Beschlussvorlage - VO/2010/1364-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung der Vorstudie zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzwesens / Doppik
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Empfehlung
|
|
|
26.10.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
|
27.10.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Im Finanzsenat wurde mit dem Bericht über das bisherige Umstellungsverfahren Einführung New System Kommunal von Infoma das weitere Verfahren im Hinblick auf eine mögliche Einführung des NKF Doppik dargestellt. Innerhalb des Berichtes wurde das Angebot zur Erstellung eines Gutachtens der Firma arf GmbH Vorstudie: Einführung des Neuen Kommunalen Finanzwesens in der Stadt Bamberg (Doppik) eingehend erläutert und auch der notwendige Bedarf eines solchen Gutachtens festgehalten (Beschluss des Finanzsenates vom 23.06.2009 VO/2009/0273-20). Die Vorstudie: Einführung des NKF der Firma arf GmbH liegt nunmehr vor. Die wesentlichen Ziele der Vorstudie waren die Schaffung
- einer qualifizierten Entscheidungsgrundlage für den Stadtrat und die Verwaltungsspitze,
- einer qualifizierten Schätzung des internen und externen Ressourcenbedarfes sowie
- einer Schätzung der Dauer des Gesamtprojektes.
Von 16 Bundesländern haben sich 11 Bundesländer für die Doppik als Art der Haushaltsrechnung entschieden. Diese Bundesländer haben teilweise bereits ab dem Jahr 2006 umgestellt oder wollen bis 2016 (Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz) umstellen. Der Gesamtabschluss ist spätestens ab dem fünften Haushaltsjahr, das dem Haushaltsjahr der Einführung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung folgt, zu erstellen. Bundesweit hat ein ausgeprägter Trend zur Doppik eingesetzt.
Die Stadt Bamberg möchte die Einführung der Doppik anstreben und will die notwendigen Prozesse ressourcenoptimiert zielführend steuern, um Ressourcenverluste zu vermeiden.
In der Vorstudie für die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzwesens wurde ein
- externer Ressourcenbedarf von 952.000
- interner Ressourcenbedarf von 853.000
Summe: 1.805.000
- sowie laufende Personalkosten / Jahr durch Stellenmehrung von 240.000
ermittelt.
Ein Großteil der Kosten wird durch die Vermögenserfassung und bewertung verursacht; auch wird ein Zeitfenster von rd. drei bis vier Jahren dafür benötigt. Für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz ist die Vermögenserfassung und bewertung (VEVB) zwingend Voraussetzung. Jedoch ist die VEVB auch unabdingbar um ein Facility Management mit einem prozessorientierten Leistungsportfolio, welches sämtliche technischen, infrastrukturellen sowie administrativen Erfordernisse des Objekt- und Liegenschaftsmanagements erfüllt, zu betreiben. Erst eine VEVB ermöglicht belastbare Instandhaltungspläne sowie das Analysieren von Situationen mit Planung und Realisierung von geeigneten Varianten.
Es ist angedacht, die Einführung so zu beginnen, dass der Haushalt nicht mit den Gesamtkosten auf einmal belastet wird und dennoch unabhängig von der Doppik eine zweckmäßige Einführung der notwendigen Teilprojekte mit Steuerungs- und Transparenzgewinn stattfindet.
Die Projekte Vermögenserfassung und bewertung (wesentliche Voraussetzung für die Eröffnungsbilanz), Kosten- und Leistungsrechnung (stellt wichtige Informationen für Steuerungs- und Entscheidungszwecke zur Verfügung, ermöglicht Kostentransparenz, Leistungstransparenz sowie Transparenz der Wirkungen) sowie Business Intelligence (wichtig für Prozesse zur systematischen Analyse sowie als wesentliche Grundlage für die Vorbereitung des Gesamtabschlusses), die einen Zeitraum von ca. drei bis vier Jahren beanspruchen, sind angedacht [Kostenermittlung basierend auf Vorstudie]:
1. Vermögenserfassung und bewertung
- externer Ressourcenbedarf 228.480
- interner Ressourcenbedarf 538.757
Summe: 767.237
2. Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
- externer Ressourcenbedarf 152.320
- interner Ressourcenbedarf 148.243
Summe: 300.563
3. Business Intelligence (BI):
- Anschaffung/Installation Software ohne lfd. Kosten 238.000
Summe 1. 3. 1.305.800
davon entfallen auf externe Kosten 380.800
(Verlagerungen sind möglich) interne Kosten 687.000
Softwarekosten 238.000
Laufende Personalkosten / Jahr durch Stellenmehrung von 128.000
Die Verteilung der Kosten auf die Jahre ist derzeit nicht exakt möglich.
Der Vorschlag, mit Vermögenserfassung und bewertung, KLR und BI zu starten, stellt die optimierte ressourcenbedachte Umstellung mit Steuerungs- und Transparenzgewinn für die Stadt Bamberg dar.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
1. Der Sitzungsvortrag und die Präsentation der Firma arf GmbH haben zur Kenntnis gedient.
2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
a) Die Verwaltung wird mit der Umsetzung im vorgeschlagenen Umfang, beginnend ab dem Jahr 2012, beauftragt.
b) Die notwendigen Haushaltsmittel sind in den Finanzplan zum Haushaltsplan 2011 für die Jahre 2012 ff. einzustellen.
c) Der Stadtrat behält sich vor, über die Einführung der Doppik zu gegebener Zeit noch gesondert zu beschließen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
X | 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: laufende Personalkosten 128.000 interne + externe Sach- und Personalkosten 1.305.800 |