Beschlussvorlage - VO/2010/1407-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung neuer sozialer Wohnformen in Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 6 Baureferat; 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungssenat
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Entscheidung
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23.11.2010
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Die GAL-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 21.06.2010 den in Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt der Antrag geht im wesentlichen auf ein Schreiben der Familienbeauftragten der Stadt Bamberg, Frau Gisela Filkorn vom 01. Juni 2010 (vgl. Anlage 2) zurück.
Die Verwaltung nimmt zu der Thematik wie folgt Stellung:
Zu Ziffer 1:
Grundsätzlich wird die Einrichtung einer Anlaufstelle für gemeinschaftliche Wohnformen in der Stadtverwaltung, gegebenenfalls inklusive einer Datenbank, positiv beurteilt.
Die Anlaufstelle sollte beim Sozialreferat (Frau Behindertenbeauftragte Orf) angesiedelt werden, nachdem die Beratungsstelle für lebenslaufgerechte Wohnplanung aus dem Wohnungs- und Versicherungsamt hier integriert wird.
Ob die im Antrag vom 21.06.2010 genannten Themenschwerpunkte vom jetzigen Personalbestand mit abgedeckt werden können ist allerdings fraglich. Eine Stellenmehrung wird jedoch wegen der prekären finanziellen Lage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sein.
Zu Ziffer 2:
Planungsrechtlich sind soziale Wohnformen in Bebauungsplänen nicht festsetzbar, daher erübrigt sich eine Überarbeitung von im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen. Wirkungsvoll können solche Projekte dann unterstützt werden, wenn die Stadt Bamberg Eigentum an Flächen in Bebauungsplangebieten hat. Das Beispiel gemeinschaftliches Bauen in der Graf-Arnold-Straße hat aber gezeigt, dass trotz ausdrücklichem Beschluss des Senates für Bauwesen und Stadtentwicklung (Beschluss vom 06.12.2005) und Eigentum der Flächen durch die Stadt Bamberg, das gemeinschaftliche Bauen in diesem Baugebiet bisher nicht realisiert werden konnte.
Zu Ziffer 3:
Eine Moderationsveranstaltung, um die unterschiedlichen Vorstellungen, Interessen, Wünsche etc. zwischen den Akteuren herauszuarbeiten, wird sowohl vom Sozialreferat als auch vom Stadtplanungsamt ausdrücklich begrüßt. Es wird vorgeschlagen in Absprache zwischen den Referaten 5 und 6 eine solche Veranstaltung im ersten Halbjahr 2011 zu realisieren.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2
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184,1 kB
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