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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/6576-61

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Sachstand

Im nördlichen Raum der Europäischen Metropolregion Nürnberg besteht der Wunsch, entlang der einwohner- und pendlerstarken Regnitztal-Achse eine direkte, zügig, sicher und komfortabel befahrbare Radwegeverbindung mit dem Titel „Metropolradweg Nürnberg - Bamberg“ zu realisieren.

Der Metropolradweg soll von der Stadt Bamberg im Norden durch den Landkreis Bamberg, die Stadt und den Landkreis Forchheim sowie den Landkreis Erlangen-Höchstadt und dann weiter im Bereich der Städte Erlangen und Fürth nach Nürnberg führen und eine hochattraktive Radverkehrsinfrastruktur mit positiv ausstrahlender Wirkung auf die umgebenden Radwegenetze bilden.

Mithilfe dieser direkten, zügigen, sicheren und komfortablem Radwegeverbindung soll der Radver-kehrsanteil im Alltagsverkehr (insbesondere Berufspendelnde) erhöht, die kommunalen Radverkehrsnetze durch gute Anschlüsse und Übergänge gestärkt und gleichzeitig eine Verbesserung der Situation für touristische Radfahrende erreicht werden. Dabei soll der Metropolradweg möglichst nah und frei von Umwegen entlang des Main-Donau-Kanals geführt werden und das Cityroutennetz der Stadt Bamberg (Schleuse Bamberg) mit dem im Aufbau befindlichen Radschnellverbindungsnetz der Metropolregion Nürnberg (Schleuse Nürnberg) verbinden.

Die Ende 2021 beauftragte und mit 80 Prozent durch Bundesmittel geförderte Realisierbarkeitsstudie ist abgeschlossen, der Ergebnisbericht liegt seit 5. Mai 2023 den Kommunen vor. Der Bericht stellt die zentralen Ergebnisse für den etwa 65 km langen Metropolradweg zusammen.

An den Metropolradweg werden besondere Qualitätsanforderungen gestellt. So soll möglichst durchgängig der Standard einer Radvorrangroute hergestellt werden. Ziel der Realisierbarkeitsstudie war es, eine umsetzungsfähige Trasse zu finden, zu konzeptionieren und mit Kosten zu hinterlegen. Die Erstellung der Realisierbarkeitsstudie erfolgte in enger Abstimmung mit den Gebietskörperschaften und der Öffentlichkeit.

 

 

 

Maßnahmenübersicht Stadt Bamberg

Auf dem Gebiet der Stadt Bamberg verläuft der Metropolradweg von Strullendorf kommend weiter auf der östlichen Kanalseite bis zur Schleuse Bamberg (Ergebnisbericht, Abbildung 32, Anlage 1). Die Länge des Metropolradwegs im Stadtgebiet beträgt 3,7 km. Im Abschnitt zwischen der Schleuse Strullendorf und Bamberg wurde nur eine einzige Variante untersucht, da die Flächen entlang des Kanals auf der Ostseite bereits im Eigentum der Stadt Bamberg sind und diese Verbindung im Bestand schon heute von Radfahrenden rege genutzt wird. Die untersuchte Variante verläuft auf den bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Wegen und lässt die Dammkrone aus, weil eine Asphaltierung in diesem Bereich nicht möglich ist und auch die Konflikte zwischen dem Rad- und Fußverkehr auf der Dammkrone nicht durch einen Ausbau reduziert werden können. In Richtung Bamberg verläuft die Variante weiter entlang des Kleingartenvereins Sendelbach eV, hier müssen Maßnahmen zur Reduktion der Konflikte mit dem ruhenden Verkehr gefunden werden. Der untersuchte Abschnitt des Metropolradwegs endet an der Kreuzung Am Sendelbach/Galgenfuhr an der Schleuse in Bamberg. Auf die Notwendigkeit einer guten Einbindung in das Radverkehrsnetz der Stadt Bamberg wird hingewiesen.

