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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1398-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.         Wegweisung zum Stadtteil Wunderburg

 

Mit Schreiben vom 10.07.2010 bittet der BV Wunderburg die Stadtverwaltung Bamberg um Hinweisschilder auf den Stadtteil Wunderburg (s. Anlage 1).

Die vom Bürgerverein vorgeschlagenen Standorte befinden sich alle an bzw. entlang der zuführenden Straßen zur B22. Die wegweisende Beschilderung im Zuge der B22 Münchner Ring und im Abschnitt Berliner Ring Süd zur Autobahn wurde im Jahr 2005 durch das Staatliche Bauamt Bamberg erneuert. Im Rahmen dieses Wegweisungskonzeptes wurde damals in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt, dem Ordnungsamt sowie der Polizei u. a. festgelegt, den Stadtteil Wunderburg nicht mit aufzunehmen. Kriterium war eine konsequente Anwendung der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB 2000).

Wichtige Grundsätze dieser Richtlinien sind:

              Die Anzahl der aufzunehmenden Zielangaben ist aus informations- und beschilderungstechnischen Gründen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

              Ein einmal in die Beschilderung aufgenommenes Ziel muss in jeder folgenden Wegweisung bis zum Erreichen des Ziels wiederholt werden (Kontinuitätsprinzip, VwV-StVO zu Zeichen 415ff).

              Die Anzahl der Zielangaben ist insgesamt auf 10 Ziele in maximal 10 Zeilen zu begrenzen. Die Kontinuität ist dabei in jedem Fall einzuhalten. Im Einzelnen sind in einer Fahrtrichtung nicht mehr als 4 Zielangaben bzw. 4 Zeilen zu verwenden.

              Zur Begrenzung der Zielanzahl in der Wegweisung können (müssen) im Innerortsbereich Ziele mit Hilfe von Sammelbegriffen gebündelt werden.

Wie oben bereits festgestellt, fallen die vom Bürgerverein Wunderburg vorgeschlagenen Standorte alle in den Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Bauamtes. Das Schreiben des BV Wunderburg wurde deshalb am 17.09.2010 zur Stellungnahme weitergeleitet.

 

Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes

 

Mit email vom 25.11.2009 hat das Staatliche Bauamt folgende Stellungnahme abgegeben:

•              „Eine Zielführung zu einzelnen Stadtteilen ist nur dort erforderlich und sinnvoll wo diese auch durch entsprechende Kennzeichnung (z.B. Ortstafeln) erkennbar sind.“

•              „Eine Aufnahme der „Stadtteile“, die innerhalb des „geschlossenen Stadtgebietes“ liegen, in die Beschilderung würde darüber hinaus die Wegweiser überfrachten und wäre vielerorts auch aufgrund der Vorgaben der RWB nicht möglich.“

•              „Des Weiteren würden wegen der Zielfülle auch die Lesbarkeit und Begreifbarkeit erheblich beeinträchtigt.“

Diese Stellungnahme deckt sich weitgehend mit der bereits abgegebenen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes, die die vom BV gewünschte Wegweisung zum Stadtteil Wunderburg aufgrund der Vorgaben der RWB 2000 ablehnt.

 

2.         Gesamtkonzept für die Wegweisung aller Bamberger Stadtteile

 

Mit Schreiben vom 13.08.2009 (s. Anlage 2) bittet der Oberbürgermeister um die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für die Wegweisung aller Bamberger Stadtteile. Aus Sicht des Stadtplanungsamtes sind folgende Arbeitsschritte erforderlich:

1.              Nennung und örtliche Abgrenzung aller Bamberger Stadtteile, die mit weißen Ortsteiltafeln ausgeschildert werden sollen (Planungsamt SG FNP).

2.              Erarbeitung Wegweisungskonzept mit Ortsteiltafeln (Z313 StVO, weißes Schild) mit Zielspinnen (Planungsamt SG Verkehr)

3.              Kostenschätzung neuer Standorte bzw. Austausch / Umrüstung bestehender Masten

4.              Vorstellen des Gesamtkonzeptes incl. Kosten im Stadtentwicklungssenat

 

Nennung und Abgrenzung aller Bamberger Stadtteile

Eine Nennung und örtliche Abgrenzung aller Bamberger Stadtteile, die mit weißen Ortsteiltafeln ausgeschildert werden sollen, ist aufgrund der ausführlichen Stellungnahme aus dem SG Flächennutzungsplanung nicht leistbar (s. Anlage 3).

 

Erarbeitung Wegweisungskonzept

Wie bereits mitgeteilt, befürchtet das Staatliche Bauamt, ebenso wie das Straßenverkehrsamt und das Stadtplanungsamt, eine Überfrachtung der vorhandenen Wegweisungspunkte, die vielerorts nicht mit den Vorgaben der RWB (Richtlinie für wegweisende Beschilderung) in Einklang gebracht werden können. Auch die Neufassung der StVO vom 01.09.2009 verfolgt das Ziel, den Schilderwald abzubauen.

 

Kostenschätzung Umsetzung Wegweisungskonzept

Ein gesamtstädtisches Wegweisungskonzept führt zu einem enormen Beschilderungsaufwand. Neben den Ortstafeln pro Stadtteil werden zahlreiche Einzelwegweiser benötigt. Zudem werden auch neue Masten erforderlich sein. Auf der Basis zurückliegender Neubeschilderungen (z.B. Kronacher Straße II.BA, Umsetzung von Teilen der Gewerbegebietsbeschilderung) muss mit Kosten in Höhe von ca. 50.000 € (brutto) gerechnet werden. Die erforderlichen Mittel sind derzeit im Haushalt nicht vorgesehen.

 

3.         Weitere Vorgehensweise

 

Das gesamtstädtische Wegweisungskonzept zu allen Bamberger Stadtteilen wird vorläufig aus Kostengründen zurückgestellt.

In der Bürgerversammlung am 12.10.2010 wurde der (Kompromiss-)Vorschlag der Verwaltung, zwei Einzelwegweiser zum Stadtteil Wunderburg anzubringen, vom BV Wunderburg angenommen. So werden am Standort Forchheimer Straße vor Münchner Ring ein Einzelwegweiser geradeaus (Grundfarbe weiß) und am Standort Nürnberger Straße / Geisfelder Straße ein Einzelwegweiser linksweisend (doppelseitig, Grundfarbe weiß) angebracht werden.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.               Das Baureferat wird mit der Anbringung der zwei Einzelwegweiser zum Stadtteil Wunderburg beauftragt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 900 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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