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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/1428-LGS

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

 

Verkehrserschließung Landesgartenschau

 

 

1) Grundlagen

Das Landesgartenschaugelände liegt auf einer Halbinsel und grenzt teilweise an Wohnbebauung an. Die Erschließung gestaltet sich deshalb schwierig. Bereits bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen im Jahr 2001 wurde daher untersucht, wie das Zentralgelände auf dem ehemaligen ERBA-Grundstück auf der nördlichen Inselspitze zwischen dem Main-Donau-Kanal und dem linken Regnitzarm verkehrlich erschlossen werden kann. Dabei wurden die Erfahrungen aus anderen Landesgartenschauen berücksichtigt. Für die Überlegungen zum Erreichbarkeitskonzept gilt die Vorgabe, dass der Haupteingang zum Hauptgelände der Landesgartenschau sich in der südöstlichen Ecke des ehemaligen ERBA-Grundstücks befindet, sodass die Hauptzuwegung fußläufig von Süden her über das Weegmannufer erfolgen muss. Die verkehrliche Erschließung des Geländes über die vorhandene Zufahrt an der Gaustadter Hauptstraße wird ausgeschlossen. Diese Zufahrt soll als Lieferzufahrt und Nebeneingang dienen. Im Umfeld des Landesgartenschau-Geländes sind keine Stellplätze in der notwendigen Größenordnung nachweisbar. Es ist deshalb notwendig, die Individualreisenden mit Pkw schon frühzeitig abzufangen und auf einen Parkplatz am Stadtrand zu lenken. Über einen Shuttle-Service werden die Besucher der Landesgartenschau dann zum Ausstellungsgelände gebracht.

Eine Erhebung des Verkehrsverhaltens der Besucher der Landesgartenschau in Rosenheim hat folgende wichtige Erkenntnisse erbracht, die bei der Umsetzung des Erschließungskonzeptes für die Landesgartenschau Bamberg miteinfließen werden:

-          Notwendigkeit von bis zu 80 Reisebus- und gut 1.000 – 1.500 PKW-Stellplätzen für Landesgartenschau-Besucher inkl. „Überlauffunktion“

-          Notwendigkeit einer eingangsnahen Ausstiegsstelle für Shuttle- und Reisebusse mit ausreichend Kapazität zur gefahrlosen Bewältigung der Einstiegs- und Wartevorgänge

-          Notwendiger Busshuttle zum Besucherparkplatz und Busverbindung Bahnhof

-          Gute Auslastung der 500 Fahrradstellplätze

-          Im Vergleich zu früheren Landesgartenschauen steigende Bedeutung der Bahn als Verkehrsmittel (letztlich ca. 10% aller Besucher)

-          Kombinationstickets sinnvoll (Zug+Shuttle mit reduziertem Eintritt; Parkticket+Shuttle)

 

2) Gemeinsames Positionspapier und Erschließungskonzept

Die LGS führte in Abstimmung mit der Verkehrsplanung des Stadtplanungsamtes, den STWB und auf Grundlage der Verkehrserhebungen der Landesgartenschau in Rosenheim mehrere Gespräche, die in ein Positionspapier der LGS zur Festlegung grundsätzlicher Rahmenbedingungen für die Erschließung der Landesgartenschau 2012 mündeten und den Rahmen für das Erschließungskonzept bilden. Dies wurde im Sachstandsbericht der LGS am 28. Juli 2010 dem Stadtrat vorgestellt und enthält die grundsätzliche übereinstimmende Haltung der betreffenden Beteiligten über Art und Ausmaß der Erschließungsmaßnahmen.

a) Fußgänger/Fahrrad

-       Zuwegung über neuen Uferweg, Unterer Leinritt, Weegmannufer/Kanal, Regensburger Ring zum Haupteingang Nähe BFC, dort Abstellmöglichkeiten für Fahrräder;

-       Für Radfahrer Wegweisung über Maria-Ward-Straße und Dr.-Ida-Noddack Straße zum Haupteingang; gute Anbindung an das vorhandene Radwegenetz;

-       Für Menschen mit Behinderung PKW-Ausstieg mit Stellplatzmöglichkeit direkt am Nebeneingang „An der Spinnerei“; dort im begrenztem Umfang auch Abstellmöglichkeiten für Fahrräder;

-       Ausgang über Haupteingang, Nebeneingang und Steg Altarm;

-       250-500 Fahrradstellplätze am Haupteingang sowie Nebeneingang;

-       Angebot Fahrradverleih von Seiten Dritter in Abstimmung mit LGS;

 

b) Wasserweg

-       Schwimmsteg Am Weidenufer/Steg Altarm mit direktem Zugang zum LGS-Gelände;

-       Direkte (temporäre) Anbindung an bestehende Schiffslinie von Klein Venedig im 30/60Min.-Takt ohne Schleusvorgang in Kooperation mit vorhandenem Anbieter;

c) PKW

-       Keine Stellplätze in entsprechender Größenordnung im Umfeld nachweisbar;

