Berichtsvorlage - VO/2022/5752-23-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften Zweite Lesung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Kenntnisnahme
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25.07.2023
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I. Sitzungsvortrag:
Zum Thema Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften liegen zwei Anträge vor:
Die Stadtratsfraktionen bzw. Stadtratsmitglieder von Grünes Bamberg, CSU/BA, Freie Wähler, FDP, ÖDP/Volt/BM sowie Bali/Die Partei haben am 15.03.2022 beantragt, insbesondere die eigenen Dachflächen für die Stromerzeugung zu prüfen, einen ersten Zwischenbericht mit Stellungnahme des Umweltamtes (s. Anlage 3) zu geben und dabei tabellarisch darzulegen, ob dort PV-Module installiert werden können.
Die SPD-Stadtratsfraktion hat am 22.06.2023 den Antrag gestellt, zu prüfen, ob sich die Dachflächen von acht ausgewählten Gebäuden für Photovoltaik anbieten.
Das Immobilienmanagement hat zwischenzeitlich die Stadtwerke Bamberg beauftragt, zu analysieren, welche Gebäude der Stadt Bamberg für die Installation von Photovoltaikanlagen aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich geeignet sind. In einem ersten Schritt wurden u.a. Lage, Ausrichtung und Dachfläche bewertet, bevor im Rahmen einer statischen Vorprüfung die tatsächliche Umsetzbarkeit beurteilt werden kann. Diese Untersuchung gibt den Zwischenstand einer Bewertung von 48 Objekten an. Der Fokus der Stadtwerke lag dabei auf der grundsätzlichen Eignung der Dachflächen für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie einer Grobbewertung der Wirtschaftlichkeit auf Basis der aktuellen Rahmendaten. Anhand des Verbrauchs der vergangenen Jahre und dem derzeitigen Strompreis wurde eine Auswertung bezüglich der Amortisationsdauer erstellt. Dass sich daran zwingend detaillierte Untersuchungen der Gebäudestatik anschließen müssen, zeigt das Beispiel des Margaretendamms 40. Dieses Gebäude wurde von den Stadtwerken zunächst als geeignet eingestuft. Konkrete Prüfungen haben jedoch ergeben, dass die Dachfläche aus statischen Gründen die Installation einer PV-Anlage nicht zulässt.
Im Regelfall ist die Installation von PV-Anlagen nur auf sanierten Dächern sinnvoll. Da im Rahmen der energetischen Ertüchtigung vieler Gebäude eine Dachsanierung und –dämmung sinnvoll ist, würde die Installation von PV-Anlagen vor der Sanierung diese ausschließen oder zumindest in unwirtschaftlicher Weise verteuern.
Zur Ermittlung der Gebäude, auf welchen als erstes Photovoltaikprojekte aus dem städtischen Kernhaushalt umgesetzt werden sollen, wurden entsprechend die Gebäude nicht berücksichtigt, welche dem Zweckverband Gymnasien angehören, von städtischen Eigenbetrieben verwaltet werden oder innerhalb des Welterbes bzw. Stadtdenkmals liegen. Mit dem Landesamt für Denkmalpflege wird derzeit ein Kommunales Denkmalkonzept (KDK) erarbeitet. Bis dahin wird, die Neuerrichtung von PV-Anlagen im Bereich des Weltkulturerbes und des Stadtdenkmals zurückgestellt. Aus Wirtschaftlichkeitserwägungen ist eine hohe Eigenverbrauchsquote bei den Anlagen anzustreben, da die Einspeisevergütung mit unter 10 ct/kWh relativ gering ausfällt.
Die im SPD-Antrag genannten Liegenschaften sind wie folgt zu bewerten:
- Eichendorff-Gymnasium zuständig: Zweckverband Gymnasien
- Kaiser-Heinrich-Gymnasium zuständig: Zweckverband Gymnasien
- Konzerthalle
Derzeit laufen umfangreiche bauliche Untersuchungen. Erst danach ist absehbar, ob die Installation einer PV-Anlage beim derzeitigen Dachzustand möglich ist. Zudem ist zu prüfen, inwieweit die Installation einer PV-Anlage den Blick vom Michelsberg auf das Welterbe und das Stadtdenkmal beeinträchtigt.
- Schlachthof Bamberg zuständig: Schlachthof Bamberg GmbH
Der Schlachthof steht zudem unter Denkmalschutz.
- Sozialstiftung Bamberg (Klinikum am Michelsberg) zuständig: Sozialstiftung Bamberg
- Sportanlage Gaustadt
Im Zuge des SJK-Förderprogramms soll die sinnvolle Installation von PV-Anlagen auf den Gebäuden sowie auf dem Freigelände geprüft werden.
- Trimbergschule
Es soll im Zuge der Sanierungsplanungen die sinnvolle Installation von PV-Anlagen auf dem Schulgebäude geprüft werden.
- Pestalozzischule
Es soll im Zuge der Sanierungsplanungen die sinnvolle Installation von PV-Anlagen auf dem Schulgebäude geprüft werden.
Die Anfrage wird zuständigkeitshalber bezüglich der o.g. Liegenschaften an den Zweckverband Gymnasien, den Stiftungsrat der Sozialstiftung sowie dem Aufsichtsrat der Schlachthof Bamberg GmbH verwiesen. Bezüglich der kommunalen Parkplätze wird die Anfrage an die Stadtwerke Bamberg GmbH verwiesen.
Weitergehende kostenintensive bautechnische Untersuchungen, die Sanierung von Dächern und bestehender elektrotechnischer Ausstattungen bis hin zur Beschaffung und Installation der PV-Anlagen können im Übrigen erst beauftragt werden, sobald die erforderlichen Haushaltsmittel seitens des Stadtrates zur Verfügung gestellt werden. Auch die Verwaltung der installierten Anlagen erfordert bezüglich der Registrierung der Anlagen, Anmeldung beim Netzbetreiber und Verwaltung des Eigenstromverbrauchs bzw. der Einspeisevergütung und steuerlichen Behandlung weitere personelle Ressourcen. Ein entsprechender Antrag wurde im Zusammenhang mit der Schaffung eines KEM (Kommunales Energiemanagement) bereits gestellt und ist im Zuge der Haushaltsberatungen zu behandeln.
Abschließend weisen wir noch daraufhin, dass seitens der Stadt Bamberg und des Zweckverbandes Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg die Bürgersolaranlagen auf den Dächern der Staatl. Fachoberschule, des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums und der Grundschule Gaustadt von den Eigentümergesellschaften übernommen wurden und nach Ablauf des Förderzeitraums für die Einspeisevergütung auf Eigenstromnutzung umgestellt werden.
Dem Stadtrat soll im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Liste mit konkreten Projekten für die Installation von PV-Anlagen vorgelegt werden, deren Umsetzung in 2024 vorbehaltlich der erforderlichen Ausstattung mit den erforderlichen Personalressourcen begonnen werden soll.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
- Der Antrag der Stadtratsfraktionen bzw. Stadtratsmitglieder von Grünes Bamberg, CSU/BA, Freie Wähler, FDP, ÖDP/Volt/BM sowie Bali/Die Partei vom 15.03.2022 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
- Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.06.2023 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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