Beschlussvorlage - VO/2010/1380-10
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Aufsichtsrates der Bamberg Arena GmbH (BAG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Amt für Zentrale Dienste
- Referent:in:
- Hofmann Georg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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27.10.2010
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I. Sitzungsvortrag:
In der Vollsitzung am 29.09.2010 hat der Stadtrat die Gründung der Bamberg Arena GmbH (BAG) als Besitzgesellschaft der Stechert-Arena (ehemals Jako-Arena) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Auftrag an die Verwaltung erteilt, die Besetzung des Aufsichtsrates dieser neu errichteten Gesellschaft noch im laufenden Jahr im Stadtrat behandeln zu lassen.
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BAG besteht der Aufsichtsrat neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden aus 6 weiteren Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung entsprechend der Beschlussfassung des Stadtrates berufen werden.
Seitens des Oberbürgermeisters wurde den Fraktionen mit Schreiben vom 11.10.2010 vorgeschlagen, den Aufsichtsrat der Bamberg Arena GmbH mit jeweils einem Vertreter jeder Fraktion zu besetzen.
Daraufhin hat die CSU-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 19.10.2010 beantragt, den Aufsichtsrat der Bamberg Arena GmbH analog zu den Aufsichtsräten der Stadtwerke Gesellschaften mit 7 Stadtratsmitgliedern zu besetzen. In jedem Fall sollte, auch wenn es bei 6 Mitgliedern bleiben sollte, die Sitzverteilung nach Hare-Niemayer erfolgen.
Der Vorschlag der CSU-Stadtratsfraktion hätte dabei folgende Auswirkungen auf die Sitzverteilung:
Bei sieben Mitgliedern ergibt sich nach Hare Niemayer folgende Sitzverteilung:
CSU | SPD | GAL | BBB | BR-FDP | FW |
2 | 2 | 1 | 1 | 1 | -- |
Außerdem muss der Gesellschaftsvertrag geändert werden.
Bei sechs Mitgliedern ergibt sich nach Hare-Niemayer folgende Sitzverteilung:
CSU | SPD | GAL | BBB | BR-FDP | FW |
2 | 2 | 1 | 1 | -- | -- |
Seitens der anderen Fraktionen wurden hingegen keine Einwände gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters zur Besetzung des Aufsichtsrates mit jeweils einem Fraktionsvertreter vorgebracht.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |