise ausgeglichen;

-          Voraussetzung: Am Schlachthof Bamberg schlachtet - wie bisher - kein anderer Großkunde und damit Konkurrent im Rinderbereich!

Zwar bedeutet der vom Großkunden im Rinderbereich geforderte Verzicht auf die Akquise weiterer (Groß-)Kunden eine Einschränkung, doch stellt dies zumindest zum status quo keine Verschlechterung dar. Insgesamt konnte in den Verhandlungen mit den Großkunden eine deutliche Verbesserung der Konditionen erreicht werden! Auf Basis dieser Konditionen wurde auch der Entwurf eines Wirtschaftsplans der Gesellschaft für das Jahr 2023 erstellt, der weiter unten in Abschnitt D. behandelt wird und als Grundlage für eine Entscheidung des Stadtrates zumindest über eine befristete Fortführung des Schlachthofes dienen soll.

 

Im Falle einer positiven Entscheidung des Stadtrates zur (befristeten) Fortführung des Schlachthofes würden zeitnah entsprechende Verträge bzw. Vertragsanpassungen zu den o.g. Eckpunkten mit den beiden Großkunden geschlossen.

 

Darüber hinaus gehende Regelungen, die auch langfristig einen und wirtschaftlich nachhaltigen Betrieb des Schlachthofes ermöglichen, bleiben weiteren Verhandlungen mit den Großkunden vorbehalten.


  1. Ergebnisse der Gespräche mit weiteren  Kunden und lokalen Akteuren

 

a)      Potentielle weitere Kunden

Um die Kundenstruktur am Schlachthof Bamberg weiter zu differenzieren und die Abhängigkeit von den bisherigen Großkunden reduzieren zu können, waren seitens der Geschäftsführung bereits seit Frühjahr 2022 Verhandlungen mit einem potentiellen Neukunden im Rinderbereich aus Bayern geführt worden. Trotz der aktuell ungewissen Zukunft des Bamberger Schlachthofs zeigte der potentielle Neukunde ein hohes Interesse, eine Schlachtung am Bamberger Schlachthof aufzunehmen – auch zunächst für einen kürzeren Zeitraum bis zu einer endgültigen Entscheidung über den Fortbestand des Schlachthofes durch die Gesellschafterin Stadt Bamberg. Der potentielle Neukunde wäre dabei bereit, zunächst für einen kurzfristigen Zeitraum mit einer wöchentlichen Schlachtmenge von durchschnittlich 300 Rindern zu beginnen. Der Schlachtpreis würde sich dabei an der aktuellen Schlachtstaffel des bestehenden Großkunden am Schlachthof Bamberg im Rinderbereich orientieren. Perspektivisch wäre der potentielle Neukunde bereit, die wöchentlichen Schlachtzahlen weiter zu erhöhen und sich vertraglich auch längerfristig (mind. fünf Jahre) an den Schlachthof Bamberg zu binden.

 

Da jedoch der langjährige Großkunde im Bereich Rind – wie oben dargelegt – die Schlachtung weiterer Großkunden am Schlachthof Bamberg kategorisch ablehnt und bereits angekündigt hat, sich in diesem Fall sofort aus der Schlachtung in Bamberg zurückzuziehen, ruhen aktuell die Verhandlungen mit dem potentiellen Neukunden. Diese können jedoch jederzeit - auch kurzfristig - wiederaufgenommen werden.

b)      Bamberger Fleischerinnung / IG Schlachthof Bamberg

Die Bamberger Fleischerinnung hat mit Schreiben vom 13.06.2022 und bei einem Gesprächstermin am 21.06.2022 mit Herrn Oberbürgermeister Starke ihr großes Interesse an einem Erhalt des Schlachthofs Bamberg zum Ausdruck gebracht und gleichzeitig einen Vorschlag zum künftigen Betrieb des Schlachthofes durch die Fleischerinnung Bamberg unterbreitet (s. Anlage 4). Im Kern wurde dabei vorgeschlagen, dass der Schlachthof Bamberg künftig von der Fleischerinnung Bamberg auf eigene Rechnung betrieben und verwaltet werden soll. Im Gegenzug erhielte die Stadt Bamberg künftig eine Art Pacht und wäre für alle notwendigen Investitionen und den Unterhalt in die Schlachthof-Infrastruktur zuständig. Die Pacht müsste dabei aus Sicht der Stadt Bamberg so gestaltet sein, dass damit auch die Refinanzierung aller anstehenden Investitionen sowie des laufenden Unterhalts möglich wäre.  Als Grundlage für weitere Verhandlungen hierzu hat die Fleischerinnung um aktuelle und aussagekräftige betriebswirtschaftliche Zahlen und Fakten zum Schlachthof Bamberg gebeten, die über die öffentlich verfügbaren Informationen und Zahlen hinausgehen. Da es sich hierbei um interne und vertrauliche Informationen der Schlachthof Bamberg GmbH handelt, wurden die Vertreter der Fleischerinnung um Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitserklärung gebeten, die jedoch trotz mehrfacher Nachfrage bis heute nicht geliefert wurde. Darüber hinaus hat die Verwaltung Kontakt mit der Handwerkskammer für Oberfranken als Aufsichtsbehörde der Fleischerinnung Bamberg aufgenommen und diese über den Vorschlag der Fleischerinnung informiert. In einer ersten Einschätzung wurde dort der mögliche Betrieb eines Schlachthofes durch die Fleischerinnung kritisch bewertet. Auch bedürfe es aus Sicht der Handwerkskammer allein für die Verhandlungen zur möglichen Übernahme des Schlachthofbetriebes durch die Fleischerinnung einer entsprechenden Legitimation der handelnden Personen bzw. eines Gremienbeschlusses. Im Ergebnis haben bis dato keine weiteren Verhandlungen über eine Übernahme des Schlachthofes durch die Fleischerinnung Bamberg stattgefunden.

 

Daneben hat sich am 28.09.2022 die Interessengemeinschaft Bamberger Schlachthof e.V. gebildet, in der sich auch die Fleischerinnung Bamberg stark engagiert. Zweck des Vereins ist die „Erhaltung des Bamberger Schlachthofes als zentralen regionalen Vermarktungspunkt. Engagement für die nutztierhaltenden Betriebe, damit diese weiterhin eine betriebsnahe Schlachtstätte haben. Einsatz für die Stadt- und Landbevölkerung, um diese weiterhin mit regional aufgezogenen und weiterverarbeiteten tierischen Erzeugnissen zu versorgen. Außerdem der Erhalt aller am Schlachthof tätigen und verbundenen Unternehmen und deren Arbeitsplätze.“

 

Die Mitglieder der Interessengemeinschaft Bamberger Schlachthof e.V. setzen sich aus Landwirten, Viehhändlern, Metzgern und Mitglieder des Hotel- und Gaststättengewerbes zusammen.

Am 26.10.2022 fand ein erster gemeinsamer Termin von Vertretern der Fleischerinnung und der Interessengemeinschaft Bamberger Schlachthof e.V. mit Herrn Oberbürgermeister Starke statt, an dem auch die Geschäftsführung des Schlachthofes und Vertreter des Wirtschaftsreferats teilnahmen. Weitere Treffen fanden seitdem regelmäßig statt.

 

Dabei hat die Interessengemeinschaft das außerordentlich hohe Interesse der regionalen Erzeuger am Erhalt des Schlachthofes Bamberg und dessen Bedeutung als „zentraler Vermarktungspunkt und Bestandteil der öffentlichen Grundversorgung“ deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Kernaussagen und Forderungen der Interessengemeinschaft wurden Herrn Oberbürgermeister schriftlich am 02.11.2022 übergeben und sind dem Sitzungsvortrag als Anlage 5 beigefügt.

