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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1391-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:                            J + P Immobilien- u. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Entwurfsverfasser:                            Architektin Kerstin Seelmann

 

Kurzbeschreibung:

Die J+P Immobilien- u. Vermögensgesellschaft mbH plant auf dem Gelände einer ehemaligen Baufirma die Errichtung von insgesamt 5 Einfamilienhäusern. Jedes Wohnhaus ist als unterkellertes, zweigeschossiges Gebäude mit einem nicht ausgebautem 22° geneigtem Zeltdach geplant. Die Erschließung wird über eine Privatstraße, die in Verlängerung der Elsa-Brändström-Straße hergestellt wird, sichergestellt. Die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte für die einzelnen Wohnhäuser und ein öffentlich zugänglicher Fußweg von der Elsa-Brändström-Straße zur Michael-Rümmer-Straße werden in einem städtebaulichen Vertrag rechtlich gesichert. Der Vertrag liegt bereits vor.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              8,20 m              Länge:              10,61 m              Firsthöhe: 7,50 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               08.08.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                           

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: § 4 BauNVO, allgemeines Wohngebiet

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

             

              Nachbarzustimmung:              ja:Fl.-Nr. 70, 70/3 und 69/2    nein: Nachbarn die dem Bauvorhaben nicht zugestimmt haben, erhalten eine Ausfertigung des Baubescheides. Nachbarrechte sind nicht verletzt.

             

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              1

              Nachweis auf Baugrundstück: 1             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

2.      Vor Erteilung der baurechtlichen Genehmigung muss der städtebauliche Vertrag rechtswirksam geschlossen sein.

 

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Anlagen

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