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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/1354-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Allgemeines

Im Jahr 2011 wird in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, ein Zensus durchgeführt. Für Deutschland wird dieser Zensus, mit Stichtag 9. Mai 2011, die erste bundesweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung seit der Wiedervereinigung sein. Mit dem Zensus 2011 werden aber nicht nur seit längerer Zeit wieder die wichtigen Eckzahlen zur Bevölkerung und deren Arbeits- und Wohnverhältnisse ermittelt, sondern die Erhebung wird außerdem erstmals in Deutschland mit einem registergestützten Verfahren durchgeführt.

Neue Bevölkerungszahlen und andere Daten sind notwendig

Deutschland benötigt einen neuen Zensus, denn die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen von 1987 (alte Bundesländer) und 1981 (ehemalige DDR). Im Laufe der Jahre nehmen Ungenauigkeiten in der Fortschreibung und in den auf Volkszählungsdaten basierenden Stichproben zu. Aber auch historische Umbrüche, wie die Wiedervereinigung und die vielen Umzüge, insbesondere von Ost nach West, machen einen Zensus notwendig. Die gegenwärtig von der amtlichen Statistik durch die Fortschreibung ermittelten Daten sind vermutlich deutlich überhöht. Genaue Bevölkerungsdaten sind für eine Vielzahl von Bereichen von zentraler Bedeutung, so z. B. beim kommunalen Finanzausgleich (z. B. Schlüssel­zuweisungen). Ebenso wird in der Stadt die Zahl der Zweitwohnsitze ermittelt, für die Stadt Bamberg wird mit deutlich höheren Werten als 1987 gerechnet. Dies kann möglicherweise Auswirkungen auf künftige Schlüsselzuweisungen haben, da zur Zeit bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen die Zahl der Zweitwohnsitze nur mit Stichtag Volkszählung 1987 in die Berechnung einfließt.

Ein neues Verfahren: der registergestützte Zensus

Beim registergestützten Zensus werden hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister – vor allem Melderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit – genutzt. Informationen über die Gebäude und Wohnungen, die nicht flächendeckend durch die Verwaltung erfasst sind, werden daneben per Post bei den Gebäude- und Wohnungseigentümern als Vollerhebung erhoben.

Andere Fragen, wie etwa zur Bildung und Ausbildung oder über die Erwerbstätigkeit, werden nur bei einem kleinen Teil der Bevölkerung in Form repräsentativer Stichproben abgefragt (Stichprobengröße ca. 7-9 Prozent).

Mitwirkung der Kommunen

Die Kommunen wirken am Zensus 2011 nicht nur als Lieferanten von Daten, insbesondere der Melderegisterdaten, mit, sondern sollen auch die Landesämter bei der Durchführung der Primärstatistiken unterstützen. Auch bei früheren Volks- und Wohnungszählungen arbeiteten die Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Erhebungen maßgeblich mit. Die Kenntnisse vor Ort waren Voraussetzung für das Gelingen der Zählungen und die hohe Qualität der Ergebnisse.

Insbesondere werden in den Kommunen beim anstehenden Zensus so genannte Erhebungsstellen eingerichtet werden. Diese sind räumlich, organisatorisch und personell von anderen Verwaltungsstellen getrennt. Damit wird sichergestellt, dass die Angaben der Bürgerinnen und Bürger nur für statistische Zwecke und nicht für andere Verwaltungsaufgaben verwendet werden. Die Erhebungsstellen müssen am 01.11.2010 funktionstüchtig sein. Die Erhebungsstelle der Stadt Bamberg wird im Zimmer 007 im Gebäude des Stadtplanungsamtes eingerichtet und ist ab 01.11. dienstbereit. Die Erhebungsstelle wird wahrscheinlich bis August 2012 benötigt.

Zur Vorbereitung des Zensus wurde unter Federführung des Stadtplanungsamtes im Juli 2009 eine Projektgruppe ins Leben gerufen. Der Projektleiter ist Herr Dr. Thomas Goller, der auch der Zensusbeauftragte der Stadt Bamberg ist und die Erhebungsstelle leitet. Daneben ist die Stadt Bamberg, vertreten durch Herrn Dr. Goller, Mitglied im Arbeitskreis „Städtestatistik“ des Bayerischen Städtetages, der sich intensiv mit dem Zensus beschäftigt.

Aufgaben der Erhebungsstelle

Die Aufgaben der Erhebungsstelle sind insbesondere Anwerben, Betreuen, Einteilung und Schulung der Erhebungsbeauftragten (Interviewer) im Rahmen der Haushaltsstichprobe, die Vorbegehung von Gebäuden, Klärung von Problemfällen bis hin zu Gerichtsverfahren bei Auskunftsverweigerung sowie Informationsstelle und Hotline für Auskunftspflichtige. Zur Zeit sind für die Stadt Bamberg 92 Interviewer geplant, die ca. 9.000 Personen befragen werden.

Kosten des Zensus für die Stadt Bamberg

Der Zensus wird nach heutigen Schätzungen insgesamt ca. 710 Millionen Euro kosten. Gemäß des Art. 33 des BayStatG erhält die Stadt Bamberg zur Deckung der entstehenden Kosten einen geschätzten Betrag von 99.586 Euro. Der endgültige Betrag wird vom Statistischen Landesamt nach erfolgter Stichprobenziehung im November 2010 ermittelt. Zum 01.03.2011 erhält die Stadt Bamberg eine Abschlagszahlung in Höhe von 65% der geschätzten Kosten. Zum 30.11.2012 erhält die Stadt Bamberg den noch ausstehenden Betrag der Finanzzuweisung.

Wann gibt es erste Ergebnisse?

Erste Resultate des registergestützten Zensus sollen Ende 2012 vorliegen. Dabei handelt es sich im wesentlichen um Datenmaterial zur Bevölkerungsgröße (amtliche Einwohnerzahl) und Altersstruktur sowie um Eckdaten der Gebäude- und Wohnungszählung. Die Endergebnisse der Volkszählung werden dann im Mai 2013 vorliegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 100.000.- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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