Beschlussvorlage - VO/2023/6316-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Partizipation von Jugendlichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.03.2023
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I. Sitzungsvortrag:
Kommunen sind das unmittelbare soziale Lebensumfeld und die lebensweltlich nächstliegenden politischen Verwaltungseinheiten von Kindern und Jugendlichen und haben deshalb eine besondere Bedeutung, wenn es um deren Beteiligung geht. Denn kommunalpolitische Entscheidungen tangieren sie in vielen Fällen unmittelbar. Nach § 7 Abs. 1 SGB VIII ist eine Person Jugendlicher, die 14 aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Partizipation bedeutet an Entscheidungen mitzuwirken und damit Einfluss auf das Ergebnis nehmen zu können. Beteiligung ist in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK Art. 12, Abs. 1) verbindlich geregelt und wird im § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 2 und § 80 SGB VIII konkretisiert. Unverzichtbar ist sie aber ohnehin aus pädagogischen Gründen: Denn Partizipation fördert soziale und z.T. fachliche Kompetenzen, liefert einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der politischen Bildung und Räume für gelingende Aneignungs- und Selbstwirksamkeitsprozesse.
Jedoch müssen für eine gelingende Partizipation junger Menschen einige Kriterien und Qualitätsstandards erfüllt sein: (siehe Qualitätsstandards für Kinder- & Jugendbeteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend):
Beteiligung ist von Politik, Verwaltung und Gesellschaft gewollt und wird anerkannt und aktiv unterstützt.
Jugendbeteiligung ist eine Querschnittsaufgabe und Teil der Bürgerbeteiligung der gesamten Kommune und muss bei allen Planungen immer mitgedacht werden.
Beteiligung muss echte Mitsprache, Mitwirkung und/oder Mitbestimmung ermöglichen.
Beteiligung schließt alle jungen Menschen ein und ist für alle Kinder und Jugendliche möglich.
Die Zielsetzung, die Möglichkeiten und die Grenzen sind transparent.
Die Informationen sind verständlich und die Kommunikation ist gleichberechtigt.
Kinder und Jugendliche wählen die für sie relevanten Themen aus.
Die Methoden sind attraktiv, zielgruppenorientiert und leicht zugänglich (siehe dazu auch den nächsten Abschnitt zu Partizipationsformen).
Es werden ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen zur Koordination und Stärkung der Selbstorganisation zur Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse und Anliegen werden zeitnah umgesetzt und regelmäßig überprüft
Es werden verbindliche Rahmenbedingungen und Strukturen für Beteiligung aufgebaut und festgelegt.
Alle Beteiligten Akteur:innen werden für Partizipation qualifiziert.
- Welche Partizipationsformen gab es bis 2022?
Von 2007 bis 2008 wurden erstmalig von Seiten der Verwaltung kleinere Jungbürgerversammlungen durchgeführt, bei denen verschiedene Wünsche von jungen Menschen zu Themen wie Freizeit, Schule oder Verkehr diskutiert und an die Fachämter der Stadtverwaltung weitergeleitet wurden. Aus dieser Initiative heraus haben Jugendliche die niedrigschwelligen, stadtteilbezogenen Jugendforen „Pimp my Viertel“ ab 2009 ins Leben gerufen. Diese haben einige Male in verschiedenen Bamberger Stadtgebieten stattgefunden.
2012 hat die Stadt Bamberg die offene Jugendarbeit an iSo e.V. vergeben. Aus den bisherigen Erfahrungen wurde die Projektreihe Politik zum Anfassen von ja:ba ins Leben gerufen. Ziel ist es Begegnungen und den Austausch zwischen scheinbar unterschiedlichen „Welten“ der Jugendlichen und der Entscheidungsträger der Stadt zu ermöglichen.
Meistens findet das Projekt gemeinsam mit einer Schule/Schulklasse statt. Es wurden folgende Themenfelder beleuchtet: „Mein Stadtteil und ich“, „Meine Schule und Ich“ und „Die Stadt Bamberg und ich“. Mit vielen Fragen und Wünsche kam es dann zu einem Gespräch mit Herrn Oberbürgermeister, der sich Zeit nahm alles zu diskutieren und ggf. auch umzusetzen. Die Heidelsteigschule, Erlöserschule, Graf-Stauffenberg-Realschule, Mittelschule Gaustadt, Hugo-von-Trimbergschule und auch die Martin Wiesend Schule waren bisher Teil von Politik zum Anfassen. Zusätzlich fanden U 16 Partys, ein Basketballspiel mit Stadträten statt.
