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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/1371-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das Stadtjugendamt soll in die Lage versetzt werden, die auf diversen Haushaltsstellen der Abschnitte 45 (Maßnahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII) und 46 (Einrichtungen der Jugendhilfe) voraussichtlich entstehenden Mehrausgaben tatsächlich leisten bzw. die Mittel zu gegebener Zeit an die entsprechenden Einrichtungen auszahlen zu können.

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Antrag des Stadtjugendamtes vom 05.10.2010 (Anlage 1) und der dem Antrag beigefügten Bedarfsberechnung (Auflistung der Kostensteigerungen, Zuordnung zu einzelnen Haushaltsstellen). Hierauf darf an dieser Stelle verwiesen werden.

 

Im Rahmen der Vorbereitung des Zwischenberichtes, der dem Finanzsenat in der Sitzung am 28.09.2010 vorgelegt wurde, hat die Kämmerei in Abstimmung mit dem Stadtjugendamt u. a. eine Hochrechnung des Zuschussbedarfes 2010 im Bereich der Jugendhilfe vorgenommen. Schon damals zeichnete sich ab, dass die Mittel innerhalb des Budgetringes 510 zum Jahresende hin angehoben werden müssen.

Unter Berücksichtigung der im September 2010 bekannten Entwicklungen ging das Referat 2 davon aus, dass Mittelerhöhungen für Jugendhilfeleistungen in einer Größenordnung von ca. 1,5 Mio. € notwendig sein dürften (vgl. Sitzungsvorlage Nr. VO/2010/1266-20, Ziffer 3.3 sowie Anlage 1).

 

Ausweislich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle, welche eine Zuordnung der Ausgabensteigerungen zu einzelnen Haushaltsstellen ermöglicht, erwartet das Stadtjugendamt für das Gesamtjahr einen Fehlbetrag von letztlich ca. 1,215 Mio. €.

 

Die Vorschläge des Fachamtes betr. die Mittelerhöhung und Mittelfreigabe (vgl. Antrag vom 05.10.2010, letzter Absatz) könnten wie folgt umgesetzt werden:

a)              Freigabe eines Teilbetrages zu 1 Mio. € sofort;

b)             Freigabe des Restbetrages zu 215.000 € im konkreten Bedarfsfall

(gegen Nachweis der Notwendigkeit der Mehrausgaben durch das Stadtjugendamt)

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 

1.              Auf Antrag des Stadtjugendamtes vom 05.10.2010 werden überplanmäßig bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Veränderung

neuer Ansatz

45570.77010

Leistungen der Jugendhilfe

in Einrichtungen

782.000 €

2.567.500 €

45660.77010

Leistungen für Heimunterbringung

133.000 €

335.166 €

46420.70010

Personalkostenzuschüsse der Stadt

(Bayer. Kindergartengesetz)

300.000 €

6.550.000 €

Summe:

 

+ 1.215.000 €

 

 

              Die Anordnungsbefugnis für diese Haushaltsstellen ist beim Amt 51 angesiedelt.

 

 

2.              Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Veränderung

neuer Ansatz

90100.04100

Schlüsselzuweisungen

+ 782.000 €

16.334.785 €

90000.00300

Gewerbesteuer

+ 433.000 €

26.833.000 €

Summe:

 

+ 1.215.000 €

 

 

 

3.              Mittelfreigabe

 

Haushaltsstelle

Freibetrag sofort

Anteil

45570.77010

2.352.500 €

» 91,63 % **)

45660.77010

335.166 €

100 %

46420.70010

6.550.000 €

100 %

 

**) Die Verwaltung wird ermächtigt, den Restbetrag zu 215.000 € im November oder Dezember 2010 gegen Nachweis der Notwendigkeit der Zahlungen (durch das Stadtjugendamt) freizugeben. Vorerst wird dieser Teilbetrag der Mittelerhöhung einer haushaltsrechtlichen Sperre unterworfen.

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von (saldiert) 1.215.000 €, bezogen auf den gesamten Budgetring 510 des Stadtjugendamtes, d. h. unter Berücksichtung der dort erwirtschafteten Mehreinnahmen und Minderausgaben.

Mangels Alternativen wird vorgeschlagen, vorhandene Mehreinnahmen bei

-                 den Schlüsselzuweisungen (HSt. 90100.04100) sowie

-                 der Gewerbesteuer (HSt. 90000.00300)

in Anspruch zu nehmen.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:    Personalkosten:    Sachkosten:

 

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Anlagen

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