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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/6392-23

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Am 19.01.2023 wurde in der gemäß Art. 18 GO im Pfarrsaal St. Otto abgehaltenen Bürgerver­sammlung von einem Bürger beantragt, die Parkplätze auf dem mit einer Schranke versehenen, kostenpflichtigen Parkplatz der Stadt Bamberg an der Siechenscheune nachts für Bewohner kosten­los zur Verfügung zu stellen. Der Antrag Nr. 13 wurde wie folgt im Protokoll aufgenommen:

 

>>Herr bemängelt die Parksituation an der Kreuzung, Siechenstraße, Memmelsdorfer Straße und den Parkplatz Siechenscheune. Die Hälfte der Parkplätze an der Siechenscheune sind nicht be­legt. Die Anwohner haben immer mehr Schwierigkeiten, irgendwelche nächtlichen Parkplätze zu bekommen. Er beantragt, dass die Park-Lizenzvergabe neu geprüft wird und die Parkplätze an der Siechenscheune nachts für Bewohner kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Bürgermeister Glüsenkamp: Die Parklizenzprüfung wird nicht erfolgen, da sie sowieso regelmäßig durchgeführt wird. Der Antrag kostenlose Parkplätze für die Anwohner in der Nacht auf dem Parkplatz Siechenscheune wird angenommen.

Die Bürgerversammlung stimmt über den Antrag ab.

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.<<

 

Der Parkplatz an der Siechenscheune wurde im Jahr 2018 mit einer Schrankenanlage versehen und seitdem an Dauerparker und Kurzzeitparker vermietet (siehe Finanzsenatsbeschluss VO/2018/1692-23 vom 26.06.2018). Dauerparker schließen dazu einen Vertrag mit der Stadt Bam­berg, erhalten eine Parkkarte und können den Parkplatz rund um die Uhr nutzen. Die Miete beträgt seit dem 01.01.2021 monatlich 40,– € brutto. Kurzzeitparker ziehen an der Einfahrtsschranke ein Ticket und bezahlen die Parkgebühr von 1,– €/Stunde am Parkscheinautomaten. Die Betriebs­führung des Parkplatzes haben die Stadtwerke Bamberg übernommen. Aufgrund der großen Nach­frage nach Dauerstellplätzen werden von den insgesamt 49 Stellplätzen inzwischen 39 an Dauer­parker vermietet.

 

Die in der Bürgerversammlung vorgeschlagene unentgeltliche Überlassung von Parkplätzen an Anwohner ist aus folgenden technischen, praktischen und finanziellen Gründen leider nicht reali­sierbar:

 

  1. Mit der vorhandenen technischen Ausstattung des Parkplatzes besteht keine Möglichkeit für einen Anwohner, sich am Kassenautomat als solcher auszuweisen und im Gegensatz zu einem Nicht-Anwohner kostenlos zu parken.

 

  1. Zudem lässt sich nicht sicherstellen, dass jeder Anwohner morgens den Parkplatz auch wieder rechtzeitig verlässt. Nach Auskunft der Stadtwerke ist eine vergleichbare Regelung derzeit an keiner Parkanlage der Stadtwerke Bamberg aktiv.

 

  1. Da der Parkplatz im städtischen Haushalt als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt wird, würde eine kostenlose Überlassung von Stellplätzen zu einer steuerpflichtigen unentgeltlichen Wertabgabe im BgA führen. Dies würde eine Steuerpflicht für die unentgeltlich überlassenen Stellplätze für die Stadt Bamberg nach sich ziehen. Eine solche Ausgabe stellt eine zusätzliche freiwillige Leistung dar, welche die momentane Haushalts- und Genehmigungslage nicht zu­lässt. Zudem würde dies den Vorsteuerabzug aus der Parkanlage in noch unbekannter Höhe mindern und auch in ertragsteuerlicher Hinsicht erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Die Umsetzung des Vorschlags wird daher abgelehnt. Bewerber für einen Dauerparkplatz können sich gerne beim Immobilienmanagement auf eine Warteliste setzen lassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
  2. Der Antrag auf kostenlose Bereitstellung der Parkplätze an der Siechenscheune an Bewohner während der Nacht wird aus oben genannten Gründen abgelehnt.
  3. Der Antrag Nr. 13 aus der Bürgerversammlung vom 19.01.2023 im Pfarrsaal St. Otto ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

 Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Fi­nanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender De­ckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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