Beschlussvorlage - VO/2010/1389-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewächshausneubau (Denkmalrechtliche Erlaubnis), Isolierte Abweichung von den Abstandsflächen bezüglich des Gewächshauses, Mittelstraße 42, 44
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Lang Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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10.11.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Niedermaier Michael und Sebastian
Entwurfsverfasser: ---
Kurzbeschreibung:
Es soll ein Gewächshaus mit ca. 22 ° geneigten Satteldächern errichtet werden.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 15,43 m Länge: 30,70 m 3,81 m
Genehmigung Art. 63 Abs. 1 BayBO und
Erlaubnisverfahren nach DSchG
bereits ausgeführt: ja, teilweise
Antragseingang: 19.08.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Außenbereich (§ 35 BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB privilegiertes Vorhaben
Das Vorhaben liegt im sog. Außenbereich im Innenbereich. Zusätzlich befindet es sich im Stadtdenkmal und Weltkulturerbe. Die Privilegierung des Bauherrn als Gärtner wurde vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Anschreiben vom 01.07.2010 bestätigt.
Es handelt sich somit planungsrechtlich um ein zulässiges privilegiertes Vorhaben gemäß
§ 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
nicht erforderlich:
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 d BayBO verfahrensfrei. Danach sind Gewächshäuser mit nicht mehr als 1.600 m² Fläche und einer Firsthöhe bis zu 5 m verfahrensfrei. Da das Gewächshaus aber zu den beiden Nachbargrenzen nur einen Grenzabstand von ca. 1,10 m und 1,35 m 0,96 m einhält, also weniger als 3 m, ist von den Abstandsflächenvorschriften eine Abweichung zu erteilen. Die Abweichung kann gewährt werden, da die betroffenen Nachbarn dem Vorhaben zugestimmt haben und es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Gärtnerviertel handelt.
Abschließend wird mitgeteilt, dass der Bauherr mit der Aufstellung des Gewächshauses begonnen hat (Versetzung vom bisherigen Standort an der Galgenfuhr). Deshalb wurden die Bauarbeiten am 30.06.2010 eingestellt.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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