 

Mit den Vertretern der Interessengemeinschaft sowie der Fleischerinnung wurde auch darüber gesprochen, ob und in welcher Größenordnung die regionalen Kleinerzeuger bereit wären, feste Zusagen über die Anlieferung bzw. Schlachtung von Tieren am Bamberger Schlachthof zu geben. Dies vor dem Hintergrund, die bestehende Abhängigkeit von der Großkunden weiter zu reduzieren und durch die Erhöhung der Schlachtmengen kleinerer Kunden zur Wirtschaftlichkeit des Schlachthofes beizutragen.

 

Im Ergebnis wurde seitens der Interessengemeinschaft und der Fleischerinnung eine nachhaltige Anlieferung von mind. 1.000 Schweinen pro Woche durch Kleinkunden in Aussicht gestellt. Eine feste Zusage könne allerdings nur dann gegeben werden, wenn ein positiver Beschluss zum (dauerhaften) Erhalt des Schlachthofs Bamberg gefasst würde und damit die entsprechenden Schlachtmöglichkeiten in Bamberg inklusive der vor- und nachgelagerten Lieferketten nachhaltig gesichert wären.

  1. Gespräche mit Anwohnern und der Bürgerschaft

Der Ausgang der Diskussion um den Fortbestand des Bamberger Schlachthofes liegt auch im hohen Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner rund um das Schlachthofareal. Vor diesem Hintergrund gab es bereits mehrere Gesprächstermine des Oberbürgermeisters und der Verwaltung mit Vertretern der Anwohnerschaft, zuletzt am 12.01.2023. Dabei wurde jeweils ausführlich zum aktuellen Sachstand informiert und auf offene Fragen eingegangen. Dieser Dialog soll auch in Zukunft regelmäßig fortgesetzt werden. 

 

Um die aktuellen Informationen und Überlegungen zur Zukunft des Schlachthofes auch der gesamten Bürgerschaft zur Verfügung zu stellen und auf Fragen der Bürgerinnen und Bürger noch vor der Behandlung im Stadtrat eingehen zu können, wurde bereits am 19.01.2023 eine Bürgerversammlung terminiert. Über die Anregungen und Fragen aus der Bürgerschaft wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

E.  Wirtschaftliche Prognose und mögliche Vorgehensweise für das Jahr 2023

  1. Entwurf eines Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023

Auf Basis der oben dargestellten Verhandlungsergebnisse mit den beiden Großkunden hat die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Wirtschaftsreferat einen Wirtschaftsplanentwurf zumindest für das Jahr 2023 erstellt. Dieser wurde dem Aufsichtsrat der Schlachthof Bamberg GmbH unter Vorbehalt einer Zustimmung durch den Stadtrat zur Weiterführung des Bamberg Schlachthofes im Jahr 2023 zum Beschluss vorgelegt.

 

Bei der Wirtschaftsplanerstellung wurde dabei von folgenden Eckpunkten bzw. Annahmen ausgegangen (nur wesentliche Positionen):

Allgemeine Annahmen

-       Unterstellt wird eine zumindest befristete Fortführung des Schlachthofes Bamberg zunächst für ein weiteres Jahr; auf eine fünfjährige Finanzplanung wurde daher verzichtet.

-       Ausgehend von der sehr schwierigen und volatilen Entwicklung des Fleischmarktes im Jahr 2022 wird für das Jahr 2023 zumindest keine weitere Verschlechterung der Gesamtmarktlage, sondern eher eine Normalisierung erwartet. Eine entsprechende fachliche Einschätzung der Schlachthof Bamberg GmbH zur Marktentwicklung mit Verweis auf die einschlägigen Verlautbarungen in der Fachpresse liegt dem Sitzungsvortrag als Anlage 6 bei.

Umsatzerlöse

-       Entsprechend der oben getroffenen Annahme zur Marktentwicklung liegen der Wirtschaftsplanung folgende Schlachtmengen für das Jahr 2023 zugrunde:

277.500 Schweine pro Jahr (im Vorjahr 288.652)

42.500 Rinder pro Jahr (im Vorjahr 42.254)

-       Die Höhe der Schlachtentgelte für das Jahr 2023 wird entsprechend der oben dargestellten Verhandlungsergebnisse mit den (Groß-)Kunden angesetzt. Hinzu kommen die an die Kunden weiter zu verrechnenden Fleischhygienegebühren unter Zugrundelegung der für 2023 angenommenen Schlachtzahlen.

Aufwendungen für bezogene Leistungen

-       Die Aufwendungen für die Personalüberlassung des städtischen Personals werden auf Basis der derzeitigen Personalkosten zuzüglich einer angenommenen Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst im Jahr 2023 in Höhe von 5 % angesetzt.

-       Die Aufwendungen für Fleischhygienegebühren werden unter Zugrundelegung der für 2023 angenommenen Schlachtzahlen angesetzt. Da die Fleischhygienegebühren an die Kunden weiterverrechnet werden (s. die entsprechende Erläuterung bei den Umsatzerlösen), handelt es sich insgesamt um einen „durchlaufenden Posten“.

Personalaufwand

-       Die zu erwartenden Personalaufwendungen für eigenes Personal der GmbH wurden personengenau ermittelt und entsprechend angesetzt.

 

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-       Grundlage der Aufwendungen für Strom, Fernwärme und Gas bilden die Energieverbrauchsmengen des Vorjahres 2022. Die Bezugspreise für 2023 sind mit den Stadtwerken im Rahmen der bestehenden Lieferverträge fest vereinbart; berücksichtigt wurden hierbei auch die zu erwartenden Entlastungen aus den Preisbremsen für Strom und Gas, bzw. Fernwärme.

-       Die Reinigungskosten wurden auf Basis der für 2023 vertraglich vereinbarten Beträge angesetzt.

-       Die übrigen Aufwandspositionen dieser Kategorie (z.B. Instandhaltung und Reparaturen, Beratung sowie allgemeiner Betriebs- und Verwaltungsbedarf) wurden auf Grundlage der Ist-Aufwendungen für das Jahr 2022 fortgeschrieben.

 Abschreibungen

-       Da die Jahresabschlusserstellung für das Jahr 2022 noch aussteht, konnten die zu erwartenden Abschreibungen für 2023 nur auf Basis des geprüften Jahresabschlusses 2021 und der im Jahr 2022 getätigten Investitionen geschätzt werden. Da es sich bei den Abschreibungen um eine nicht zahlungswirksame Rechengröße zur Erfassung der Wertminderung des Anlagevermögens handelt, hat die Höhe des Ansatzes keinen Einfluss auf den zu erwartenden Cash Flow im Wirtschaftsplan.

Investitionen

-       Für das Jahr 2023 wurden nur die zwingend vorzunehmenden Investitionen angesetzt – wie oben in Abschnitt B. 2. beschrieben.

 

 

 

 

 

Auf Basis dieser Annahmen ergeben sich für das Jahr 2023 folgende Wirtschaftsplandaten (Hinweis: bei der nachrichtlich mit aufgeführten Prognose für das abgelaufene Jahr 2022 handelt es sich lediglich um eine erste grobe Abschätzung, da die Jahresabschlusserstellung noch aussteht!):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für das Jahr 2023 ergibt sich, dass zwar die erwarteten Umsatzerlöse durch die vereinbarte Erhöhung der Schlachtentgelte deutlich ansteigen, doch diese zum Teil durch höhere erwartete Personalkosten, Energiebezugskosten und Kosten für Dienstleistungen Dritter kompensiert werden. Daneben belasten v.a. die Zinsaufwendungen gegenüber der Gesellschafterin Stadt mit 136 T€ das Ergebnis. Sie resultieren zum einen aus den kurzfristigen Kontenkompensationskrediten der Stadt und zum anderen aus langfristigen Verbindlichkeiten, die bei der Umwandlung des ehem. Regiebetriebes in eine GmbH im Jahr 2020 von der Schlachthof Bamberg GmbH übernommen wurden.

 

Im Ergebnis wäre im Jahr 2023 mit einem handelsrechtlichen Jahresverlust in Höhe von 509 T€ zu rechnen. Dabei tragen die erwarteten Abschreibungen in Höhe 700 T€ maßgeblich zum negativen Ergebnis bei. Insgesamt ist das erwartete Jahresergebnis weiterhin unbefriedigend, doch wäre im Vergleich zu den Vorjahren zumindest eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen.   