Ein weiterer Schwerpunkt von Partizipation fand natürlich auch immer in der direkten Arbeit mit den jungen Menschen in der offenen Jugendarbeit statt. Dort können niederschwellig die Wünsche an die Jugendarbeiter:innen weitergegeben werden, die sich für die Interessen der jungen Menschen stark gemacht haben.
Aus diesen partizipativen Treffen wurden u.a. folgende Projekte mit den Jugendlichen umgesetzt: Verlegung Jugendraum Ost (neuer Standort), BAsKIDhall (mehr Raum für Jugend), “Skate Island“ unter der Heinrichsbrücke, Bambados Pool-Party.
- Jugendbeteiligungs-Programm „Jugend entscheidet“ (April 2022- Juni 2023)
Jugend entscheidet ist ein innovatives Jugendbeteiligungsprogramm der gemeinnützigen Hertie-Stiftung, welches seit April 2022 in Bamberg umgesetzt wird und Ende Juni 2023 enden wird. Ziel dieses Programms ist es eine konkrete Entscheidung an Jugendliche abzugeben. Es wird folglich ein Prozess einer kommunalpolitischen Entscheidung exemplarisch mit den Jugendlichen zusammen durchlaufen. Am Ende muss mindestens ein Anliegen der Jugendlichen tatsächlich umgesetzt werden. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert, mit dem Ziel, die Erfahrungen des Programms zu nutzen um den beteiligten Kommunen eine individuelle Empfehlung eines möglichst nachhaltigen und geeigneten zukünftigen Formats der Jugendbeteiligung an die Hand zu geben.
Mitte Oktober 2022 haben knapp 70 junge Menschen aus Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und den Berufsschulen an den zweitägigen Themenworkshops im Jugendzentrum Bamberg teilgenommen, um gemeinsam ihre Wünsche und Anliegen zu formulieren. Herausgekommen sind insgesamt acht Anträge. Fünf davon sind innerhalb der Verwaltung an die zuständigen Stellen weitergeleitet und hinsichtlich Umsetzung geprüft worden. Drei können in dieser Form nicht umgesetzt werden oder der Stadtrat befasst sich bereits in eigener Zuständigkeit mit den Anliegen.
Ziel ist es in der öffentlichen Vollsitzung des Stadtrates am 29.03.2023 eine oder mehrere der Anträge unter Anwesenheit der jungen Menschen positiv zu beschließen. Bis dahin werden die Jugendlichen weiterhin aktiv am Prozess beteiligt. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben bei der konkreten Ausformulierung zu beschlussfähigen Anträgen mitzubestimmen und grundlegende formelle Entscheidungen selbst zu treffen.
Nach erfolgreichem Beschluss in der Vollsitzung soll eine Umsetzung rasch erfolgen. Im Rahmen eines kleinen Festes oder ähnlichem soll im zweiten Quartal 2023 die Umsetzung oder Grundsteinlegung öffentlich gefeiert werden.
Folgende Anliegen wurden von den jungen Menschen in die Verwaltung zur Prüfung gegeben, aus denen konkrete Entscheidungen im Stadtrat getroffen werden sollen:
Antrag 1: Mehr Sitzgelegenheiten in der Innenstadt
Antrag 2: Fußball- und Bolzplätze
Antrag 4: Mehr Busse bei Schulschluss
Antrag 5: Jugendspots
Antrag 9: Keine Bewirtung der Unteren Brücken
Nachdem bis Ende Januar die Rückmeldungen aus den zuständigen Fachämtern kamen, hat es im Februar ein weiteres Treffen mit den Jugendlichen gegeben, in dem die Anträge durch die anwesenden Jugendlichen weiter konkretisiert wurden und so die Formulierungen für die Vollsitzung im März vorbereitet wurden.
- Zukünftige Beteiligung von Jugendlichen - Welche Form ist die richtige für Bamberg?
