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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1374-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz (Ständige Wache) soll in die Lage versetzt werden, eine dringend notwendige Reparatur an der Drehleiter des Feuerwehrfahrzeuges mit dem Kennzeichen BA-2230 durchführen zu lassen. Ausweislich der Angaben des Fachamtes haben die Mängel inzwischen einen sicherheitsrelevanten Umfang erreicht, weshalb die Mehrausgaben dem Grunde nach unabweisbar sind.

 

Laut Antrag der Feuerwehr „kann erst im Werk genau festgestellt werden“, ob ein Austausch der beiden Aufrichtzylinder erforderlich ist („evtl. Reparaturtausch“).

Aufgrund dessen muss der hierfür angesetzte Teilbetrag von brutto 7.973 € (= 6.700 € netto zzgl. 19 % USt.) vorerst nicht bereitgestellt werden (vgl. dazu Beschlussantrag, Ziffer 4).

 

Die Einzelheiten sind dem Antrag der Feuerwehr vom 14.10.2010 zu entnehmen (vgl. Anlage).

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

 

1.              Auf Antrag des Amtes für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz vom 14.10.2010 werden

überplanmäßig bereitgestellt:

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

13000.55000

Haltung von Fahrzeugen

(UA Feuerlöschwesen)

86.000 €

201.383 €

 

Die Anordnungsbefugnis für diese Haushaltsstelle ist beim Amt 38/382 (Feuerwehr) angesiedelt.

 

 

2.              Deckung erfolgt durch Ausgabenkürzung bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Minderung

91800.85030

Deckungsreserve für Budgetübertrag

86.000 €

 

 

3.              Mittelfreigabe

 

HSt.

Freibetrag

Anteil

13000.55000

201.383 €

100 %

 

 

4.              Für den Fall, dass ein Reparaturtausch der beiden Aufrichtzylinder tatsächlich notwendig sein sollte, wird die Verwaltung ermächtigt, einen weiteren Teilbetrag von maximal 8.000 € im Verwaltungsweg zusätzlich bereitzustellen.

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 86.000 € bei HSt. 13000.55000, für die keine Deckung im lfd. Haushalt gegeben ist.

Das Kämmereiamt schlägt daher vor, die Deckungsreserve für Budgetübertrag (HSt. 91800.85030) entsprechend zu kürzen.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:     Personalkosten:     Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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