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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2023/6610-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg steht vor der Herausforderung, bereits im Vorgriff auf den ab 2026 greifenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter, das bestehende Angebot zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen. Für den Planungsprozess ist seit dem 1. Oktober 2021 das Bildungsbüro der Stadt Bamberg zuständig. Hierfür wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 21. April 2021 eine entsprechende Planstelle eingerichtet (vgl. VO/2019/2808-11 sowie VO/2021/4755-R7). Das vom Bildungsbüro federführend erarbeitete Ganztagskonzept wird in der Sitzung des Stadtrats am 26. Juli 2023 vorgestellt.

 

Unabhängig von den konzeptionellen und längerfristigen Überlegungen muss bereits jetzt dafür Sorge getragen werden, dass den Belangen aller Beteiligten – in erster Linie den Kindern und ihren Erziehungsberechtigten – Rechnung getragen wird.

 

Daher sei der entscheidende Passus aus dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 71, vom 11. Oktober 2021) hier noch einmal in Erinnerung gerufen:

„Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.“

 

In Bamberg gibt es an den Schulen für Kinder im Grundschulalter entweder das Angebot einer Mittagsbetreuung oder eines offenen Ganztags. (Die Schulkindbetreuung in Kindertagesstätten sowie die Horte gehören in einen anderen Rechtskreis und bleiben an dieser Stelle unberücksichtigt.) Die Mittagsbetreuung finanziert sich derzeit aus staatlichen Fördermitteln sowie aus Elternbeiträgen, der offene Ganztag aus staatlichen Mitteln und einem kommunalen Mitfinanzierungsanteil. Im Unterschied zum offenen Ganztag, für den das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus jährlich die Höhe der kommunalen Mitfinanzierungspauschale festlegt – im Schuljahr 2023/2024 sind das 6.703 € pro Gruppe bis 16 Uhr und 6.103 € für Gruppen bis 14 Uhr – gibt es für die Mittagsbetreuung neben der staatlichen Förderung (s.u.) keine Vorgaben zur kommunalen Bezuschussung. Solche Zahlungen sind daher rein freiwillige Leistungen, deren Gewährung entsprechende Gremienbeschlüsse voraussetzt.

 

In einem Treffen mit Vertreter*innen aller in Bamberg aktiven Träger am 19. April 2023 wurde deutlich, dass die Träger ohne finanzielle Unterstützung durch die Kommune nicht länger in der Lage sind, Mittagsbetreuungen im erforderlichen Umfang anzubieten. Diese grundsätzliche Aussage gilt unabhängig vom Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus weiter, in dem nach Jahren der Stagnation der staatlichen Förderung der Mittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2023/2024 eine Erhöhung zugesagt wurde (vgl. KMS vom 21. April 2023, Az. IV.8-BS7369.0/232/6). Im Einzelnen wird die staatliche Förderung wie folgt angepasst:

 

Art

bisherige Förderung

angepasste Förderung
(ab Schuljahr 2023/2024)

Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr)

3.323 € /jährlich

04.200 € /jährlich

Verlängerte Mittagsbetreuung (bis 15.30 Uhr)

7.000 € /jährlich

09.000 € /jährlich

Verlängerte Mittagsbetreuung (bis 16 Uhr)

9.000 € /jährlich

12.000 € /jährlich

 

Mit gemeinsamen Schreiben vom 21. Oktober 2022 haben das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestätigt, dass auch die Mittagsbetreuungen, insofern sie die im GaFöG genannten Kriterien erfüllen (s.o.) als rechtsanspruchserfüllendes und förderfähiges Angebot weitergeführt werden können (vgl. Sachstand zur Einordnung der bayerischen Mittagsbetreuungen als rechtsanspruchserfüllendes und förderfähiges Angebot, Az. StMAS V1; StMUK IV.8). Insofern ist von einem Fortbestand der Mittagsbetreuungen über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Rechtsanspruchs auszugehen. Daher schlägt die Verwaltung – vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender Haushaltsmittel – vor, ab dem Schuljahr 2023/2024 kommunale Zuschüsse für die Träger der Mittagsbetreuungen zu gewähren.

 

Auf Basis eines Vergleichs mit den Städten Bayreuth und Coburg, die freiwillige Zuschüsse für Mittagsbetreuungsgruppen leisten, könnten diese Zuschüsse bei 1.500 € oder 2.000 € pro Kurzgruppe, 3.000 € oder 3.500 € pro Gruppe bis 15.30 Uhr und 3.500 € oder 4.000 € pro Gruppe bis 16 Uhr liegen. Werden die Gruppenzahlen des laufenden Schuljahres zugrunde gelegt, ist mit Kosten zwischen 120.000 € und max. 150.000 € jährlich zu rechnen.

 

Diese Zuschüsse sollten in einem zweistufigen Verfahren gewährt werden: Zunächst wäre – nach Genehmigung des Haushalts – ein Sockelbetrag in Höhe von 50 % des maximalen Zuschusses auszuzahlen. Die Auszahlung der weiteren 50 % kann nach Vorlage der Jahresrechnungen der Träger erfolgen. Die Kombination von pauschaler Bezuschussung und gedeckeltem Defizitausgleich fördert nach Ansicht der Verwaltung den Anreiz zu einem wirtschaftlich effektiven Handeln für die Träger.

 

Die Mittagsbetreuung an der Martingrundschule wird im kommenden Schuljahr von der AWO übernommen. Derzeit laufen die hierfür erforderlichen Abstimmungsgespräche zwischen der Schulleitung und dem neuen Träger.

 

An der Grundschule Bamberg-Hain ist damit zu rechnen, dass aufgrund der prekären Raumsituation nicht alle Kinder der künftigen 1. Jahrgangsstufe einen Platz in der Mittagsbetreuung erhalten werden. Ob diese noch alternative Angebote (z.B. Horte) nutzen können oder eine Warteliste geführt werden muss, ist derzeit noch nicht vollständig geklärt.

 

Für die Schulen, an denen ein offenes Ganztagsangebot etabliert ist – Grundschule Bamberg-Gaustadt, Grundschule Bamberg-Am Heidelsteig und Hugo-von-Trimberg-Grundschule Bamberg –, sind für die kommunalen Mitfinanzierungspauschalen im laufenden Haushalt ausreichend Finanzmittel vorhanden. Auch für das Haushaltsjahr 2024 werden aufgrund der gemeldeten Gruppenzahlen ausreichende Mittel eingeplant. Als erhöhter Sachaufwand für Ganztagsklassen stehen im laufenden Haushalt zusätzlich 10.000 € zur Verfügung. Diese Mittel sind nach Ansicht der Träger zu gering veranschlagt. Ob und ggf. in welcher Größenordnung es im Haushalt 2024 eine Erhöhung geben kann, bleibt den Haushaltsberatungen vorbehalten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Planungen für den Haushalt 2024 entsprechende Mittel anzufordern. Die Festsetzung der Höhe der Bezuschussung der Gruppen der Mittagsbetreuung sowie des erhöhten Sachaufwands für Grundschulen mit offenem Ganztag sind Gegenstand der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2024.

 

  1.  Der fraktionsübergreifende Antrag der SPD-, Grünen- und FW/FDP/BuB- und CSU-Stadtratsfraktionen vom 24. April 2023 sowie der fraktionsübergreifende Dringlichkeitsantrag der SPD-, Grünen- und FW/FDP/BuB- und CSU-Stadtratsfraktionen vom 10. Mai 2023 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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