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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2022/5752-23-1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Zum Thema Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften liegen zwei Anträge vor:

 

Die Stadtratsfraktionen bzw. Stadtratsmitglieder von Grünes Bamberg, CSU/BA, Freie Wähler, FDP, ÖDP/Volt/BM sowie Bali/Die Partei haben am 15.03.2022 beantragt, insbesondere die eige­nen Dachflächen für die Stromerzeugung zu prüfen, einen ersten Zwischenbericht mit Stellung­nahme des Umweltamtes (s. Anlage 3) zu geben und dabei tabellarisch darzulegen, ob dort PV-Module installiert werden können.

 

Die SPD-Stadtratsfraktion hat am 22.06.2023 den Antrag gestellt, zu prüfen, ob sich die Dachflä­chen von acht ausgewählten Gebäuden für Photovoltaik anbieten.

 

Das Immobilienmanagement hat zwischenzeitlich die Stadtwerke Bamberg beauftragt, zu analysie­ren, welche Gebäude der Stadt Bamberg für die Installation von Photovoltaikanlagen aus wirt­schaftlicher Sicht grundsätzlich geeignet sind. In einem ersten Schritt wurden u.a. Lage, Ausrich­tung und Dachfläche bewertet, bevor im Rahmen einer statischen Vorprüfung die tatsächliche Um­setzbarkeit beurteilt werden kann. Diese Untersuchung gibt den Zwischenstand einer Bewertung von 48 Objekten an. Der Fokus der Stadtwerke lag dabei auf der grundsätzlichen Eignung der Dachflächen für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie einer Grobbe­wertung der Wirtschaftlichkeit auf Basis der aktuellen Rahmendaten. Anhand des Verbrauchs der vergangenen Jahre und dem derzeitigen Strompreis wurde eine Auswertung bezüglich der Amorti­sationsdauer erstellt. Dass sich daran zwingend detaillierte Untersuchungen der Gebäudestatik an­schließen müssen, zeigt das Beispiel des Margaretendamms 40. Dieses Gebäude wurde von den Stadtwerken zunächst als geeignet eingestuft. Konkrete Prüfungen haben jedoch ergeben, dass die Dachfläche aus statischen Gründen die Installation einer PV-Anlage nicht zulässt.

Im Regelfall ist die Installation von PV-Anlagen nur auf sanierten Dächern sinnvoll. Da im Rah­men der energetischen Ertüchtigung vieler Gebäude eine Dachsanierung und –dämmung sinnvoll ist, würde die Installation von PV-Anlagen vor der Sanierung diese ausschließen oder zumindest in unwirtschaftlicher Weise verteuern.

 

Zur Ermittlung der Gebäude, auf welchen als erstes Photovoltaikprojekte aus dem städtischen Kernhaushalt umgesetzt werden sollen, wurden entsprechend die Gebäude nicht berücksichtigt, welche dem Zweckverband Gymnasien angehören, von städtischen Eigenbetrieben verwaltet wer­den oder innerhalb des Welterbes bzw. Stadtdenkmals liegen. Mit dem Landesamt für Denkmal­pflege wird derzeit ein Kommunales Denkmalkonzept (KDK) erarbeitet. Bis dahin wird, die Neuer­richtung von PV-Anlagen im Bereich des Weltkulturerbes und des Stadtdenkmals zurückgestellt. Aus Wirtschaftlichkeitserwägungen ist eine hohe Eigenverbrauchsquote bei den Anlagen anzustre­ben, da die Einspeisevergütung mit unter 10 ct/kWh relativ gering ausfällt.

 

Die im SPD-Antrag genannten Liegenschaften sind wie folgt zu bewerten:

 

  1. Eichendorff-Gymnasium    zuständig: Zweckverband Gymnasien

 

  1. Kaiser-Heinrich-Gymnasium    zuständig: Zweckverband Gymnasien

 

  1. Konzerthalle

Derzeit laufen umfangreiche bauliche Untersuchungen. Erst danach ist absehbar, ob die Installa­tion einer PV-Anlage beim derzeitigen Dachzustand möglich ist. Zudem ist zu prüfen, inwieweit die Installation einer PV-Anlage den Blick vom Michelsberg auf das Welterbe und das Stadt­denkmal beeinträchtigt.

 

  1. Schlachthof Bamberg     zuständig: Schlachthof Bamberg GmbH

Der Schlachthof steht zudem unter Denkmalschutz.

 

  1. Sozialstiftung Bamberg (Klinikum am Michelsberg) zuständig: Sozialstiftung Bamberg

 

  1.   Sportanlage Gaustadt

Im Zuge des SJK-Förderprogramms soll die sinnvolle Installation von PV-Anlagen auf den Ge­bäuden sowie auf dem Freigelände geprüft werden.

 

  1. Trimbergschule

Es soll im Zuge der Sanierungsplanungen die sinnvolle Installation von PV-Anlagen auf dem Schulgebäude geprüft werden.

 

  1. Pestalozzischule

Es soll im Zuge der Sanierungsplanungen die sinnvolle Installation von PV-Anlagen auf dem Schulgebäude geprüft werden.

 

Die Anfrage wird zuständigkeitshalber bezüglich der o.g. Liegenschaften an den Zweckverband Gymnasien, den Stiftungsrat der Sozialstiftung sowie dem Aufsichtsrat der Schlachthof Bamberg GmbH verwiesen. Bezüglich der kommunalen Parkplätze wird die Anfrage an die Stadtwerke Bamberg GmbH verwiesen.

 

Weitergehende kostenintensive bautechnische Untersuchungen, die Sanierung von Dächern und bestehender elektrotechnischer Ausstattungen bis hin zur Beschaffung und Installation der PV-Anlagen können im Übrigen erst beauftragt werden, sobald die erforderlichen Haushaltsmittel sei­tens des Stadtrates zur Verfügung gestellt werden. Auch die Verwaltung der installierten Anlagen erfordert bezüglich der Registrierung der Anlagen, Anmeldung beim Netzbetreiber und Verwaltung des Eigenstromverbrauchs bzw. der Einspeisevergütung und steuerlichen Behandlung weitere per­sonelle Ressourcen. Ein entsprechender Antrag wurde im Zusammenhang mit der Schaffung eines KEM (Kommunales Energiemanagement) bereits gestellt und ist im Zuge der Haushaltsberatungen zu behandeln.

 


Abschließend weisen wir noch daraufhin, dass seitens der Stadt Bamberg und des Zweckverbandes Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg die Bürgersolaranlagen auf den Dächern der Staatl. Fachoberschule, des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums und der Grundschule Gaustadt von den Eigen­tümergesellschaften übernommen wurden und nach Ablauf des Förderzeitraums für die Einspeisevergütung auf Eigenstromnutzung umgestellt werden.

 

Dem Stadtrat soll im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Liste mit konkreten Projekten für die Installation von PV-Anlagen vorgelegt werden, deren Umsetzung in 2024 vorbehaltlich der erforderlichen Ausstattung mit den erforderlichen Personalressourcen begonnen werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
  2. Der Antrag der Stadtratsfraktionen bzw. Stadtratsmitglieder von Grünes Bamberg, CSU/BA, Freie Wähler, FDP, ÖDP/Volt/BM sowie Bali/Die Partei vom 15.03.2022 ist hiermit geschäfts­ordnungsmäßig behandelt.
  3. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.06.2023 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig be­handelt.

 

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III.  Finanzielle Auswirkungen:

 

 Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Fi­nanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender De­ckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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