"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/6309-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

Der Träger Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. hat am 10.01.2023 dargelegt, dass die Nasszellen für Kinder und Beschäftigte saniert werden müssen. In der Kindertagesstätte werden 2 Krippengruppen mit 28 Betreuungsplätzen und 4 Kindergartengruppen mit 100 Betreuungsplätzen geführt.

 

Wie in der Stellungnahme des Trägers beschrieben, sind die 27 Jahre alten Nasszellen nach mehreren Reparaturen so veraltet, dass eine vollständige Sanierung erforderlich ist. Insbesondere die Nasszellen für die betreuten Kinder entsprechen außerdem nicht mehr dem Raumkonzept, wie es für die Umsetzung des gesetzlich geforderten Schutzkonzeptes erforderlich ist. Eine Risikoanalyse ergab z.B., dass die Kindernasszellen für das Personal nicht ausreichend einsehbar sind.

 

Am 10.01.2023 beantragte der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. deshalb einen freiwilligen Investitionszuschuss für die Sanierung der Nasszellen. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf 70.665,28 €.

 

Nach den Richtlinien der Stadt Bamberg über die Gewährung von freiwilligen Investitionszuschüssen ist bei Kosten von über 30.000,00 € ein Beschluss des Stadtrates nach Vorbehandlung im Jugendhilfeausschuss erforderlich. Der Zuschuss beträgt 50 % der veranschlagten Kosten, hier also 35.333,00 €. Die zwingende Notwendigkeit der Durchführung dieser Sanierung wird seitens des Stadtjugendamtes anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.  für die erforderliche Sanierung der Nasszellen der Kindertagesstätte Arche Noah einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, also insgesamt maximal 35.333,00 € zu gewähren.

 

Die Bewilligung der Maßnahme wird dem Grunde nach ausgesprochen. Allerdings erfolgt die Auszahlung des Zuschusses unter Umständen in mehreren Tranchen, verteilt auf das laufende und/oder künftige Haushaltsjahre. Die Zahlungen in den künftigen Haushaltsjahren stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die jährlich durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Regierung von Oberfranken.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

2.1 Dem Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. zur Sanierung der Nasszellen in der Kindertagesstätte Arche Noah, einen freiwilligen Investitionszuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 35.333,00 zu gewähren.

2.2 Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Regierung von Oberfranken.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 35.333,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...