 


Wichtiger für die Frage einer befristeten Fortführungsperspektive ist jedoch zu erwartende der Cash Flow, also der Liquiditätsüberschuss aus der betrieblichen Tätigkeit, da dieser die Innen­finanzierungskraft des Unternehmens beschreibt. Unter Berücksichtigung der nicht zahlungswirksamen Abschreibungen verbleibt erwartungsgemäß im Jahr 2023 ein positiver Cash Flow von 191 T€. Der laufende Betrieb des Schlachthofes wäre damit zumindest kostendeckend und würde sogar einen leichten Liquiditätsüberschuss erwirtschaften. Zusammen mit dem zu Jahresbeginn vorhandenen Liquiditätsbestand in Höhe von rd. 278 € wäre damit insgesamt ein Liquiditätsrahmen vorhanden, der die Finanzierung der im Jahr 2023 die zwingend notwendigen Investitionen in Höhe von rd. 80 T€ aus eigenen Mitteln sicherstellt und den Ausgleich betriebsbedingter Schwankungen der Liquidität im Jahresverlauf bis zu einem gewissen Grad ermöglicht. Eine Fortsetzung des Betriebes im Jahr 2023 wäre somit unter den genannten Annahmen ohne weitere finanzielle Unterstützung oder Zuschuss­zahlungen seitens der Gesellschafterin Stadt möglich. 

 

Voraussetzung für diese finanzielle Prognose ist jedoch, dass es im Jahr 2023 nicht zu wesentlichen Abweichungen von den unterstellten Rahmenbedingungen und Annahmen kommt. Angesichts der Tatsache, dass die Gesellschaft auch unter den Planannahmen nur wenig finanzielle Reserven für Unvorhergesehenes hat, muss an dieser Stelle auch auf mögliche Risiken für einen schlechteren Geschäftsverlauf als geplant hingewiesen werden. Die wesentlichen Risikofaktoren sind dabei:

 

-       Ausfall von Schlachttagen durch ein mögliches Wiederaufflammen von Corona oder durch extremen Personalmangel;

-       Einbruch der Schlachtzahlen aufgrund einer unerwarteten Entwicklung am Fleischmarkt, durch ein Wiederaufflammen der Afrikanischen Schweinepest oder durch den gänzlichen Wegfall eines Großkunden;

-       Unerwartet hoher Reparatur- bzw. Instandhaltungsbedarf;

-       Deutlich höhere Tarifabschlüsse als erwartet;

-       Generell weiterhin unabsehbare Folgen aus dem Ukraine-Krieg.

Die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Worst-Case-Betrachtung lassen sich dabei nur sehr schwer quantifizieren. Jedoch können die genannten Risiken - sollten sie denn zum Tragen kommen - aufgrund der relativ knappen finanziellen Reserven der Gesellschaft den tatsächlichen Geschäftsverlauf des Jahres 2023 erheblich beeinflussen und auch zu erneuten Liquiditätsengpässen führen, die dann nur durch die Gesellschafterin ausgeglichen werden könnten.

 

Für eines der genannten Risiken, nämlich einem möglichen Einbruch der Schlachtzahlen, wurde bereits in den Vereinbarungen mit den Großkunden Vorsorge getragen: Durch die Festlegung von Mindestmengen bei den Schlachtzahlen sind auch die entsprechenden Erlöse diesbezüglich „nach unten“ abgesichert. Sollten zeitweise anstelle der angenommenen Schlachtzahlen tatsächlich bei beiden Großkunden zugleich nur die Mindestmengen zum Tragen kommen, so ergäbe sich daraus – bei sonst unveränderten Rahmenbedingungen – pro Monat ein negativer Cash Flow von rd. 35 T€. Dies wäre eine Größenordnung, die von der Gesellschaft aus der vorhandenen Liquidität zumindest wenige Monate getragen werden könnte, nicht jedoch auf Dauer.

 

In einer Best-Case-Betrachtung besteht grds. auch die Möglichkeit, dass sich der Markt in 2023 wieder positiver entwickelt und die Schlachtzahlen demzufolge höher ausfallen als prognostiziert. Da das Ergebnis der Gesellschaft sehr sensitiv auf die Schlachtzahlen reagiert, würde jede Erhöhung der Schlachtzahlen gegenüber den Annahmen der Wirtschaftsplanung unmittelbar auch zu einer entsprechenden Verbesserung des Ergebnisses und des Cash Flows gegenüber den Wirtschaftsplanzahlen führen.

 

Im Weiteren soll jedoch von den o.g. dargestellten Wirtschaftsplandaten samt den entsprechenden Rahmenbedingungen als zumindest realistisches Szenario ausgegangen werden.  

  1. Mögliche Vorgehensweise im Jahr 2023

Nach Darlegung der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Schlachthof Bamberg GmbH soll ein denkbares Szenario zur weiteren Vorgehensweise skizziert werden:

 

Dieses könnte darin bestehen, den Betrieb des Schlachthofs Bamberg bis zur Aufarbeitung aller derzeit noch offenen Fragen für ein weiteres Jahr fortzuführen. Gemäß der dargestellten wirtschaftlichen Prognose für das Jahr 2023 wäre ein Betrieb unter den genannten Rahmenbedingungen ohne weiteren Zuschussbedarf seitens des Gesellschafters Stadt kostendeckend möglich. Aufgrund der mit den Großkunden vereinbarten Mindestmengen würden sich etwaige negative Abweichungen vom Wirtschaftsplan in einem relativ überschaubaren Ausmaß bewegen und zunächst aus dem vorhandenen Cash Flow ausgeglichen werden können. Sollte eine nachhaltige Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation aufgrund unerwarteter Faktoren eintreten bzw. erkennbar werden, so könnte die Stadt Bamberg als Gesellschafterin auch kurzfristig mit einer Einstellung des Betriebs reagieren. Notwendig hierzu wäre eine konsequente Fortsetzung des regelmäßigen Monitorings der aktuellen wirtschaftlichen Lage.

 

Auch würde sich zeigen, ob der Betrieb des Schlachthofes nach Abflauen der Corona-Pandemie und einer möglichen Beruhigung der Lebensmittelmärkte im kommenden Jahr wieder eine bessere wirtschaftliche Perspektive hat und in der Lage sein wird, seine ausstehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt zu begleichen.

 

Die so gewonnene Zeit könnte die Geschäftsführung nutzen, um einerseits weiterhin Verhandlungen mit den beiden Großkunden über eine langfristige und wirtschaftlich nachhaltige Vereinbarung fortzuführen und andererseits das „Maßnahmenkonzept zur mittelfristigen Zukunftssicherung des Schlachthofes Bamberg“ mit Hilfe externen Sachverstands weiter zu konkretisieren und zu verifizieren.

 

Angesichts der ausgesprochen regionalen Ausrichtung des Schlachthofes und dem Nutzen der Einrichtung vor allem auch für die regionalen Erzeuger (siehe unten in Abschnitt F.1.) wäre zudem zu überlegen, inwieweit die Basis zur Finanzierung der Gesellschaft durch eine Beteiligung Dritter an der GmbH verbessert werden könnte. Vorgeschlagen wird daher, in einem ersten Schritt Verhandlungen hierzu mit den Landkreis Bamberg aufzunehmen.

 

Erst wenn all diese Informationen zur Verfügung stehen, könnte seriös und fundiert über eine mittel- und langfristige Perspektive für den Schlachthof Bamberg beraten und entschieden werden.  

