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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/6370-52

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert erstmalig für 2023 (und voraussichtlich in den Folgejahren) regionale Verbünde der Antidiskriminierungsarbeit (Informationen zu der Förderung, Richtlinie und Antrag einzusehen unter www.antidiskriminierungsstelle.de). Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat mit Beschluss vom 29.09.2021 die Grundsteine für einen ehrenamtlichen Antisemitismusbeauftragten gelegt sowie die Verwaltung beauftragt, sich zum Themenfeld Antidiskriminierungsarbeit auf den Weg zu machen (vgl. VO/2021/4729-52). In diesem Sinne hat die Stadtverwaltung mit großem Interesse von den Bemühungen des Bundes gehört das Thema Antidiskriminierungsarbeit sowie Beratung in der Fläche modellhaft zu fördern. Der Beschluss der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von regionalen Antidiskriminierungsstellen ist dabei sinnvoll und notwendig, weil es nur den wenigsten Kommunen finanziell möglich ist, solche Strukturen selbst zu tragen. Die Stadt Bamberg sieht in der interkommunalen Zusammenarbeit und dem Aufbau regionaler Strukturen eine Chance, das Thema gemeinsam zu bearbeiten, schließlich hört der Auftrag einer diskriminierungsarmen Gesellschaft nicht an den Stadtgrenzen auf. Die Region Oberfranken ist der nördlichste Regierungsbezirk in Bayern mit über 1.000.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Es hat bisher keinerlei Versorgung mit Antidiskriminierungsstellen (weder kommunal noch regional), gilt daher im Bundesvergleich als deutlich unterversorgte Region.

 

Das Amt für Inklusion ist seit der Bekanntmachung der Förderrichtlinie Mitte Dezember in enger Abstimmung mit regional agierenden Akteuren, um zu eruieren, wie die Fördermittel für die Bedarfe in der Stadt Bamberg und im Sinne des Auftrags des Stadtrates eingesetzt werden könnten. Hierbei kam es zu Schnittmengen in den Interessen u.a. mit dem Landkreis Coburg, der Stadt Hof, dem Menschenrechtsbüro Nürnberg, dem Ombudsrat Würzburg, Bayrischen Jugendring, einigen Koordinierungs- und Fachstelle des Bundesprogrammes Demokratie leben! in Oberfranken, AGABY - Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten und Integrationsbeiräte Bayerns sowie mit dem Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrum Bad Alexandersbad e.V.. Die Absprachen waren trotz der Kurzfristigkeit bis zur Antragsfrist (01.02.2023) fachlich produktiv. Als Ergebnis der Gespräche – in Abstimmung mit zentralen Akteuren in den Bezirken Unterfranken und Mittelfranken – wurde sich geeinigt eine oberfrankenweite Fachstelle über die Fördermittel zu beantragen.

 

Die Projektstelle gegen Rechtsextremismus am Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrum Bad Alexandersbad e.V. hat daraufhin einen Antrag zum „Aufbau einer flächendeckenden Beratungsstelle gegen Diskriminierungen in Oberfranken“ eingereicht. Für die Realisierung des Vorhabens wurden 1,75 Stellen beantragt sowie ausreichend Sachmittel (u.a. für zwei Anlaufstellen/Büros).

 

Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle in Oberfranken werden im Antrag wie folgt aufgelistet:

  • Einzelfallberatung und -begleitung (60%)
  • Einzelfallübergreifende Arbeit zur Veränderung diskriminierungssensibler Strukturen (20%)
  • Sensibilisierung von Regelstrukturen und der Mehrheitsbevölkerung (5%)
  • Netzwerk- und Gremienarbeit (5%)
  • Sensibilisierung und Qualifizierung von Anlaufstrukturen (5%)
  • Dokumentation (5%)

 

Herr Oberbürgermeister Starke hat den Projektantrag mit einer Absichtserklärung, unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Stadtrat, für die Mitwirkung der Stadt Bamberg an der oberfrankenweiten Fachstelle unterstützt. Auch der Landkreis Coburg hat kurzfristig eine solche Absichtserklärung in die Antragsstellung eingebracht. In der Aufbauphase der Fachstelle wäre auch die Gewinnung weiterer oberfränkischer Kommunen als Partnerinnen ein wichtiges Ziel. Von Beginn an konnte das Amt für Inklusion der Stadt Bamberg in die konzeptionellen Vorarbeiten einwirken. An der Einrichtung eines Büros für eine solche oberfrankenweite Fachstelle gegen Diskriminierungen in Bamberg wäre die Stadtverwaltung – mit der Unterstützung des Stadtrates – sehr interessiert, um somit das Angebot und Vorhaben innerhalb der Stadt Bamberg gut sichtbar zu machen.

 

Neben einer ideellen Unterstützung ist auch eine finanzielle Unterstützung der beteiligten Kommunen notwendig, um – neben der modellhaften Projektförderung durch den Bund – weitere Finanzierungssäulen und somit einen nachhaltigen Strukturaufbau für Antidiskriminierungsarbeit in Oberfranken sicherstellen zu können. Der Vorteil eines solchen regionalen Zusammenschlusses ist, dass jede Kommune mit einer relativ kleinen Einlage den kommunalen Bedarf der Antidiskriminierungsarbeit deckt ohne hierfür selbst städtische Personalressourcen bereitstellen zu müssen. Über das Amt für Inklusion wäre die fachliche Begleitung und eine Einflussnahme, gemäß den Interessen der Stadt Bamberg, gegeben.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, dass die Stadt Bamberg das Vorhaben ideell und finanziell als Partnerkommune unterstützt und sich gemeinsam mit anderen Kommunen am Aufbau einer flächendeckenden Beratungsstelle gegen Diskriminierungen in Oberfranken beteiligt, um somit den kommunalen Bedarf an Antidiskriminierungsarbeit und –Beratung über einen regionalen Verbund abzudecken.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat beschließt, unter Vorbehalt einer Förderung auf Bundes-, Landes- und/oder Bezirksebene, die ideelle und finanzielle Mitwirkung – in Höhe von zusätzlichen 5.000 € p.a. im Amt für Inklusion – am Aufbau einer flächendeckenden Beratungsstelle gegen Diskriminierungen in Oberfranken ab dem Jahr 2024, unter Vorgabe der Schaffung einer Anlaufstelle/eines Büros dieser Fachstelle in der Stadt Bamberg, und beauftragt die Verwaltung hierfür die notwendigen Haushaltsmittel für die Haushaltsberatungen 2024 anzumelden sowie die Projektumsetzung durch das Evangelische Bildungs- und Tagungszentrum Bad Alexandersbad e.V. fachlich zu begleiten.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zudem eine kurzfristige finanzielle Unterstützung im Jahr 2023 zu prüfen und einen entsprechenden Antrag, in Abstimmung mit dem Träger, beim Unterstützungsfond der Stadt Bamberg zu stellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren ab 2024: Kostenbeteligung durch die Stadt Bamberg in Höhe von 5.000 € p.a.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Grundsätzlich handelt es sich um eine (neue) freiwillige Leistung, deren Beauftragung in der sog. „haushaltslosen Zeit“ nicht zulässig ist. Zudem verstößt der Beschlussvorschlag gegen die Auflage der Regierung von Oberfranken aus dem Genehmigungsschreiben 2022, die Gewährung von freiwilligen Leistungen deutlich zu senken.

 

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