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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1383-5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In seiner Sitzung am 15.10.2009 hat der Familiensenat die Einführung des Preises „BArrierefrei – Leben, Einkaufen und Genießen ohne Hindernisse“ beschlossen. Die Auszeichnung wurde daraufhin am 17.05.2010 erstmals verliehen.

 

Seitens der Rechtsabteilung der Stadt Bamberg wurde auf juristische Ungenauigkeiten vor allem im Hinblick auf formelle Grundlagen der Preisverleihung aufmerksam gemacht:

Der Stadtrat muss die Stiftung des Preises zuständigkeitshalber vornehmen und die Inhalte der Stiftung und Verleihung der Auszeichnung sollten in einer Satzung geregelt werden.

 

Somit wurden zahlreiche Inhalte des bisherigen Konzeptes in den Satzungsentwurf übernommen und ergänzt, sowie Richtlinien als Orientierungshilfe zur Auswahlentscheidung verfasst. Einzelheiten können dem beiliegenden Satzungsentwurf und den Richtlinien entnommen werden.

 

Insbesondere wird auf folgende inhaltliche Änderung gegenüber dem bisherigen Konzept hingewiesen: Das Auswahlkriterium „über die gesetzlichen Vorgaben hinaus“ für die Preisvergabe wurde erweitert um den Punkt, dass ein Engagement auch dann preiswürdig ist, wenn es in Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreiheit besonders gelungen, innovativ oder nachahmenswert ist. Diese Änderung hat sich aus den Erfahrungen der ersten Bewerbung ergeben, wo sich gezeigt hat, dass vor allem durch die Einführung der Behindertengleichstellungsgesetze 2002 und 2003 oftmals ein unterschiedlicher Maßstab zur Beurteilung der Freiwilligkeit einer Leistung angelegt werden musste. Beispielsweise musste bei dem einen Unternehmen die komplette Ausrichtung auf Barrierefreiheit als zeitgemäßer Standard im Rahmen der Gesetze angesehen werden, während bei einem bestehenden älteren Geschäft schon die freiwillig angelegte Rampe als freiwilliges Engagement eingestuft werden musste, weil es zuletzt vor 2002 umgebaut hat. Nachdem der Bereich der Barrierefreiheit insgesamt sehr sensibel ist und die Stadt Bamberg letztendlich die positiven Zeichen innerhalb der Bürgerschaft in Bamberg würdigen möchten, wurde diese Erweiterung in die Richtlinien zur Auswahl aufgenommen.

 

Seitens der Verwaltung ist die Auswahlentscheidung so geplant, dass zunächst eine Arbeitsgruppe (setzt sich zusammen aus Seniorenbeauftragte/r der Stadt Bamberg, stellvertretende/r Vorsitzende/r des Seniorenbeirates, Vorsitzende/r des Beirates für Menschen mit Behinderungen, Behindertenbeauftragte/r, MitarbeiterIn Koordininierungsstelle für Beiräte und Beauftragte der Stadt Bamberg, MitarbeiterIn Pressestelle) eine Vorauswahl der eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge trifft und ungefähr vier Bewerber bzw. Vorschläge an die Jury zur Auswahl weitergibt. Die Jury besteht aus hochkarätigen Mitgliedern, so dass der Arbeits- und Zeitaufwand für diese möglichst gering zu halten ist. Über die Empfehlung der auszuzeichnenden Person seitens der Jury wird vom Stadtrat endgültig entschieden.

 

Die Jury orientiert sich bei ihrer Auswahl und Empfehlung an den Richtlinien für die Auswahl der auszuzeichnenden Person.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Familiensenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Senat empfiehlt dem Stadtrat die Satzung gemäß dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten verursacht die Satzungsänderung selbst

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in Höhe von 2.000 € (00100.63020) im Haushaltsjahr 2011

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Mit Blick auf Ziffer III/4 der Sitzungsvorlage (finanzielle Auswirkungen in künftigen Haushaltsjahren) ist einschränkend anzumerken, dass es grundsätzlich dem Stadtrat vorbehalten bleiben muss, im Rahmen der turnusmäßigen Haushaltsberatungen die Höhe von Ausgabeplanansätzen festzulegen.

In der Sitzung am 27.10.2010 hat der Stadtrat beschlossen, das zum 01.01.2001 auf Druck der Regierung von Oberfranken eingeleitete Haushaltskonsolidierungskonzept auch im Haushaltsjahr 2011 fortzuführen. Damit wäre der Ausgabeansatz 2011 für die HSt. 00100.63020 (Sachaufwand der Koordinierungsstelle für Beiräte und Beauftragte), die im Haushaltsplan als bedingt freiwillige Leistung ausgewiesen ist, auf das Niveau des Jahres 2010 zu begrenzen (Sitzungsvorlage Nr. VO/2010/1340-20, Ziffer 3 lit. c).

Finanzmittel von mehr als 3.590 € dürften demnach in 2011 grundsätzlich nicht veranschlagt werden. Vor diesem Hintergrund besteht Einverständnis mit dem o. a. Beschlussantrag, wenn die anfallenden Kosten vom Fachamt im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel übernommen werden. Für eine darüber hinausgehende Erhöhung der Ausgabemittel sieht das Finanzreferat keinen Spielraum.

 

Bamberg, 04.11.2010

Referat 2

 

 

 

Bertram Felix

Berufsmäßiger Stadtrat

 

Amt 20:              __________________

              (Peter Distler)

 

 

SG 200:              __________________

              (Thomas Friedrich)

 

 

SG 200:              __________________

              (Helmut Regus)

 

 

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Anlagen

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