 

Wesentliche Voraussetzung für eine befristete Fortführung wäre jedoch, dass zumindest für das Jahr 2023 eine temporäre Lösung für die ausstehenden kurzfristigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber der Stadt Bamberg sowie die hohen Zinszahlungen aus langfristigen Gesellschafterdarlehen gefunden wird. Zur Erinnerung: Angesichts der fehlenden finanziellen Reserven der Gesellschaft ist derzeit eine Rückzahlung der während der Corona-Zeit aufgelaufenen und aktuell noch offenen Beträge aus Fleischhygienegebühren, Verwaltungskostenbeiträgen und Kontenkompensations­krediten nicht möglich. Eine Geltendmachung aller offenen kurzfristigen Forderungen der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt würde die Existenz des Unternehmens erheblich gefährden, bevor überhaupt eine Entscheidung der Gesellschafterin zur Zukunft des Schlachthofes getroffen wurde.

 

Im Einzelnen betrifft dies folgende Verbindlichkeiten:      

a)      Voraussetzung 1: Befristete Niederschlagung der offenen Fleischhygienegebühren und Verwaltungs­­kosten der Stadt

Wie oben ausgeführt, bestehen aktuell Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus Fleischhygienegebühren aus den Jahren 2021 und 2022 in Höhe von insgesamt 1,309 Mio. €. Hinzu kommen aufgelaufene Verwaltungskostenbeiträge der Jahre 2021 und 2022 von rd. 243 T€ (deren tatsächliche Höhe noch in Prüfung ist). Als mögliches und adäquates Mittel, für einen befristeten Zeitraum auf die Rückzahlung zu verzichten, sieht die Verwaltung hier das Instrument einer „befristeten Niederschlagung“ an (§ 261 AO, Ziffer 6.6.3.1 Buchstabe a AFB). Dies bedeutet, dass die Forderung bestehen bleibt, jedoch die Rückzahlung im befristeten Zeitraum ausgesetzt wird. Gem. Ziffer 5.2.2 Kommentar zum Kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsrecht (Schreml/Bauer/Westner) ist eine Forderung vorläufig niederzuschlagen, wenn ihre Einziehung wegen der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners vorübergehend keinen Erfolg hat und weder Stundung noch Erlass in Betracht kommen. Dabei fallen Säumniszuschläge auf den niedergeschlagenen Betrag an, die in der Regel am Ende des Niederschlagungszeitraums zu zahlen sind.

Eine befristete Niederschlagung wird im konkreten Fall auch vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bamberg befürwortet.

Im Hinblick auf die mögliche Jahresperspektive zur Fortführung des Schlachthofes und einer (erneuten) Behandlung zur Zukunft des Stadtrates nach Jahresfrist, wäre aus Sicht der Verwaltung eine befristete Niederschlagung sinnvollerweise bis zum 01.04.2024 auszusprechen.

 

b)      Voraussetzung 2: Verlängerung der Kontokompensationskredite und Aussetzung der Zinszahlungen für langfristige Gesellschafterdarlehen

Wie bereits berichtet, hat die Stadt Bamberg der Schlachthof Bamberg GmbH zur Sicherung der Liquidität während der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 Kontenkompensationskredite in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. € zur Verfügung gestellt. Diese haben zwar unterschiedliche Fälligkeitsdaten, wären jedoch grds. im Laufe des Jahres 2023 fällig. Analog zu den offenen Fleischhygienegebühren ist die Schlachthof Bamberg GmbH jedoch auch hier aktuell nicht in der Lage die Kontenkompensationskredite zurückzuzahlen. Da es sich hier aber um eine Art Gesellschafterdarlehen an die eigene Tochtergesellschaft zur Sicherung der Existenz handelt, wäre es möglich und aus Sicht der Verwaltung auch dringend geboten, die Rückzahlungsfrist Kontenkompensationskredite analog zur Niederschlagungsfrist für die Fleischhygienegebühren bis zum 01.04.2024 zu verlängern.

 

c)      Voraussetzung 3: Verminderung der Zinsbelastung

Es bestehen – wie oben bereits ausgeführt – langfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Bamberg in Höhe von rd. 7 Mio. €, die bei der Umwandlung des ehem. Regiebetriebes in eine GmbH im Jahr 2020 von der Schlachthof Bamberg GmbH übernommen wurden. Alleine hieraus ergeben sich für die Gesellschaft jährliche Zinsverpflichtungen gegenüber der Stadt Bamberg in Höhe von rd. 70 T€ (jährlicher Zins: 1%). Die entsprechenden Darlehensvereinbarungen wurden Ende 2020 in der damaligen Erwartung geschlossen, dass die Gesellschaft dauerhaft in der Lage sein würde, die Zinszahlungen aus eigenen Mitteln zu erwirtschaften.

 

Darüber hinaus wurden die Kontenkompensationskredite aus den Jahren 2021 und Anfang 2022 in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. € mit einem Zinssatz von 0,25 % an die GmbH vergeben, entsprechend dem zur Zeit der Ausreichung sehr niedrigen allgemeinen Zinsniveau. Im Rahmen einer Verlängerung der Kredite wären nun die Zinskonditionen neu festzulegen. In der obigen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023 wurde dabei – der allgemeinen Marktentwicklung folgend – ein neuer Zinssatz von 2,75 % p.a. unterstellt.

 

Alle Zinsaufwendungen zusammen würden sich gemäß der oben dargestellten Wirtschaftsplanung 2023 auf rund 136 T€ pro Jahr addieren und das Jahresergebnis und die Liquidität entsprechend belasten. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Zinsen für die genannten Darlehen und Kontenkompensationskredite bis auf Weiteres auf einen einheitlichen und moderat niedrigen Zinssatz von 0,5 % p.a. festzulegen. Da die Zinszahlungen für das langfristige Gesellschafterdarlehen jeweils erst im Folgejahr fällig werden (also für 2022 erst in 2023), sollte die Absenkung des Zinssatzes hierfür bereits für das Jahr 2022 beschlossen werden.

 

Damit würde sich die jährliche Zinsbelastung von 136 T€ auf rd. 47 T€ reduzieren und der Cash Flow um 89 T€ p.a. auf rd. 280 € im Jahr 2023 verbessern. womit auch eine höhere Risikotragfähigkeit des Unternehmens erreicht werden könnte.

 

F.  Folgen einer möglichen Betriebsaufgabe

 

Wie oben ausgeführt, wurde die Geschäftsführung der Schlachthof Bamberg GmbH vom Aufsichtsrat beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsreferat der Stadt Bamberg neben den Möglichkeiten zur Fortführung Schlachthofes auch die Variante einer „Betriebsaufgabe“ zu analysieren.

 

Nachfolgend sollen daher die wesentlichen Folgen einer möglichen Betriebsaufgabe aufgezeigt werden – soweit diese derzeit überhaupt absehbar sind. 

 

 

 

  1. Auswirkungen einer Betriebsaufgabe auf die regionale Wirtschaft

Die Auswirkungen einer Schließung des Schlachthofes Bamberg auf die regionale Wirtschaft lassen sich nur sehr schwer einschätzen. Mögliche Indikatoren für eine Betroffenheit in der Region sind die Anzahl der fleischverarbeitenden Betriebe, die Zahl und Zusammensatzung der direkten und indirekten Kunden sowie die Zahl der unmittelbar von einer Schließung betroffenen Mitarbeitenden. 

 

Nach Aussagen der HWK Oberfranken sind im fleischverarbeitenden Bereich in der Stadt Bamberg 16 Betriebe und im Landkreis Bamberg 44 Betriebe ansässig. Am Fleischzentrum in der Lichtenhaidestraße und der direkten Umgebung selbst sind – ohne die Schlachthof Bamberg GmbH selbst - sechs Betriebe mit insgesamt rd. 340 Mitarbeitern tätig, die direkt oder indirekt von der Nähe des Schlachthofes profitieren.

 

Wie bereits unter Abschnitt B.2. ausgeführt, stellte sich die Grobstruktur der Kunden, die den Schlachthof Bamberg direkt nutzen, im Jahr 2022 wie folgt dar: 

 

Schlachtzahlen Bereich Rind: Schlachtzahlen Bereich Schwein:

 

Kunde

Jahr 2022

in %

Großkunde

41.787

99

Sonstige

467

1

Gesamt

42.254

100

Kunde

Jahr 2022

in %

Großkunde

256.145

89

Sonstige

32.507

11

Gesamt

288.652

100

 

 

Dabei setzen sich die sonstigen Kunden im Rinderbereich zusammen aus über 30 regionalen Metzgern und Erzeugern. Im Bereich Schwein umfasst die Kategorie „Sonstige“ rd. 150 regionale Metzger und Erzeuger. Die überwiegende Zahl der regionalen Kunden kommt dabei aus dem Landkreis Bamberg.

