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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1339-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zu den Hintergründen:

 

Im Rahmen des sog. Bildungsgipfels am 11.02.2009 hat der Freistaat Bayern eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen, wonach die jeweiligen Sachaufwandsträger mit Wirkung ab dem Schuljahr 2009/2010 nicht nur den zusätzlichen Sachaufwand für die Ganztagsschule zu übernehmen haben, sondern darüber hinaus auch einen pauschalen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 5.000 € für jede Klasse in der gebundenen Ganztagsschule bzw. für jede Gruppe in der offenen Ganztagsschule leisten müssen.

Die Einzelheiten sind dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15.10.2009 zu entnehmen (Anlage 1).

Für die an der Heidelsteigschule im Schuljahr 2010/2011 bestehenden fünf Ganztagsklassen gilt Nr. 3 (1. Absatz) des vorgenannten Schreibens. Die Zahlungsaufforderung des Freistaates Bayern in Höhe von insgesamt 25.000 € liegt seit Ende September dieses Jahres vor (Anlage 2).

Die Kostenrechnung konnte bislang nicht zur Auszahlung angewiesen werden, weil innerhalb des UA 21506 der Heidelsteigschule kein Planansatz für derartige Personalkostenzuschüsse vorgesehen ist.

Das zuständige Schulverwaltungs- und Sportamt ging – wie das Gros der übrigen betroffenen Städte und Gemeinden in Bayern auch – bei den Haushaltsberatungen 2010 davon aus, dass für die im Schuljahr 2008/2009 vorhandenen Ganztagsklassen Ausnahmeregelungen gälten und deshalb keine zusätzlichen Kosten entstünden.

Ausweislich Ziffer 3 (2. Absatz) des als Anlage 1 beigefügten Schreibens trifft diese Annahme allerdings nur auf gebundene Ganztagsgrundschulen zu, die im Rahmen eines Modellversuches eingerichtet wurden. Hauptschulen wie die Heidelsteigschule können sich aber nicht auf diesen Ausnahmetatbestand berufen.

 

 

Bisherige Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010:

 

Die Regierung von Oberfranken hat die Kostenrechnung für das Schuljahr 2009/2010 erst unter dem 15.12.2009 erstellt und mit Fälligkeit zum 30.12.2009 an die betroffenen Kommunen versandt. In den daraufhin geführten Gesprächen wurde einem Zahlungsaufschub bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg zugestimmt. Die erforderliche außerplanmäßige Mittelbereitstellung i. H. v. 25.000 € genehmigte der Finanzsenat in der Sitzung am 23.03.2010 (vgl. Vorlagen-Nr. VO/2010/0869-20), so dass die fällige Zahlung für das Schuljahr 2009/2010 schließlich zum 01.04.2010 angewiesen werden konnte.

 

 

Erforderliche weitere Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010:

 

Im Frühjahr 2010 ging das Schulverwaltungs- und Sportamt davon aus, dass die Kostenrechnung für das Schuljahr 2010/2011 – entsprechend dem zeitlichen Ablauf im Jahre 2009 – wiederum erst im Dezember eingehen werde und die Zahlung folglich im Januar 2011 (zulasten des kommenden Haushaltsjahres) an den Freistaat Bayern (Regierung von Oberfranken) geleistet werden könne. Ein Haushaltsansatz 2011 in ausreichender Höhe war vor diesem Hintergrund bereits beantragt.

Wie sich mittlerweile herausstellte, war der spätere Fälligkeitstermin Ende Dezember 2009 lediglich auf ein Versäumnis der Regierung bei der Abrechnung zurückzuführen. Künftig seien sämtliche Zahlungen in dieser Sache bereits zum Schuljahresbeginn im September/Oktober zu leisten.

Einem Zahlungsaufschub dürfe die Regierung von Oberfranken nach eigener Aussage lediglich in äußerst eingeschränktem Umfang zustimmen (wenige Wochen).

Bei dieser Sachlage führt kein Weg an einer erneuten Mittelbereitstellung i. H. v. 25.000 € vorbei (rechtliche Verpflichtung).

 

 

Deckung der Mehrausgaben kann nur durch Rückgriff auf die Deckungsreserve für Sachaufwand erfolgen (HSt. 91800.85000).

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

 

1.              Auf Antrag des Schulverwaltungs- und Sportamtes werden außerplanmäßig bereitgestellt:

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

21506.71100

Zuweisung für Ganztagsklassen:

Gemeindeanteil Personalkosten

25.000 €

50.000 €

 

              Die Anordnungsbefugnis für diese Haushaltsstelle ist beim Amt 40 angesiedelt.

 

 

2.              Deckung erfolgt durch Ausgabenkürzung bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Minderung

91800.85000

Deckungsreserve für Sachaufwand

25.000 €

 

 

3.              Mittelfreigabe

 

HSt.

Freibetrag

Anteil

21506.71100

50.000 €

100 %

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 25.000 € bei HSt. 21506.71100, für die keine Deckung im lfd. Haushalt gegeben ist.

Mangels Alternativen wird vorgeschlagen, die Deckungsreserve für Sachaufwand (HSt. 91800.85000) entsprechend zu kürzen.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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