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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1426-61

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Beratungsfolge

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-       Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-       Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-       Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-       Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

1.         Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungssenates wurde der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 404 C vom 23.06.2010 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 26.07.2010 bis einschließlich 27.08.2010 öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gehört.

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein, die jedoch keine Änderung der Planung bewirken. Lediglich wurden redaktionell die Festsetzungen zum Bebauungsplan-Entwurf geringfügig geändert (siehe 2.). Somit wird diese Planung zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

2.         Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes

Die Planung selbst wird nicht geändert.

Lediglich die Festsetzungen zum Bebauungsplan werden im Punkt 6. Gestaltung dahingehend geändert, dass die festgesetzte maximale Höhe der Einfriedungen zu den angrenzenden Grundstücken entfällt, da diese gemäß Bayerischer Bauordnung geregelt und somit einzuhalten ist (BayBO, Art. 6 (9)).

3.         Behandlung der Anregungen

Es gingen folgende Schreiben ein:

3.1                Seitens der Öffentlichkeit

3.1.1              Elfriede und Siegfried Wagener             

Arndtstraße 15, 96052 Bamberg              mit Schreiben vom 26.08.2010

3.1.2          Monika und Hans Nepf

Arndtstraße 13a, 96052 Bamberg              mit Schreiben vom 20.08.2010

3.2    Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

3.2.1          Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Schloß Seehof, 96117 Memmelsdorf              mit Schreiben vom 24.08.2010

3.2.2              E.ON Bayern AG

Hallstadter Straße 119, 96052 Bamberg              mit Schreiben vom 16.07.2010

3.2.3          Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

z.H. Herrn Pülz

Memmelsdorfer Straße 209 a, 96052 Bamberg              mit Schreiben vom 27.07.2010

3.2.4          Freiw. Feuerwehr Bamberg

Margaretendamm 40, 96052 Bamberg              mit Schreiben vom 29.07.2010

3.2.5          Amt für Umwelt, Brand und Katastrophenschutz

(Altlasten) der Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 19.08.2010

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form als Anlage

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis

2.             Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.             Der Stadtentwicklungssenat beschließt aufgrund

a)             des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GBGl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)             der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. l. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)             der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 404 C vom 23.11.2010, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 23.11.2010.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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