 

Beide Großkunden kaufen zudem ihre Schlachttiere überwiegend regional ein. Nach Aussage des Großkunden im Bereich Schwein stammen rund 33% der Tiere aus einem Umkreis von 50 km um Bamberg, rund 60% aus einem Umkreis von 100 km und über 80 % aus einem Umkreis von 150 km. Der Großkunde im Bereich Rind kauft diese nach eigener Aussage zu 15 % aus einem Umkreis von 50 km, zu 35 % aus einem Umkreis von 100 km und zu 71% aus dem Umkreis von 150 km. Damit stammt der weit überwiegende Teil der am Schlachthof Bamberg geschlachteten Tiere aus einem regionalen Einzugsgebiet mit Radius von bis zu 150 km. In diesem Einzugsgebiet sind rd. 5.000 Mastbetriebe und Erzeuger betroffen, die ihre Tiere direkt oder über Zwischenhändler an die beiden Großkunden zur Schlachtung in Bamberg verkaufen bzw. am Schlachthof in Bamberg schlachten lassen (nachweisbar aus den internen Schlachtprotokollen der Gesellschaft). 

 

In der Übersicht stellt sich die Regionalität der am Schlachthof Bamberg geschlachteten Tiere wie folgt dar:

Entfernung

Großkunden – Entfernung Tiere

Sonstige Kunden – Entfernung Kunde

Schwein

Rind

Schwein

Rind

   < 50 km

30 %

15 %

75,9 %

87,8 %

< 100 km

30 %

20 %

10,8 %

5,2 %

< 150 km

20 %

36 %

6,6 %

7,0 %

> 150 km

20 %

29 %

6,6 %

- %

Summe

100 %

100 %

100%

100 %

 

Zusammenfassend machen die genannten Zahlen und Fakten deutlich, welche Bedeutung der Schlachthof Bamberg für die Landwirte und Fleischerzeuger in der Region und damit für die regionale Fleischversorgung insgesamt hat. Regionalität im Lebensmittelbereich ist wichtig, die Nachfrage dafür ist zweifelslos vorhanden.

  1.  Auswirkungen auf Transportzeiten und Tierwohl

Die ausgesprochen regionale Ausrichtung des Schlachthofes Bamberg trägt aktuell dazu bei, die Transportzeiten der Tiere zum Schlachthof relativ kurz zu halten, was im Sinne des Tierwohls auch in den kommenden Jahren immer relevanter sein wird. Bei einer Schließung des Betriebs müssten diese Tiere zu anderen Schlachthöfen über weitere Strecken transportiert werden. Zwar gibt es rund um Bamberg mit den Schlachthöfen in Erlangen, Bayreuth, Hof und Kulmbach grds. Ausweichmöglichkeiten, doch sind auch deren Kapazitäten begrenzt. Eine Verlagerung wesentlicher Anteile der aktuellen Schlachtmenge in Bamberg zu den anderen regionalen Schlachthöfen wird daher nicht möglich sein. Damit verlängern sich entweder die Transportwege und -zeiten für die Tiere aus der Region teils deutlich - was nicht im Interesse des Tierwohls sein kann - oder die betreffenden Erzeuger müssen aufgrund der höheren und möglicherweise nicht mehr rentablen Transportkosten aufgeben.

 

Die zulässigen Transportzeiten für Tiere wurden zuletzt vor zwei Jahren EU-weit verschärft. Gerade im Hinblick auf Tierwohl und Reduzierung von Stress beim Transport sind weitere Restriktionen zu erwarten. In diesem Fall würde sich das oben dargestellte Problem durch eine Schließung des Schlachthofes Bamberg noch weiter verschärfen. Dies bestätigt auch die Einschätzung des Bayerischen Bauernverbandes Dienststelle Bezirksverband Oberfranken (siehe Anlage 7).

 

  1. Auswirkungen auf Schlachthof Bamberg GmbH / die Stadt

 

a)      Personalrechtliche Folgen

Die aktuelle Personalsituation am Schlachthof Bamberg stellt sich wie folgt dar (Stand 31.12.2022):

  • 118 Mitarbeitende sind direkt bei der GmbH angestellt, insbesondere im Bereich der Schlachtung (ehem. Lohnschlachtbereich);
  • 16 Mitarbeitende sind bei der Stadt Bamberg angestellt und werden von dieser an die GmbH gestellt, insbesondere für die Bereiche Verwaltung und Technik (ehemaliges Amt 17);

Daneben sind im städtischen Veterinäramt weitere 25 Mitarbeitende tätig, zu deren Aufgabenbereich insbesondere auch die Lebensmittelüberwachung, Kontrolle und Sicherstellung des Tierwohls am Schlachthof Bamberg zählen.

 

Von einer Betriebsaufgabe wären daher unmittelbar und mittelbar insgesamt 159 Personen betroffen.

 

Von den 118 direkt bei der GmbH Angestellten haben 50 Personen einen befristeten Arbeitsvertrag, der jeweils zum 30.06.2023 auslauft, sofern diese nicht verlängert werden. 68 Personen sind in der GmbH unbefristet angestellt und wären nach den gesetzlichen Regelungen kündbar (§ 622 BGB).

 

Bei einer Schließung des Schlachthofs wären für die 16 städtisch gestellten Mitarbeitenden gleichwertige alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im Konzern Stadt zu suchen. Sollte dies nicht möglich sein, wäre als letztes Mittel eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Dabei wäre eine Sozialauswahl zu treffen sowie mögliche Voraussetzungen eines Sonderkündigungsschutzes zu beachten.

 

Unabhängig von der Frage ob es sich um städtisch gestellte oder direkt angestellte Mitarbeitenden bei der GmbH handelt, sollte im jedem Fall für die Klärung der personalrechtlichen Fragen externer juristischer Sachverstand hinzugezogen werden.

 

Beim städtischen Veterinäramt sind zudem 25 Mitarbeitende angestellt, die neben anderen Aufgaben insbesondere auch für den Schlachthof tätig sind (z. B. Probenanalysen). Hier müsste jedoch noch geprüft werden, wie viele Stellen langfristig bei einer Schließung des Schlachthofes beibehalten werden können.

 

In jedem Fall kann konstatiert werden, dass eine Betriebsaufgabe des Schlachthofes erhebliche Auswirkungen auch auf das bei der Stadt Bamberg angestellte Personal hätte und wohl in den meisten Fällen zu betriebsbedingten Kündigungen führen würde. 

 

b)      Auswirkungen auf Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und sonstige Verpflichtungen

Die Gesellschaft verfügt lt. Anlagenbuchhaltung zum Stichtag 31.12.2021 über ein Anlagevermögen in Höhe von 14,98 Mio. € (Buchwerte). Davon betreffen rd. 2,53 Mio. € die eigenen Betriebsgrundstücke, ohne aufstehende Gebäude. Das restliche Anlagevermögen in Höhe von 12,26 Mio € setzt sich aus Betriebsgebäuden und betriebstechnischen Anlagen zusammen.

 

Seit 2014 (Folgejahr der ersten Bilanzierung als sog. Betrieb gewerblicher Art) sind Investitionen in Höhe von rund 13,9 Mio. € zu verzeichnen, die im Wesentlichen aus Investitionen in die Modernisierung der Betriebsanlagen und Gebäude des Schachthofes resultieren. Dies geschah immer unter der Prämisse einer Fortführung des Betriebes. Im Falle einer Betriebsaufgabe des Schlachthofes müssten die bisherigen Investitionen abgeschrieben werden, soweit nicht eine Veräußerung einzelner Anlagen und beweglicher Anlagegüter an andere Schlachthofbetreiber erfolgen kann.  In welchem Umfang eine Verwertung nicht mehr benötigter Anlagen überhaupt möglich ist, kann derzeit nicht seriös abgeschätzt werden. Faktisch würden die Investitionen der letzten Jahre im Falle einer Betriebsaufgabe auf einen Schlag entwertet.

