"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/1378-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Bereits in den JHA-Sitzungen im Januar und im Juli 2010 hatten wir darauf hingewiesen, dass damit zurechnen ist, dass der Haushaltsansatz 2010 des Jugendamtes erhöht werden muss. Die Fehlbeträge ergeben sich allerdings ausschließlich aus den vorgenommenen Kürzungen im Budgetring des Stadtjugendamtes im Rahmen der Haushaltsaufstellung.

 

Die Nachforderungen werden in den auch schon in diesen Sitzungen genannten Bereichen benötigt, vor allem der Heimerziehung für Minderjährige und der kindbezogenen Förderung der Kindertagesstätten. Zur detaillierten Information dürfen wir auf die Aufstellung in der Anlage verweisen. Der Gesamtbedarf der notwendigen Haushaltsmittel beläuft sich somit insgesamt auf rund 1.972.000,00 €. Die Verwaltung des Jugendamtes hat nach Überprüfung des kompletten Budgetkreises 510 Minderausgaben in anderen Unterabschnitten, so dass ein Teil der anfallenden Mittel, nämlich ca. 346.000,00 € hieraus gedeckt werden kann. Durch höhere Einnahmen (Erstattungen von anderen Jugendämtern, kindbezogene Förderung, etc.) können Mehreinnahmen von rund 411.000,00 € erzielt werden.

 

              So ergibt sich für die Nachbewilligung folgende Rechnung:

              Mehrbedarf bei den genannten Hilfen              1.972.000,00 €

              Minderausgaben aus anderen Unterabschnitten              346.000,00 €

Mehreinnahmen              411.000,00 €

 

              Restlicher Fehlbetrag              1.215.000,00 €

 

              Die exakte Höhe des benötigten Betrages kann erst gegen Ende des Haushaltsjahres gesagt werden. Deshalb sollte der zusätzlich benötigte Betrag erst nachträglich gebucht, damit nur der wirklich notwendige Betrag bereitgestellt wird.

 

              Exakte Planungen, speziell für den Bereich der individuellen Hilfen zu erstellen, bleibt eine äußerst schwierige Aufgabe. Die Haushaltsanforderungen des Jugendamtes sind in der Regel nur auf das Notwendigste ausgerichtet und beinhalten, zumindest von vorne herein, keine Spielräume. Kürzungen der Haushaltsansätze wirken sich somit natürlich besonders einschneidend aus und führen zwangsläufig zu Nachforderungen.

 

              Die Erhöhung des Basiswertes der kindbezogenen Förderung (bedingt durch die Erhöhung des gesetzlichen vorgeschriebenen Basiswertes), sowie die neu geschaffenen Plätze in Kinderkrippen führten natürlich ebenfalls zu Steigerungen. Überhaupt sind rund 95% der Leistungen der Jugendhilfe Pflichtleistungen!

 

              Betrachtet man sich die Anforderung des Jugendamtes für das Jahr 2010, so wird man feststellen, dass sich dieser Betrag am Jahresende als tatsächlicher Ausgabe- bzw. Zuschussbetrag darstellen wird, was wiederum ein Hinweis auf die Klarheit und Wahrheit der Haushaltsentwürfe des Stadtjugendamtes ist.

 

              Aus dem Deckungsring 510 stehen derzeit noch etwa 4 Mio Euro an Ausgabemitteln zur Verfügung. Durch die 1. Abschlagszahlung für das Abrechnungsjahr 2010/2011, fällig Mitte Oktober, der gesetzlichen kindbezogenen Förderung an die Kindertagesstätten werden allein rund 2,6 Mio Euro verbraucht und durch die Restzahlung für 2009/2010 ist mit weiteren knapp 800.000,00 Euro zu rechnen. Somit werden die Haushaltsmittel für die anderen Zahlungsverpflichtungen des Jugendamtes (Heimrechnungen, Pflegegeldzahlungen und Elternbeiträge in Kindertagesstätten) schon im Laufe des Novembers so knapp, dass voraussichtlich bereits zu diesem Zeitpunkt die zusätzlichen Haushaltsmittel, zumindest Teilweise benötigt werden. Aus diesem Grund konnte im Gegensatz zu den Vorjahren mit der Mittelnachgenehmigung nicht bis Ende November gewartet werden. Deshalb war es auch nicht möglich, die Angelegenheit, anders als in der Vergangenheit, vorab in den Jugendhilfeausschuss zu geben.

 

              Für die Abwicklung hat das Fachamt vorgeschlagen entweder dem Deckungsring 510 die Möglichkeit zur Überbuchung bis zu dem genannten Betrag zu geben, da hierdurch gewährleistet wäre, dass die Mittel je nach Anfall verbraucht werden würden und nicht sofort im vollen Umfang bereit zu stelle wären. Eine andere Alternative wäre eine Bereitstellung der Haushaltsmittel in zwei Teilbeträgen, also etwa Ende Oktober und Mitte November.

 

 

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung des Jugendamtes und dem Beschluss des Finanz- und Wirtschaftssenates vom 26.10.2010 Kenntnis.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 411.000,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist: Deckung durch Mehreinnahmen

X

3.

Kosten in Höhe von 1.215.000,00 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Beschluss des Finanz- und Wirtschaftssenates  vom 26.10.2010

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

Bamberg, 18.10.2010

Sozialreferat                            Stadtjugendamt

 

 

 

 

 

 

 

R. Haupt                            Diller

Berufsm. Stadtrat                            Stellv. Jugendamtsleiter

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

 

Reduzieren

 

Loading...