Im Ergebnis umfasst der Metropolradweg in Bamberg eine Gesamtstrecke von 3,7 km Länge und wird auf (auszubauenden) Wirtschaftswegen, im Siedlungsgebiet über (zukünftige) Fahrradstraßen geführt.

Der Ergebnisbericht der Realisierbarkeitsstudie beinhaltet einen Steckbrief für die Stadt Bamberg, in dem die anfallenden Maßnahmen und Kosten der empfohlenen Trassenführung zusammengefasst und erläutert sind (Anlage 2).

Das Maßnahmenkataster enthält die Einzelmaßnahmen mit den geschätzten Kosten abschnittsweise für Strecken sowie einzelner Knotenpunkte, Maßnahmen für Strecken- und Knotenpunkte sind getrennt dargestellt (Anlage 3).

Geschätzte Kosten

Für 3,1 km wird eine Verbreiterung empfohlen, hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 318.000 € geschätzt. An fünf plangleichen Knotenpunkten besteht Handlungsbedarf, dieser wird mit ca. 10.000 € geschätzt. Kosten für teilweise noch fehlende Beleuchtung werden mit 26.000 € geschätzt. Zuzüglich anfallender Planungskosten und Mehrwertsteuer werden Gesamtkosten (brutto) in Höhe von rund 485.000 € kalkuliert.

2. weiteres Vorgehen

Die Realisierbarkeitsstudie ist ein wichtiger Baustein im gesamten Planungs- und Umsetzungsprozess. Sie deckt die Grundleistungen / Grundlagenermittlungen (Leistungsphase (LPH) 1 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) bis hin zur Trassenvorplanung (LPH 2 HOAI) ab. Im Rahmen der Studie wurden Trassen- und Qualitätsvarianten nach transparenten Kriterien bewertet und verglichen. Ergebnis ist die gutachterliche Empfehlung einer Trassenführung (ggf. mit Abschnittsvarianten).

Die Realisierbarkeitsstudie ersetzt nicht den anschließenden Planungs- und Umsetzungsprozess, sondern bereitet diesen vor. Es handelt sich bei den beschriebenen Maßnahmen um aus fachlicher Sicht empfohlene Vorschläge. Die konkrete Umsetzung obliegt im Rahmen der Planungshoheit den Kommunen.

Projektphase I (LPH 1 und 2 nach HOAI) ist mit Abschluss der Realisierbarkeitsstudie abgeschlossen. Im Vorfeld der Projektphase II (HOAI LPH 3-4) wird eine Zwischenphase erforderlich, in der zum Beispiel die Grundsatzentscheidungen in den Kommunen herbeizuführen sind, ein interkommunaler Interessensverbund zur Planung des Metropolradwegs zu schließen ist, ein Förderantrag zu stellen ist und die Vorbereitung der Projektphase II erfolgen muss (bis Ende 2023).

Projektphase II umfasst dann die Abstimmung von Grundsatzentscheidungen, die Erstellung der Leistungsbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen für die LPH 3 und 4 auf der Gesamtstrecke, die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie die Begleitung des dann beauftragten Fachbüros. Etablierte Formate wie Arbeitskreis und Lenkungskreis sollten in der Projektphase II fortgeführt werden, um eine Abstimmung mit den Kommunen zu gewährleisten. In dieser Phase ist auch eine intensive Einbeziehung der Fördermittelgeber, der WSV sowie der Straßenbaulastträger und Träger öffentlicher Belange von Relevanz. Im Ergebnis sollen eingabefähige Planungsunterlagen für Bauanträge und die bauliche Förderung stehen.

