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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/1403-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Die letzten Gebührenanpassungen erfolgten zu Beginn der Jahre 2003 (Straßenreinigungsgebühr) und 2004 (Abfallbeseitigungs- und Entwässerungsgebühr). Die nunmehr erforderlichen Gebührenanpassungen sind in den anliegenden Gebührenbedarfsberechnungen, insbesondere dem Vorbericht ausführlich erläutert. Es wurde bewusst ein vierjähriger Kalkulationszeitraum gewählt um eine ausreichende Planungssicherheit für die kommenden Jahre zu gewährleisten.

 

Vorgeschlagen wird, bei der Straßenreinigung und der Abfallbeseitigung eine Gebührensenkung vorzunehmen. Für die Entwässerung muss allerdings eine Gebührenerhöhung vorgeschlagen werden.

 

Die Gebührenerhöhung bei der Entwässerung resultiert insbesondere aus den hohen Investitionen im Rahmen des Jahrhundertprojektes Kanalsanierung, die zu einem erheblichen Anstieg der kalkulatorischen Kosten führen (siehe die Ausführungen im Vorbericht zur Gebührenbedarfsrechnung).

 

Die Gesamtauswirkung der vorgeschlagenen Gebührenanpassungen (Senkung bei Straßenreinigung und Abfallbeseitigung, Erhöhung bei der Entwässerung) auf den Gebührenzahler läßt sich wie folgt abschätzen:

 

Aktuell liegt die Gebührenbelastung für einen 4-Personen-Haushalt in einem standardisierten Einfamilienhaus bei 634 Euro pro Jahr. Dieser Betrag beinhaltet die derzeit gültigen Straßenreinigungs-, Abfallentsorgungs- und Entwässerungsgebühren. Durch die überarbeiteten Gebührenfestsetzungen erhöhen sich im kommenden Jahr die Aufwendungen für den gleichen 4-Personen-Haushalt um 21 Euro auf 655 Euro. Im Mietwohnbereich ist auf grund der Erfahrungswerte mit einer Gebührenauswirkung in etwa gleicher Größenordnung zu rechnen.

 

 

 

 

 

 

 

Damit entspricht die vorgeschlagene Gebührenanpassung über alle Gebühren einer 3,3 %igen Erhöhung seit dem Jahr 2004, wobei im gleichen Zeitraum ca. 47 Mio. EUR in die Entwässerungseinrichtungen investiert wurden. Zum Vergleich sei hier darauf hingewiesen, dass seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2004 der Verbraucherpreisindex und damit die allgemeinen Lebenshaltungskosten um 11 Prozent gestiegen sind (Stand Januar 2004 = 97,5; Stand September 2010 = 108,3; vgl. Gesamtpreisindex des Statistischen Bundesamtes).

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

1.              Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.              Den im Entwurf beigefügten Änderungssatzungen zur Straßenreinigungs-, Abfallbeseitigungs- und Entwässerungsgebühr wird zugestimmt.

 

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Anlagen

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