 

Darüber hinaus hat die Gesellschaft derzeit ausstehende Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Stadt in Höhe von insgesamt 13,5 Mio. €. Davon sind rd. 7 Mio. € langfristige Darlehensverbindlichkeiten, die im Rahmen der Ausgliederung des ehemaligen Regiebetriebes in eine GmbH im Jahr 2020 übergegangen sind (s. oben). Weiterhin bestehen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von rd. 5,7 Mio. €. Von diesen 5,7 Mio. € resultieren rd. 3,3 Mio. € aus Investitionen, für welche die entsprechenden Mittel bereits vor Ausgründung im Haushalt der Stadt Bamberg bereitgestellt waren. Die restlichen Darlehensverbindlichkeiten beinhalten die bereits genannten kurzfristigen Kontenkompensationskredite in Höhe von 2,4 Mio. € zur Überbrückung der Corona-Engpässe. Schließlich resultieren rd. 1,3 Mio. € an kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, im Wesentlichen aus noch ausstehenden Fleischhygienegebühren.

 

Eine Rückzahlung der kurzfristigen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Stadt wäre derzeit nur über die Aufnahme von Bankdarlehen möglich, was eine Fortführungsperspektive für den Schlachthof voraussetzt. Auch die Tilgung der übrigen langfristigen Darlehensverbindlichkeiten ließe sich nur aus Erträgen eines dauerhaft fortgeführten Schlachthofes realisieren.

 

Im Falle einer Betriebsschließung hingegen wären die zu diesem Zeitpunkt noch offenen Forderungen der Stadt an die Schlachthof Bamberg GmbH verloren.

 

Zudem ist zu bedenken, dass eine Betriebsschließung i.d.R. mit teils erheblichen Folgekosten verbunden sein wird. Selbst wenn eine Schließung feststeht und konsequent auf einen bestimmten Zeitpunkt ausgerichtet ist, werden bis dahin die Umsatzerlöse bereits schrittweise zurückgehen, während laufende Kosten (z.B. Personal, Unterhalt, Energie etc.) zunächst weitgehend unverändert anfallen. Auch nachgelagert zur eigentlichen Betriebsschließung ist mit weiteren Kosten der Abwicklung des Betriebs zu rechnen. Die Höhe dieser Kosten insgesamt bleibt unkalkulierbar, solange kein Plan zur Liquidation der Gesellschaft erstellt wurde. Ein solcher Plan wäre auch erst dann sinnvoll zu erstellen, wenn Zeitpunkt und Rahmenbedingungen einer Betriebsschließung konkret feststünden.

 

In einer groben Abschätzung kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die (Folge-)Kosten einer Betriebsschließung wohl zumindest auf einen mittleren 6-stelligen Betrag addieren werden. 

 

c)      Gesellschafts- und steuerrechtliche Auswirkungen

Die gesellschafts- und steuerrechtlichen Folgen einer Betriebsaufgabe hängen maßgeblich davon ab, ob die Gesellschaft danach - mit einem anderen Zweck -  weitergeführt werden soll, ob die Betriebsgrundstücke zunächst in der Gesellschaft verbleiben oder an die Stadt zurückgeführt werden und für welche Zwecke die Grundstücke später genutzt werden.


Je nach konkreter Nachnutzung (z.B. weiterhin gewerbliche Nutzung, Nutzung durch eine andere städtische Tochtergesellschaft oder hoheitliche Nutzung durch die Stadt) ergeben sich verschiedene steuerrechtliche und finanzielle Auswirkungen für die Gesellschaft und den Gesellschafter Stadt.

 

Die Varianten an Nutzung-, Übertragungs- und damit an steuerlichen Optionen sind jedoch zu vielschichtig, um zum jetzigen Zeitpunkt ohne konkrete Konzepte eine Bewertung vornehmen zu können. Relativ allgemein lässt sich aber bereits jetzt Folgendes festhalten:

 

-       Bei einer hoheitlichen Nutzung oder einer Verwertung der Grundstücke werden stille Reserven aufgedeckt, so dass dementsprechend Ertragsteuern (Körperschafteuer, Kapitalertragsteuer) von grob geschätzt rd. 1 Mio. € anfallen werden; diese Ertragssteuern stehen in keinem Zusammenhang mit der vorgenommenen Ausgründung in eine GmbH und wären im früheren Regiebetrieb (BgA) im Falle einer Betriebsaufgabe ebenso angefallen;

-       Bei einer zukünftigen gewerblichen Nutzung durch die Stadt oder eine städtische Tochtergesellschaft kann eine Rückübertragung der Grundstücke zu Buchwerten, d.h. ohne Auflösung von stillen Reserven, erreicht werden;

-       Bei einer Rückübertragung auf die Stadt kann ein nochmaliger Anfall von Grunderwerbsteuer wohl vermieden werden (§ 6a GrEStG).

 

Sollte es zu einer Betriebsaufgabe des Schlachthofes kommen, so wären bei allen künftigen Überlegungen zur Nachnutzung des Geländes in jedem Fall auch die - ggfs. nicht unerheblichen - steuerlichen Folgen mit zu bedenken und zu berücksichtigen.

 

G.  Erste Überlegungen für eine alternative Nutzung des Areals

 

Eine Diskussion zur Zukunft des Schlachthofes, die auch die Möglichkeit einer Betriebsaufgabe beinhaltet, kann nur dann sinnvoll geführt werden, wenn auch die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten einer alternativen Nutzung des Schlachthofareals hinreichend beleuchtet und geklärt wurden.

 

Im Gesamtzusammenhang der laufenden Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes 2040 und in Anbetracht des prognostizierten Bevölkerungswachstums der Stadt, sind in einem umfangreichen Arbeitsprozess auf Fachebene sowohl Entwicklungspotentiale am bisherigen Siedlungsrand als auch Nachverdichtungs- und Umnutzungspotentiale im Innenbereich eruiert worden. In Vorbereitung der noch ausstehenden politischen Beschlussfassung sind zudem verschiedene übergeordnete Ziel- und Strategiekonzepte erwogen worden. Eines dieser Konzepte befasst sich mit der Fragestellung ob und inwieweit städtische Eigenbetriebe und Gesellschaften mit ihren Infrastruktureinrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (gemeinsam) an (einen) neue(n) Standort(e) verlagert werden könnten. Konsequenterweise sind zur Beurteilung eines solchen Szenarios auch realistische Vorschläge für etwaige Nachnutzungen der möglicherweise freiwerdenden Flächen zu skizzieren. Sondierungsgespräche mit den STWB und dem Bamberg Service - in deren Anschluss Flächenprogramme und -bedarfsprognosen erarbeitet worden sind - haben bereits stattgefunden. Eine Zusammenstellung der bisher zusammengetragenen Informationen über das betreffende Areal sind dem Sitzungsvortrag als Anlage 8 beigefügt. Auf dieser Grundlage konnten erste überschlägige Einschätzungen getroffen werden, die es nun in einer detaillierten Machbarkeitsstudie zu konkretisieren und zu verifizieren gilt.

 

Im Betrachtungsraum zwischen Hafenstraße, Margaretendamm und Lichtenhaidestraße ist dabei ein besonderes Augenmerk auf die gewachsenen Gebäudestrukturen des Schlachthof-Areals zu legen – insb. auch für den Fall einer Betriebsaufgabe, -verlagerung oder -umstrukturierung. Die ursprünglich Anfang des 20. Jahrhunderts entstandenen und um einen weiten Hof gruppierten ein- und zweigeschossigen Erlwein-Putzbauten in neubarocken Formen stehen unter Denkmalschutz. Inwieweit eine denkmalgerechte Freistellung der durch viele Hallenerweiterungen überformten Anlage möglich und sinnvoll erscheinen kann oder welche Nachnutzungen im heutigen Bestand realisierbar wären, ist auch aus Gesichtspunkten von bspw. Statik und technischer Gebäudeinfrastruktur zu prüfen.

