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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1363-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zum 01.12.2010 läuft die Zinsbindung eines Darlehens der Antonistift-Stiftung mit einem Restbetrag in Höhe von 260.247,79 € aus. Es handelt sich hier um ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit bis 30.03.2023 und einer halbjährlichen Rückzahlungsrate in Höhe von 15.020,22 € sowie einer Zinsbelastung für die Restlaufzeit von insgesamt 106.301,37 €. Da zum einen bei einer Ausschreibung zur Umschuldung des Darlehens in dieser Höhe von den Kreditinstituten entweder kein oder ein nicht zufrieden stellendes Ergebnis zu erwarten ist und zum andern der Haushalt der Stiftung in den Folgejahren entlastet werden soll, kam die Verwaltung zu dem Entschluss, den Restbetrag des Darlehens zum 01.12.2010 außerordentlich zu tilgen.

 

Es sind noch verfügbare Mittel bei HSt. 93150.97780 – außerordentliche Tilgung Kreditmarkt – in Höhe von 15.268,09 € vorhanden, so dass noch eine Deckung des Restbetrages in Höhe von gerundet 245.000 € zu Lasten der freien Rücklage erforderlich sind.

 

Es wird um folgenden Beschluss gebeten:

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

 

1.              Auf Antrag des Kämmereiamtes werden überplanmäßig bereitgestellt bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

BWST

93150.97780

Außerordentliche Tilgung Kredit-

markt

245.000 €

447.950 €

200

 

 

2.              Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

BWST

93180.31000

Entnahme aus der Rücklage

245.000 €

829.800 €

200

 

 

3.              Mittelfreigabe:

 

HSt.

Freibetrag

Anteil

93150.97780

447.950 €

100 %

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 245.000 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben sind. Deckung kann durch Mehreinnahmen bei HSt. 93180.31000 erfolgen.

.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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