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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/6318-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der Bürgerversammlung vom 19.01.2023 im Pfarrsaal St. Otto wurde gemäß Niederschrift vom 26.01.2023 folgender Antrag (Nummer 19) gestellt:

 

Bei der Benennung von Straßen mögen zukünftig auch Namen Berücksichtigung finden, die aufzeigen, dass unsere Stadtgesellschaft im immer größeren Rahmen auch von Zugewanderten aus anderen Ländern geprägt wird. Der Migrantinnen- und Migrantenbeirat ist bei der Findung der Namen mit einzubeziehen.

 

Das Kulturamt, zuständige Fachdienststelle für die Straßenbenennungen, führt seit rund 30 Jahren eine Liste mit eingegangenen Vorschlägen für künftige Straßenbenennungen. Vorschläge aus der Bürgerschaft oder von Vereinen/Verbänden/Institutionen, die im Laufe der Jahre eingingen, werden darin eingetragen. Bei notwendigen Straßenneubenennungen wird auch diese Auflistung den am Benennungsverfahren beteiligten Stellen (Stadtrat, Kultursenat, Stadtarchiv, betroffener Bürgerverein, Stadtheimatpflege, Historischer Verein, Remeiskreis) zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

 

Der Antrag aus der Bürgerversammlung wurde inzwischen über das Amt für Inklusion mit dem Migrantinnen- und Migrantenbeirat besprochen. Er ist sehr erfreut über diesen Antrag und wird sich in seiner Vorstandssitzung am 28.02.2023 mit der Thematik befassen und Kriterien für die Auswahl von geeigneten Namensvorschlägen besprechen. Das Kulturamt hat dem Beirat die "Handreichung zur Benennung von Straßen und Plätzen" zur Vorbereitung der Sitzung zugeleitet

.

Sobald der Migrantinnen- und Migrantenbeirat eine Entscheidung getroffen hat (voraussichtlich Mai 2023), werden die gemeldeten Namen in die Vorschlagsliste aufgenommen, um bei künftigen Straßenbenennungen ggf. Berücksichtigung zu finden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kultursenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag Nummer 19 aus der Bürgerversammlung am 19.01.2023 ist gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung behandelt.

 

  1. Der Kultursenat beauftragt die Verwaltung, den Antragsteller über diesen Beschluss zu unterrichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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