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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1376-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Seit dem Jahr 2006 bestehen bei der Universität der Wunsch und die Notwendigkeit Betreuungsmöglichkeiten für Studierende, aber auch Beschäftigte der Universität in zunehmendem Maße zur Verfügung zu stellen. Die ersten Überlegungen von Herrn Prof. Dr. Erning scheiterten zunächst jedoch ebenso wie der zwischenzeitliche Gedanke der Realisierung dieses Kinderhauses in der Tabakscheune Pfeufferstraße.

 

Mit Beschlüssen vom 30.04.2009 und vom 15.05.2007 entschied sich der Jugendhilfeausschuss für die Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren und beschloss hierzu die Umsetzung verschiedener Projekte in den nächsten Jahren, wobei diese Maßnahme in den ersten Beschlüssen nicht beinhaltet war.

 

Nachdem die Maßnahme auf der Seite der Universität durch die zunehmende Dringlichkeit höchste Priorität bekam und ein Gebäude der Universität in der Innenstadt hierzu als mögliches Kinderhaus auserkoren wurde, kam es zu mehreren gemeinsamen Treffen zwischen der Universitätsleitung, dem Studentenwerk, der Regierung von Oberfranken, dem Sozialministerium, dem Diakonischen Werk als künftiger Betriebsträger und der Stadt Bamberg. Hierbei wurden vor allem hinsichtlich der Finanzierbarkeit die verschiedene Standpunkte und rechtlichen Möglichkeiten erörtert.

 

Wichtig hierbei zu wissen ist, dass das Studentenwerk nach dem Hochschulgesetz die Verpflichtung hat, entsprechende Kinderbetreuungsmöglichkeiten für seine Studierenden zur Verfügung zu stellen. Bislang betreibt das Studentenwerk Würzburg durch einen Elternverein in Bamberg 2 Krippengruppen mit 24 Plätzen für die Studierenden in der Stadt Bamberg. Aus Sicht der Stadt Bamberg wurde in den Gesprächen deutlich gemacht, dass keine Möglichkeit gesehen wird, das Studentenwerk aus seiner Verpflichtung durch das Hochschulgesetz zu entlassen, auch wenn in anderen Städten bereits die Anerkennung solcher Kinderkrippen durch die jeweiligen Kommunen erfolgt ist. Auch in Bamberg liegt dem Stadtjugendamt mittlerweile ein Antrag auf Förderung der beiden studentischen Kinderkrippen durch die Stadt Bamberg vor. Dieser befindet sich aktuell in einer rechtlichen Prüfung.

 

Durch diese Problematik und die Dringlichkeit der Errichtung eines Kinderhauses hat die Universität sich dann entschlossen das Kinderhaus nicht speziell für Studierende und/oder Kinder von Beschäftigten, sondern allgemein zur Verfügung zu stellen. Ähnlich wie bei der Kinderkrippe am Klinikum sollen jedoch bestimmte Belegrechte mit dem Diakonischen Werk vereinbart werden.

 

Das Stadtjugendamt Bamberg steht dem Projekt mehr als aufgeschlossen gegenüber, ist der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der Innenstadt doch sehr hoch und stetig zunehmend. Deshalb ist nicht nur die Errichtung einer Krippengruppe, sondern auch die Schaffung von 25 Kindergartenplätzen absolut bedarfsgerecht. Genau genommen würden noch etliche weitere Kindergartenplätze im Innenstadtbereich benötigt werden, was jedoch aufgrund der Bebauungsdichte relativ schwierig ist.