Aufgrund der Planungshoheit der Kommunen und um erneut eine Förderung des Bundes für die Planung des Metropolradwegs zu erlangen, wird für den weiteren Projektverlauf eine Zwischenphase mit Gründung eines interkommunalen Interessensverbunds erforderlich. Hierfür ist eine grundsätzliche Bereitschaft aller am Metropolradweg anliegenden Kommunen einem „Interkommunalen Interessensverbund MRW-Planung“ beizutreten notwendig. Eine endgültige Entscheidung erfolgt erst mit der Zustimmung zur Kooperationsvereinbarung.

Vorteil einer Kooperation für alle und somit auch für die Stadt ist die Minimierung von Personal- wie Planungskosten. Durch eine gemeinsame Fortführung des Projekts Metropolradweg Nürnberg-Bamberg werden Planungskosten und Kosten für das Projektmanagement nach Kommunen und der ermittelten Basiskosten umgelegt. Dank der in Aussicht gestellten 80 prozentigen Förderquote verbleiben für die Stadt Bamberg Planungskosten in Höhe von rund 5.000 € für eine extern ausgearbeitete Entwurfsplanung. Ziel ist unter der Federführung des Landkreises Bamberg bis Ende 2023 einen Förderantrag an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zu stellen. Durch die Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der zugesagten Unterstützung durch das bayerische Verkehrsministerium gewinnt der Metropolradweg als wichtiger Bestandteil des bayerischen Alltagsradwegenetzes noch mehr an Bedeutung.

Im Verkehrsentwicklungsplan Bamberg 2030 ist die Attraktivitätsverbesserung des interkommunalen Radverkehrsnetzes beinhaltet, somit stehen die weiteren Planungsschritte im Einklang mit der Umsetzung des VEP 2030. Demnach wird die skizzierte gemeinsame Fortführung des Projekts Metropolradweg Nürnberg-Bamberg (Projektphase II) und die erforderliche Gründung eines interkommunalen Interessenverbundes empfohlen. Die für die Stadt Bamberg anteiligen Planungskosten für die Projektphase II von rund 5.000 € sind im Fahrradprogramm berücksichtigt.

 

3. Antrag: Leuchtturmprojekt Metropolradweg – Neue Fördermittel nutzen

Der Antrag der Stadtratsfraktion der Grünen vom 30.03.2023 weist auf neue Fördermöglichkeiten hin, die zur Umsetzung des Metropolradwegs beantragt werden sollen. Die Verwaltung soll zudem die Weiterführung des Metropolradwegs ins Stadtgebiet vorstellen (Anlage 4).

3.1   Beantragung Fördermittel für den Abschnitt Stadt Bamberg

Für Planung und Umsetzung stehen theoretisch zwei unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung:

- Im Rahmen des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) wird seit 1. März 2023 auch der Bau und Ausbau öffentlicher Feld- und Waldwege mit Bedeutung für den Radverkehr gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

- Ab 3. Mai 2023 können Radfernwege, die auf den 12 D-Routen des „Radnetz Deutschland“ liegen, gefördert werden. Die Route D11 (Ostsee-Oberbayern) führt durch das Bamberger Stadtgebiet (vom Norden über das Gleisdreieck, über die Coburger- und Ludwigstraße durch Bamberg-Mitte an das Adenauerufer und entlang des Kanals nach Strullendorf). Damit liegt der Metropolradweg auf der Trasse der D11-Route.

Durch das Förderprogramm Radnetz Deutschland werden investive Maßnahmen gefördert, wie z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit und der Ausbaubreite, Sicherheitsmaßnahmen wie die Beseitigung von Gefahrenstellen, Schaffung von sicheren Querungsstellen, den Bau von Fahrradabstellanlagen und modernen Raststätten sowie nicht-investive Marketingmaßnahmen. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz von bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen mit einem Höchstsatz von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Vom 03. Mai bis zum 31. August 2023 können beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Förderanträge für Vorhaben auf dem Radnetz Deutschland eingereicht werden. Für den neuen Förderaufruf stehen bis zu 45 Millionen Euro für längerfristige Projekte bereit. Für kurzfristige Vorhaben, die bis Ende 2024 abgeschlossen werden können, stehen bis zu 55 weitere Millionen Euro bereit.