Formen der Jugendbeteiligung und deren Vor- und Nachteile (siehe auch Anhang BJR):
Es existiert eine große Anzahl von Partizipationsformen - Offene, Projektorientierte, Institutionelle oder Stellvertretende Formen und Modelle - und jede für sich gesehen hat ihre Vor- und Nachteile. Die Stadt Bamberg, aber vor allem die Jugendlichen müssen für sich die geeignete Form oder Mix wählen. Ein Aufoktroyieren von oben würde dem Partizipationsgedanken zu widerlaufen und eine Etablierung eines nachhaltigen Beteiligungsformats gefährden.
Grundsätzlich gelingt eine erfolgreiche Jugendbeteiligung insbesondere durch die Vielfalt und Pluralität der angebotenen Beteiligungsformen und durch deren kontinuierliches Zusammenspiel. Dadurch lassen sich auch die Nachteile der jeweiligen Formate kompensieren.
Übersicht über die Formen und teilweise umgesetzte Beispiele aus Bamberg:
Parlamentarische/repräsentative Formen | |
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es werden nicht alle Zielgruppen angesprochen
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Projektorientierte Formen | |
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Offene Formen | |
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In der folgenden Pyramide wird deutlich, dass bereits eine Vielzahl an niedrigschwelligen Formaten existieren und in Vergangenheit erfolgreich durchgeführt wurden. Die hochschwelligen Formate an der Spitze der Pyramide wurden bisher noch nicht umgesetzt oder dauerhaft eingerichtet. Das Format in der Mitte - eine groß angelegte Jugendkonferenz - ist ein gemeinsamer Vorschlag des Trägers der Offenen Jugendarbeit und der Stadt Bamberg. Als Vorbild dient ein erfolgreich erprobtes Modell aus der Stadt Fürth.
II. Beschlussvorschlag
*wird in Bamberg umgesetzt; Beispiele nicht abschließend
Voraussetzungen Jugendparlament
- Personal (0,75 VZÄ verortet in der Stadtverwaltung/Kommunale Jugendarbeit
- Mindestlaufzeit von 3 Jahren
- Finanzielles Budget (Wahl, Öffentlichkeitsarbeit, Projekte, Schulungen, Fortbildungen)
- Verfassen einer Konzeption und einer Satzung
- Organisation regelmäßiger offener Wahl
- Verbindliche Vereinbarung in welcher Form Ergebnisse/Anträge an den Stadtrat weitergeleitet werden und wie eine Berichterstattung von Umsetzungen erfolgt (Strukturelle Verankerung der Rechte und Handlungsmöglichkeiten)
- Kooperation und verpflichtende Beteiligung der Stadtratsmitglieder an ausgewählten Treffen und Sitzungen (z.B. durch Mentoringprogramm und Patenmodell)
Notwendiges Budget:
Kostenart | Kosten |
Personal 0,75 VZÄ (TvöD SuE 12) | 54.225 € |
Fortbildung, Weiterbildung | 1.000 € |
Etat Jugendparlament | 10.000 € |
Öffentlichkeitsarbeit, Werbung | 4.000 € |
Sitzungsgelder für Schüler:innen /Raummiete | 8.000 € |
Organisation Wahl (Porto, Nominierungsverfahren, Aufwandspauschalen) | 10.000 € |
Summe p.a. | 87.225 € |
Voraussetzungen 8er-Rat
Der 8-er Rat ist ein relativ neues innovatives Modell kommunalpolitischer Beteiligung von jungen Menschen.
Während in einem Jugendparlament nur ein Bruchteil der Jugendlichen repräsentativ gewählt werden und die Teilnahme an einem Jugendforum nur punktuell und unbeständig ist, handelt es sich hierbei um ein barrierefreies Format, welches den Ansatz verfolgt, Jugendliche über alle soziokulturellen Milieus hinweg gleichermaßen zu beteiligen.
Zielgruppe sind die 8. Klassen, die auch namensgebend sind, da sie in jeder Schulform existieren. Im 8er-Rat werden alle Achtklässler:innen über die Laufzeit eines gesamten Schuljahres gemeinsam zusammengebracht. Es finden keine aufwendigen Wahlen statt, denn jede:r Achtklässler:in ist automatisch Teil des Rates. Es werden schulübergreifende Gruppen für die jeweiligen Anliegen gebildet und die Jugendlichen werden anschließend beim Werben gegenüber der Kommunalpolitik und bei der anschließenden Umsetzung ihrer Projekte unterstützt. Es müssen mindestens jeweils eine Mittel-, und Realschule, sowie mindestens ein Gymnasium teilnehmen.