 

Das staatliche Bauamt hat in der Folge eine Planung für das Gebäude in der Markusstraße 6a entworfen, welche zwischenzeitlich sowohl mit dem künftigen Betriebsträger, dem Stadtplanungsamt, der Fachberatung der Regierung von Oberfranken und dem Stadtjugendamt Bamberg abgestimmt ist. Da es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt, sind bestimmte Vorgaben nicht beliebig anzupassen oder zu verändern. Insgesamt gesehen reichen die vorhandenen Räumlichkeiten jedoch aus, um die geplanten Plätze in den verschiedenen Altersgruppen zur Verfügung zu stellen. Vor allem hinsichtlich der Planung der Außenspielfläche besteht auch noch Klärungsbedarf, um hier die Anforderungen von Städtebau, Denkmalschutz, Nachbarn und Kinderhaus in Einklang zu bringen. Sollten alle weiteren notwendigen Schritte optimal verlaufen, so soll nach den Vorstellungen der Universität das Kinderhaus bereits im Sommer/Herbst 2011 in Betrieb genommen werden.

 

Bezüglich der vorliegenden Kostenschätzung handelt es sich noch um Zahlen aus einer Schätzung und nicht aus einer Kostenberechnung. Da die staatliche Förderung hier, wie zuletzt bei dem Projekt des Kindergarten St. Otto aus zwei verschiedenen Töpfen erfolgt (FAG –und Krippenförderung) lässt sich der staatliche Zuschuss nicht ganz so leicht berechnen. Wir haben deshalb in unserer nachfolgenden Aufstellung den staatlichen Anteil eher vorsichtiger geschätzt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

             

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Dem Stadtrat wird empfohlen:

2.1              den Bedarf von 12 Krippenplätzen sowie 25 Kindergartenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG  für das Kinderhaus der Universität Bamberg, Markusstr. 6a in Bamberg als bedarfsnotwendig anzuerkennen.

2.2.              Der Universität Bamberg ist, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe zu gewähren und zwar:

2.2.1              Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg für den Einbau
der Krippengruppe

              in Höhe der staatlichen Förderung                            170.612,00 €

              in Höhe von 50% der Restkosten              =              35.214,00 €

2.2.2              freiwilliger Zuschuss der Stadt Bamberg für den Einbau
der Krippengruppe

              in Höhe von 1/6 der Restkosten              =              11.738,00 €

2.2.3              Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg für die Sanierung
des Kindergartens

              in Höhe von 2/3 der förderfähigen Kosten              =              166.667,00 €

2.2.4              freiwilliger Zuschuss der Stadt Bamberg für die Sanierung
des Kindergartens

              in Höhe von 50% der nicht förderfähigen Kosten              =              19.480,00 €

                           

              somit insgesamt maximal bis zu                            403.711,00 €

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 403.711,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

228.945,00 € durch Mehreinnahmen aus staatlicher Investitionsförderung.

174.766,00 € durch Mittelbereitstellung im Investitionshaushalt 2011

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten + Sachkosten: 85.000,00 € im Rahmen der kindbezogenen Förderung

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Im aktuellen Entwurf des Haushaltsplanes 2011 sind für die Errichtung eines Kinderhauses in der Markusstraße 6 durch die Universität Bamberg folgende Investitionszuschüsse eingeplant:

 

- HSt. 46400.98770 - Anteil Kinderkrippe:              218.000 €

- HSt. 46420.98770 - Anteil Kindergarten:              186.000 €

Summe              404.000 €

 

Die Zuschüsse des Bundes (Kinderkrippe) sind bei der Haushaltsstelle 46400.36000 mit 170.000 €, die des Landes (Kindergarten) bei der 46420.36100 mit 58.000 € eingeplant.

 

Die laufenden Personal- und Sachkostenzuschüsse der Folgejahre sind aus dem jeweiligen Budget des Jugendamtes zu decken.

 

Die neu aufgenommene explizite Darstellung der freiwilligen Leistungen im Beschlussantrag geschieht auf Wunsch des Finanzreferates und entspricht der langjährigen Übung bei der Bezuschussung beim Bau von Kindertagesstätten.

 

Bamberg, 20.10.2010

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

Amt 20              ____________________

                       Peter Distler

 

 

SG 200              ____________________

                    Thomas Friedrich

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Anlagen

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