Beschlussvorlage - VO/2010/1374-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungshaushalt 2010 der Stadt Bamberg; UA 1300 - Feuerwehr; Mittelnachgenehmigung zur Instandsetzung der Drehleiter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beteiligt:
- 38 Klima- und Umweltamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Entscheidung
|
|
|
26.10.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Das Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz (Ständige Wache) soll in die Lage versetzt werden, eine dringend notwendige Reparatur an der Drehleiter des Feuerwehrfahrzeuges mit dem Kennzeichen BA-2230 durchführen zu lassen. Ausweislich der Angaben des Fachamtes haben die Mängel inzwischen einen sicherheitsrelevanten Umfang erreicht, weshalb die Mehrausgaben dem Grunde nach unabweisbar sind.
Laut Antrag der Feuerwehr kann erst im Werk genau festgestellt werden, ob ein Austausch der beiden Aufrichtzylinder erforderlich ist (evtl. Reparaturtausch).
Aufgrund dessen muss der hierfür angesetzte Teilbetrag von brutto 7.973 (= 6.700 netto zzgl. 19 % USt.) vorerst nicht bereitgestellt werden (vgl. dazu Beschlussantrag, Ziffer 4).
Die Einzelheiten sind dem Antrag der Feuerwehr vom 14.10.2010 zu entnehmen (vgl. Anlage).
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
1. Auf Antrag des Amtes für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz vom 14.10.2010 werden
überplanmäßig bereitgestellt:
HSt. | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
13000.55000 | Haltung von Fahrzeugen (UA Feuerlöschwesen) | 86.000 | 201.383 |
Die Anordnungsbefugnis für diese Haushaltsstelle ist beim Amt 38/382 (Feuerwehr) angesiedelt.
2. Deckung erfolgt durch Ausgabenkürzung bei
HSt. | namentliche Bezeichnung | Minderung |
91800.85030 | Deckungsreserve für Budgetübertrag | 86.000 |
3. Mittelfreigabe
HSt. | Freibetrag | Anteil |
13000.55000 | 201.383 | 100 % |
4. Für den Fall, dass ein Reparaturtausch der beiden Aufrichtzylinder tatsächlich notwendig sein sollte, wird die Verwaltung ermächtigt, einen weiteren Teilbetrag von maximal 8.000 im Verwaltungsweg zusätzlich bereitzustellen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von 86.000 bei HSt. 13000.55000, für die keine Deckung im lfd. Haushalt gegeben ist. Das Kämmereiamt schlägt daher vor, die Deckungsreserve für Budgetübertrag (HSt. 91800.85030) entsprechend zu kürzen. |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
484,1 kB
|