- Personal (0,75 VZÄ verortet in der Stadtverwaltung/Kommunale Jugendarbeit)
- Finanzielles Budget (Schulungen, Projektgelder usw.)
- Mindestlaufzeit von 3 Jahren
- Verbindliche Kooperation mit Bamberger Schulen
- Verbindliche TN von gewählten Jugendlichen für ein komplettes Schuljahr
- Erstellung einer Konzeption
- Verbindliche Teilnahme von mehreren 8. Klassen für ein ganzes Schuljahr
- Kooperation und verpflichtende Beteiligung der Stadtratsmitglieder an ausgewählten Treffen und Sitzungen (z.B. durch Mentoringprogramm und Patenmodell)
- Verbindliche Vereinbarung in welcher Form Ergebnisse/Anträge an den Stadtrat weitergeleitet werden und wie eine Berichterstattung von Ergebnissen erfolgt (Strukturelle Verankerung der Rechte und Handlungsmöglichkeiten)
Notwendiges Budget:
Kostenart | Kosten |
Personal 0,75 VZÄ (TvöD SuE 12) | 54.225 € |
Fortbildung, Weiterbildung | 1.000 € |
Raummiete | 5.000 € |
Etat 8er Rat | 10.000 € |
Öffentlichkeitsarbeit, Werbung | 2.000 € |
Summe p.a. | 72.225 € |
Voraussetzungen Jugendkonferenz (Angelehnt an das „Jugendforum“ der Stadt Fürth)
- Verortung bei einem freien Träger in Kooperation mit dem Jugendamt
- Sachkostenbudget und Personalkosten für die Jugendkonferenz
- Kooperation mit Schulen ab der 8. Klasse
- Beteiligung der Stadträte an der Jugendkonferenz (Teilnahme und Mitnahme der Themen in Ausschüsse oder Referate)
- Anmietung der Konzert- und Kongresshalle, Moderation, Catering, Honorarkräfte, Gastauftritt, Grafiker, DJ, Give Aways
Notwendiges Budget:
Kosten | Kosten |
Personalkosten geschätzt | 16.355 € |
Raummiete | 5.000 € |
Catering | 1.500 € |
Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Rahmenprogramm | 5.000 € |
Honorare und Moderation | 4.000 € |
Sonstiges, Give Away usw. | 1.000 € |
Summe p.a. | 34.855 € |
Vorschlag zum weiteren Vorgehen:
Es soll verhindert werden, dass es zu einer Einrichtung eines Beteiligungsformates kommt, welches von den jungen Menschen nicht angenommen wird und sie sich nicht damit identifizieren können, weil es ihnen aufoktroyiert wurde. Mit den in 2023, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und Mittelfreigabe, zur Verfügung stehenden Mitteln von 30.000 € auf der HHst. 40700.63100 wird daher vorgeschlagen, eine groß angelegte Jugendkonferenz zu planen und durchzuführen. Dort werden alle Schüler:innen ab der 8. Klasse aller Schulen eingeladen und können in einem offenen Beteiligungsformat ihre Ideen und Anliegen äußern.
Dieses Format schafft eine Basis, Jugendliche von Anfang an direkt anzusprechen und ihre Interessen stärker in den kommunalpolitischen Blick zu rücken. Sollten innerhalb der Jugendkonferenz der Wunsch nach weiteren Beteiligungsformaten geäußert werden, können bei weiteren Planungen und Überlegungen die Jugendlichen aktiv beteiligt werden.
Voraussetzung ist, dass alle Stadtratsmitglieder und Fraktionen und wichtige Vertreter:innen der Stadtverwaltung bei dieser Jugendkonferenz anwesend sind und das Format unterstützen. Die Jugendkonferenz soll einen Raum für den Dialog zwischen Schüler:innen und der Kommunalpolitik und Verwaltung eröffnen. Genauso sollten alle Bamberger Schulen dieses Format mittragen und befürworten, damit alle interessierte Schüler:innen daran teilnehmen können.
II. Beschlussvorschlag:
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung einen geeigneten Träger zu suchen und in Kooperation mit diesem eine Jugendkonferenz zu planen und durchzuführen und über die Ergebnisse erneut im Jugendhilfeausschuss zu berichten.
- Der Antrag der FW-BuB-FPD-Ausschussgemeinschaft vom 28.10.2022 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 30.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
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