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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/6302-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Katholische Kirchenstiftung St. Heinrich, teilte im Sommer 2019 mit, dass die Außenspielfläche des Kindergartens St. Franziskus grundlegend erneuert werden muss. Im Kindergarten werden 1 Krippengruppe mit 12 Betreuungsplätzen und 2 Kindergartengruppen mit 50 Betreuungsplätzen geführt. Die Außenspielfläche befand sich zu dieser Zeit im Ausbauzustand von 1995.

 

Nach Inaugenscheinnahme und aufgrund von Beanstandungen im Rahmen von Sicherheitsbegehungen ist belegt, dass kein ausreichendes, sicheres und pädagogisch wertvolles Spielen mehr möglich war. In mehreren Terminen haben der Träger und die Einrichtungsleitung ein Konzept zur Neugestaltung      erarbeitet. Besonderes Augenmerk lag dabei auf ausreichenden Sonnenschutz und die Beseitigung von Gefahrenquellen, die sich aufgrund der langen Nutzungsdauer entwickelt haben. Die Planungen zur Umgestaltung setzen die Ansprüche an Außenspielflächen in Kindertagesstätten um. Um die Nutzung der Außenspielfläche nicht zu lange zu blockieren, wurde die Gesamtmaßnahme in mehrere, zeitlich getrennte Teilabschnitte geplant. Im 1. Bauabschnitt wurden Gerätehäuser und eine Sonnensegelanlage installiert. Im 2. Bauabschnitt wurde ein Kletter-/Rutschbereich sowie ein Wasserspielplatz im Außenbereich für Kindergartenkinder geschaffen und im 3. Bauabschnitt ein Großteil der Außenspielfläche für Krippenkinder neu angelegt.

 

Am 21.12.2022 beantragte die Katholische Kirchenstiftung St. Heinrich nun einen freiwilligen Investitionszuschuss für den abschließenden 4. Bauabschnitt der Neugestaltung der Außenspielfläche. Im Zuge dessen wird durch Verlegung der Nestschaukel eine Gefahrenquelle beseitigt und auf dem verbleibenden Areal eine Bewegungsbaustelle eingerichtet. Teile früherer Spielgeräte können hier noch verwertet werden. Der erforderliche Sonnenschutz ist eingeplant. Die Gesamtkosten für den 4. Bauabschnitt belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf 45.561,38 €.

 

Nach den Richtlinien der Stadt Bamberg über die Gewährung von freiwilligen Investitionszuschüssen ist bei Gesamtkosten von über 30.000,00 € ein Beschluss des Stadtrates nach Vorbehandlung im Jugendhilfeausschuss erforderlich. Der Zuschuss beträgt 50 % der veranschlagten Kosten, hier also 22.781,00 €. Die zwingende Notwendigkeit der Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen wird seitens des Stadtjugendamtes anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, der Katholische Kirchenstiftung St. Heinrich für die erforderliche Neugestaltung der Außenspielfläche (abschließender 4. Bauabschnitt) des Kindergartens St. Franziskus einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, also insgesamt maximal 22.781,00 € zu gewähren.

 

Die Bewilligung der Maßnahmen wird dem Grunde nach ausgesprochen. Allerdings erfolgt die Auszahlung des Zuschusses unter Umständen in mehreren Tranchen, verteilt auf das laufende und/oder künftige Haushaltsjahre. Die Zahlungen in den künftigen Haushaltsjahren stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die jährlich durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Regierung von Oberfranken.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

2.1 Der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich zum 4. Bauabschnitt der Neugestaltung der Außenspielfläche des Kindergartens St. Franziskus, einen freiwilligen Investitionszuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 22.781,00 € zu gewähren.

2.2 Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Regierung von Oberfranken.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 22.781,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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