 

In die Betrachtung der Eigentumsverhältnisse sind zwei Erbbaurechte privater Gewerbetriebe einzustellen, deren Erschließung auch zukünftig gesichert sein und autark funktionieren muss. Die planungsrechtlichen Grundlagen beschränken sich auf eine die realen Nutzungen abbildende Darstellung im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Bauhof, Schlachthof und Feuerwehr. Die Zulässigkeit von Vorhaben bemisst sich aktuell nach §34 BauGB (innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile), ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.

 

Um seriös begründete Aussagen zu einer potentiellen Standortplanung im Rahmen der kommunalen Entwicklung treffen zu können, empfiehlt die Verwaltung eine entsprechende Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Bis nach einer etwaigen Beauftragung valide Ergebnisse werden vorliegen können, ist eine Dauer von etwa einem Jahr zu veranschlagen. Da das Aufgabenspektrum einer Machbarkeitsstudie nicht in den üblichen Leistungsphasen der HOAI abgebildet ist, wird eine Kostenberechnung nach Zeitaufwand erfolgen müssen, die sich wiederum an der abgeforderten Detailtiefe bemessen wird. Dementsprechend ist eine Kostenschätzung nur äußerst schwierig und mit vielen Unwägbarkeiten vorzunehmen – eine Größenordnung zwischen 20.000 und 50.000 €, könnte aber durchaus notwendig erscheinen.

 

Da im Hinblick auf die mögliche gemeinsame Entwicklung des Areals sowohl die Stadt, der BS und die Stadtwerke ein hohes Interesse an den Ergebnissen einer solchen Machbarkeitsstudie haben, würden die Kosten jeweils zu einem Drittel von den genannten Parteien übernommen. Dabei wird von Gesamtkosten in Höhe von bis zu 45 T€ ausgegangen.

 

H.  Zusammenfassung und Empfehlung

 

Der Schlachthof Bamberg blickt auf eine rd. 120-jährige Geschichte zurück. Bis zum Jahr 2020 wurde der Schlachthof als „Städtischer Schlacht- und Viehof“ im Bereich der Kernverwaltung der Stadt Bamberg betrieben. Im Jahr 2020 stand der städtische Schlacht- und Viehof vor einer Reihe von Herausforderungen, vor deren Hintergrund der Stadtrat der Stadt Bamberg am 18.11.2020 die Umwandlung des vormaligen Regiebetriebs zu einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Stadt beschlossen hat.

 

Die wirtschaftlich schwierige Situation der Schlachthof Bamberg GmbH in den Jahren 2021 und 2022 war maßgeblich durch äußere Einflüsse, insbesondere durch die Folgen der Corona-Pandemie bedingt. Dies führte zu erheblichen Liquiditätsengpässen, die nur durch die Unterstützung der Gesellschafterin Stadt Bamberg in Form von Krediten bzw. Gesellschafterdarlehen ausgeglichen werden konnten.

 

Vor diesem Hintergrund beauftragte der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Mai 2022 die Geschäftsführung, in Abstimmung mit dem Wirtschaftsreferat der Stadt Bamberg verschiedene Varianten zur Zukunft des Schlachthofes zu analysieren und hierzu entsprechende Verhandlungen mit den beiden Großkunden und lokalen Akteuren aufzunehmen.

 

Nach ersten intensiven Verhandlungen mit den beiden Großkunden konnten die Konditionen so weit verbessert werden, dass sich die Gesellschaft Mitte des Jahres 2022 wirtschaftlich stabilisierte und der laufende Betrieb kostendeckend arbeitet. Dringende Investitionen in wesentlicher Höhe stehen aktuell nicht an. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit zumindest kein akuter wirtschaftlicher Handlungsdruck mehr.

 

In weiteren Verhandlungen im Verlauf des zweiten Halbjahres 2022 konnten nochmals Verbesserung der Konditionen für das Jahr 2023 erreicht werden. Die angestrebte mittel- bis langfriste Bindung der Großkunden an den Standort ließ sich aufgrund der aktuell noch unsicheren und volatilen Marktlage noch nicht erzielen. Dies schließt aus Sicht der Großkunden ausdrücklich nicht aus, dass nach Beruhigung des Gesamtmarktes ein längerfristiger Vertrag mit dem Schlachthof Bamberg geschlossen werden kann. Auch zeigte zumindest ein Großkunde die grundsätzliche Bereitschaft, sich an künftigen Investitionen in die Modernisierung der Betriebsinfrastruktur zu beteiligen.

 

Auf Basis der bisher verhandelten Konditionen wurde der Entwurf eines Wirtschaftsplans der Gesellschaft für das Jahr 2023 erstellt. In der wirtschaftlichen Prognose für das Jahr 2023 erscheint dabei eine Kostendeckung im laufenden Betrieb unter realistischen Annahmen möglich. In einer Worst-Case-Betrachtung kann das Eintreten wirtschaftlicher Risikofaktoren jedoch auch weiterhin zu unerwarteten Liquiditätsengpässen führen. Diesem Risiko müsste durch ein konsequentes und regelmäßiges Monitoring begegnet werden.

 

Im Falle einer befristeten Fortführung könnte die Zeit genutzt werden, um den mittel- und langfristigen Investitionsbedarf am Schlachthof Bamberg zu konkretisieren, die künftige Marktentwicklung besser einzuschätzen und auf dieser Basis weitere Verhandlungen mit den Großkunden mit dem Ziel einer längerfristigen und wirtschaftlich tragfähigen vertraglichen Bindung fortzuführen. Erst auf dieser Grundlage wäre die Erstellung eines echten Zukunftskonzeptes für den Schlachthof Bamberg und damit eine seriöse Entscheidung über eine dauerhafte Fortführung oder eine Einstellung des Betriebs möglich. Dabei sollte auch externer Sachverstand eingeholt werden.

 

Da die Gesellschaft aufgrund ihrer geringen finanziellen Reserven derzeit nicht in der Lage ist, offene Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Bamberg zurückzuzahlen, müssten offene Forderung der Stadt an die Gesellschaft zumindest für einen befristeten Zeitraum ausgesetzt werden. Auch sollten die Zinszahlungen der Gesellschaft für die Forderungen der Stadt auf ein moderates Niveau abgesenkt werden. Nur so ließe sich notwendige Liquidität der Gesellschaft als Voraussetzung für eine Betriebsfortführung erhalten. Im Falle einer Schließung des Betriebes hingegen wären die Forderung der Stadt ganz verloren.

 

Weiterhin wären mit einer Schließung des Betriebs vielfältige und gravierende Folgen verbunden:

 

Direkte oder indirekte Auswirkungen hätte eine Schließung zunächst auf die die vielen fleischverarbeitenden Betriebe im Fleischzentrum am Schlachthof, in der Stadt Bamberg und der Region. Darüber hinaus stammt der weit überwiegende Teil der in Bamberg geschlachteten Tiere – auch die der Großkunden – aus einem regionalen Einzugsgebiet, so dass in diesem Einzugsgebiet rd. 5.000 Mastbetriebe und Erzeuger von einer Schließung des Schlachthofes Bamberg betroffen wären. Die ausgesprochen regionale Ausrichtung des Betriebes trägt im Sinne des Tierwohls wesentlich dazu bei, die Transportzeiten der Tiere zum Schlachthof relativ kurz zu halten. Bei einer Schließung müssten die Tiere zu anderen Schlachthöfen über weitere Strecken transportiert werden, Ausweichmöglichkeiten gibt es nur begrenzt. Der Schlachthof Bamberg hat demzufolge eine hohe Bedeutung für die angestrebte Regionalität, Nachhaltigkeit und Tierwohlorientierung der Fleischversorgung für die Region. 