Für einen GVFG-Antrag wird eine Ausführungsplanung benötigt. Diese liegt aktuell nicht vor. Um Personal- wie Planungskosten zu reduzieren wird das oben dargestellte weitere Vorgehen zur Planung und Umsetzung des Metropolradwegs empfohlen.

Die Förderung des Radnetz Deutschland ist umfassender. Neben der Verbreiterung der Radwege wird auch Infrastruktur wie z.B. der Bau von Rastanlagen gefördert. Der Ausbau von Radwegen auf Wirtschaftswegen ist auch hier grundsätzlich förderfähig, jedoch nur anteilig, eine Kostenteilung für den Radverkehrsanteil ist anzugeben. Die Verwaltung wird die genauen Förderbedingungen auf Umsetzbarkeit im Stadtgebiet prüfen.

3.2   Weiterführung des Metropolradwegs im Stadtgebiet

Der Metropolradweg soll langfristig über eine neue Radinfrastruktur, einer Geh- und Radbrücke unterhalb der Heinrichsbrücke von Neue Bughofer Straße zum Weegmannufer (Höhe P+R-Platz), in das Zentrum geleitet werden. Dies ist im Radrouten-Zielnetz VEP Bamberg 2030 als Lückenschluss dargestellt. Momentan verläuft die Rad-(touristische) Wegweisung über das Adenauerufer.

Das Adenauerufer verträgt bereits heute (zumindest tagsüber) keinen schnellen und starken Radverkehr, zahlreiche Konflikte mit Naherholungssuchenden sind bekannt. Zur Vermeidung von Konflikten müssen Rad- und Fußverkehr getrennt voneinander geführt werden. Der bestehende ca. 3,00 m breite Uferweg müsste in ganzer Länge verbreitert werden um die empfohlenen Mindestbreiten von 2,50 m für Fußgänger (EFA – Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen) und 3,00 m für den Radverkehr (ERA – Empfehlung für Radverkehrsanlagen) zu erreichen. Dies entspräche nahezu einer Verdoppelung der befestigten Fläche. Eine Verbreiterung wäre zwar grundsätzlich möglich, aber nicht durchgehend aufgrund von Engstellen (im Bereich unterhalb der VHS), Bäumen und Böschung (Eigentum Bund / Bundeswasserstraße).

Die Neue Bughofer Straße könnte zu einer Fahrradstraße werden. Am Kunigundendamm sind im Abschnitt Neue Bughofer- bis Bughofer Straße beidseitig Radverkehrsanlagen vorhanden, ab dort bis zur Marienbrücke fehlt beidseitig eine angemessene Radinfrastruktur (der Schutzstreifen stadtauswärts ist aktuell zu schmal). Die vorhandene Fahrbahnbreite des Kunigundendamms von ca. 9,00 m Breite ermöglicht auch ohne Parken nur beidseitige, 1,50m breite Schutzstreifen. Mit Verknüpfung der Bughofer Straße über die bereits beschlossene Fahrradachse Wunderburg (Fahrradstraßen Gönner-, Trimberg-, Martin-Luther-Straße), könnte der Metropolradweg in das (östliche) Bamberger Zentrum geführt werden.

Um das Adenauerufer wirksam vom zügigen Pendlerradverkehr zu entlasten, müsste die Fahrradachse Wunderburg attraktiv und bevorrechtigt für den Radverkehr ausgebaut werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Mobilitätssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
  2. Der Mobilitätssenat beschließt, die Stadt Bamberg ist grundsätzlich bereit, einem interkommunalen Interessensverbunds „Metropolradweg-Planung“ beizutreten. Die endgültige Entscheidung erfolgt erst mit der Zustimmung zur Kooperationsvereinbarung.
  3. Der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 30.03.2023 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.


 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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