 

Bezogen auf die Gesellschaft selbst wären von einer Betriebsaufgabe 118 Arbeitsplätze direkt betroffen. Hinzu kommen weitere 41 Mitarbeitende, die bei der Stadt Bamberg angestellt sind und entweder unmittelbar oder mittelbar für den Schlachthof Bamberg arbeiten. In den meisten Fällen dieser insgesamt 159 Arbeitsplätze würde die Betriebsschließung wohl zu betriebsbedingten Kündigungen führen.

 

Darüber hinaus haben die Stadt Bamberg und die Gesellschaft in den letzten Jahren bereits erhebliche Investitionen in die Modernisierung der Schlachthofinfrastruktur getätigt. Diese Investitionen sowie noch offene Forderungen der Stadt wären im Falle einer Betriebsschließung verloren. Hinzu kämen nicht unerhebliche Folgekosten einer Betriebsschließung sowie steuerliche Auswirkungen, die ohne einen konkreten Liquidationsplan für die Gesellschaft derzeit nur schwer abgeschätzt werden können.

 

Auch für eine mögliche alternative Nachnutzung des Schlachthofareals im Falle einer Betriebsschließung wurden bereits Überlegungen angestellt. Dies beinhaltet auch erste Konzeptideen zur Verlagerung städtischer Eigenbetriebe und Gesellschaften der Daseinsvorsorge an einen neuen Standort unter gemeinsamer Nutzung des betreffenden Areals. Angesichts der komplexen denkmalschutzrechtlichen, planungsrechtlichen, eigentumsrechtlichen, technischen und finanziellen Herausforderungen solcher Überlegungen wäre die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie vonnöten, um serös begründete Aussagen und valide Ergebnisse zu einer potentiellen Standortplanung im Rahmen einer gesamtstädtischen Entwicklung zu erhalten. Hierfür wäre ein geschätzter Zeitraum von ca. einem Jahr anzusetzen. 

 

Unter Abwägung aller bislang vorgetragenen Argumente schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:

-          Fortführung des Schlachthofes Bamberg zunächst für ein weiteres Jahr unter den genannten Voraussetzungen. Dabei Sicherstellung eines regelmäßigen Monitorings der wirtschaftlichen Lage, um ggfs. kurzfristig reagieren zu können.

-          Hierzu regelmäßige Berichterstattung zum Schlachthof im Aufsichtsrat sowie im Stadtrat.

-          In 2023 Durchführung lediglich der zwingend erforderlichen Investitionen (z.B. Umfriedungskonzept), welche auch ohne zusätzliche Darlehensaufnahme möglich sind.

-          Währenddessen Fortführung der Verhandlungen mit den beiden Großkunden, um eventuell noch bessere Konditionen zu vereinbaren und damit auch mittel- bis langfristig eine nachhaltige wirtschaftliche Perspektive erarbeiten zu können.

-          Zudem weitere Analyse und Ausarbeitung alternativer Nutzungskonzepte für das Schlachthofareal.

-          Weiterhin Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung und Information der Betroffenen, insbesondere des Personals, der Nachbarschaft, des Bürgervereins und der IG Schlachthof.

 

I. Anträge und Anfragen der Stadtratsfraktionen, Ausschussgemeinschaften und Wähler­gruppierungen

Zum gesamten Themenkomplex „Zukunft des Schlachthofes“ liegen folgende Anträge und Anfragen der Stadtratsfraktionen, Ausschussgemeinschaften und Wählergruppierungen vor:

-          Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 04.07.2022 „Zukunft Schlachthof“

-          Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 05.10.2022 „Schlachthof 1. Sachstandsbericht in der Vollsitzung 2. Prüfung einer Machbarkeitsstudie“

-          Anfrage von Herrn Stadtrat Dr. Hans-Günter Brünker vom 14.10.2022

-          Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 19.10.2022 „Ortstermin zur Zukunft des Schlachthofs mit Anwohner:innen“

-          Anfrage von Frau Aufsichtsrätin Annemarie Rudel vom 16.11.2022

-          Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 28.11.2022 „Neue Zeitschiene für die Entscheidung über Zukunft des Schlachthofs“

Die genannten Anträge und Anfragen liegen dem Sitzungsvortrag als Anlagen bei.

Teilweise wurden die in den Anträgen und Anfragen aufgeworfenen Fragen bereits schriftlich beantwortet. Für die übrige Beantwortung wird auf den umfangreichen Sitzungsvortrag sowie die Anlagen hierzu verwiesen.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag samt Anlagen wird Kenntnis genommen.
  2. Der Stadtrat stimmt der Fortführung des Betriebes der Schlachthof Bamberg GmbH zunächst für ein weiteres Jahr zu. In diesem Zuge stimmt der Stadtrat auch folgenden Voraussetzungen zu:

-       befristete Niederschlagung der aktuell offenen Fleischhygienegebühren und Verwaltungs­kostenbeiträge bis zum 01.04.2024;

-       Verlängerung der Rückzahlungsfrist der Kontenkompensationskredite bis zum 01.04.2024;

-       Reduzierung der Zinsen aller laufenden Darlehens- und Kreditverbindlichkeiten gegenüber der Stadt Bamberg auf 0,5 % p.a. - wie im Sitzungsvortrag vorgeschlagen und bis auf Weiteres. 

  1. Die Geschäftsführung der Schlachthof Bamberg GmbH wird beauftragt, zusammen mit der Verwaltung ein striktes und laufendes Controlling der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Gesellschaft zu implementieren und dem Aufsichtsrat und dem Stadtrat regelmäßig zu berichten.
  2. Die Geschäftsführung der Schlachthof Bamberg GmbH wird beauftragt, zusammen mit der Verwaltung die mittel und langfristig notwendigen Investitionen in die Schlachthofinfrastruktur weiter zu konkretisieren, mit den Großkunden, weiteren potentiellen Kunden und den lokalen Beteiligten weiter zu verhandeln und auf dieser Basis mögliche Konzepte für einen Weiterbetrieb des Bamberger Schlachthofes über das Jahr 2023 hinaus zu entwickeln. Dabei soll auch externer Sachverstand eingeholt werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Bamberg über eine mögliche finanzielle oder gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Schlachthof Bamberg GmbH zu verhandeln.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken und dem Bamberg Service eine Machbarkeitsstudie zu möglichen Entwicklungspotentialen und Rahmenbedingungen für eine alternative Nutzung des Schlachthofareals gemäß den im Sitzungsvortrag genannten Bedingungen in Auftrag zu geben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Geschäftsführung der Schlachthof Bamberg GmbH spätestens zu den Haushaltsberatungen im Dezember 2023 über die die Ergebnisse aus den vorgenannten Aufträgen zur Zukunft des Schlachthofes erneut zu berichten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Geschäftsführung der Schlachthof Bamberg GmbH weiterhin eine angemessene Beteiligung und Information der Betroffenen, insbesondere des Personals, der Nachbarschaft, des Bürgervereins und der IG Schlachthof, sicher zu stellen.
  4. Der Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 04.07.2022 „Zukunft Schlachthof“ ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
  5. Der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 05.10.2022 „Schlachthof 1. Sachstandsbericht in der Vollsitzung 2. Prüfung einer Machbarkeitsstudie“ ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
  6. Die Anfrage von Herrn Stadtrat Dr. Hans-Günter Brünker vom 14.10.2022 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
  7. Der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 19.10.2022 „Ortstermin zur Zukunft des Schlachthofs mit Anwohner:innen“ ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
  8. Die Anfrage von Frau Aufsichtsrätin Annemarie Rudel vom 16.11.2022 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
  9. Der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 28.11.2022 „Neue Zeitschiene für die Entscheidung über Zukunft des Schlachthofs“ ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 30.000€ für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  ist jeweils zur Hälfte unter der HH-Stelle 61000.59800 „Erstellung von Bebauungsplänen – Planungskosten“ und der Investitionsnummer des Bamberg Service „19021 Bauaufwendungen“ gegeben. (Weitere 15.000€ werden von den Stadtwerken Bamberg übernommen.)

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

Loading...