-       Frühzeitige Lenkung zum zentralen Parkplatz an der Breitenau; Sicherstellung von genügend Stellplätzen für die Landesgartenschaubesucher auf dem Plärrerplatz, P+R-Parkhaus als „Überlauf“ und Personaleinsatz vor Ort;

-       Stellplatzticket mit Zusatzfunktion für Busshuttle zum Busparkplatz am Weidendamm;

-       Die Fahrgäste bewegen sich vom Busparkplatz am Weidendamm zu Fuß am Kanalufer (Weegmannufer) entlang zum Haupteingang der Landesgartenschau 2012;

-       Personal für Einweisung und Parkticketverkauf;

d) Reisebusse

-       Lenkung zum allgemeinen Aus- und Einstiegspunkt: Busparkplatz Weidendamm mit ca. 12 Haltestellen;

-       Busparkplatz am Schaefflergelände „regulärer Touristenbusparkplatz“ mit entsprechendem Überlauf Breitenau;

-       Sicherstellung von genügend Bus-Stellplätzen an der Breitenau und/oder in der Hafenstraße sowie Personal für Einweisung;

 

e) Bundesbahn und VGN

-       Aktive Bewerbung des Regionalverkehrs als Transportmittel:

o        VGN-Vertragsentwurf liegt vor;

-       Busverbindung zum Weidendamm;

f) Shuttlebus

-       Ausgangspunkt 1: Breitenau ab ca. 9.00 Uhr im 20-Minuten-Takt bis ca. 19 Uhr, Taktverkürzung zu Stoßzeiten; abgestimmte Vorbereitungen für Extremtage;

-       Ausgangspunkt 2: Bahnhof direkt zum Weidendamm, zeitweise bzw. 20-Minuten-Takt, mögliche Taktverkürzung bei Ankunft von Regionalbahnen; Rückfahrt mit Halt „Deutsches Haus“: von hier Erreichbarkeit Gärtnerstadt + Innenstadt sichergestellt;

o          Ziel: Sicherstellung Haltestelle auf Bahnhofsvorplatz;

-       Zielpunkt: Busparkplatz Weidendamm; Prüfen von Möglichkeiten zum Transport für Menschen mit Behinderung zum Haupteingang;

-       freie Beförderung mit LGS-Parkplatzticket;

-       Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Shuttle-Trasse Breitenau – Weidendamm;

g) regulärer ÖPNV und Anbindung LGS-Nebengelände sowie Innenstadt

-       Anschluss über Bushaltestellen am Regensburger Ring und der Haltestelle an der ERBA-Brücke;

-       Taktverkürzung Buslinie 906 wünschenswert;

-       Aufrechterhaltung des regulären P+R-Busverkehrs / der P+R-Stellplätze;

-       Anbindung Gärtnerstadt über bestehende Buslinien und Haltestellen;

-       Anbindung Michaelsberg über bestehende Buslinie 910 sowie bestehende Fußwege (Ottoplatz - Benediktinerweg, Obere Sandstraße - Erthal-Weg, Michaelsberger Str.);

-       PKW-Zufahrt Michaelsberg beschränkt für Menschen mit Behinderung;

-       Lage derzeit: Regulärer ÖPNV-Verkehr ist entgeltpflichtig für LGS-Besucher (1.40€);

-       Prüfen von privat betriebenen Alternativen (z.B. Bamberger Bahnen);

h) LGS-Eintrittstickets

-       Preisgestaltung je nach Zusatzfunktionen und Rabattsystemen (für Bahn- und VGN-Kunden z.B.);

i) Personal

-       Personaleinsatz an der Breitenau, Michaelsberg, Mayersche Gärtnerei, Weidendamm, Margaretendamm;

 

3) Abstimmung mit den Stadtwerken Bamberg

Als aktuelle Fortschreibung des Positionspapiers plant die LGS in Abstimmung mit den STWB folgende motorisierte Erschließungsleistungen:

-          Shuttlebuslinie von der Breitenau zum Busparkplatz Weidendamm

-          Verbindung vom Bahnhof zum Busparkplatz Weidendamm

-          P+R-Linie 931 an Sonn- und Feiertagen zur Anbindung Breitenau an den ZOB

Die Shuttlebuslinie soll zwecks Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes möglichst frei von Ticketkontrollen sein, im 20-Minutentakt fahren, zu Stoßzeiten verdichtet und von den STWB im Auftrag der LGS abgewickelt werden. Ebenfalls vorgesehen sind kleinere temporäre Baumaßnahmen an der Breitenau, die in Abstimmung mit den STWB notwendig werden, um die genannte Anzahl von Bus- und PKW-Stellplätzen vorzuhalten und zu erschließen und einen gefahrlosen Zu- und Ausstieg in den Shuttlebus zu gewährleisten.

Die Verkehrsplanung im Stadtplanungsamt hat Lösungsmöglichkeiten zur Abwicklung des Shuttlebetriebes vor Ort vorgelegt. Im übereinstimmend präferierten Konzept hält der Shuttle-Bus an der Breitenau in der Busspur am Berliner Ring. Die Fahrt zum Busparkplatz am Weidendamm erfolgt je nach Variante über die Kronacher und Memmelsdorfer Straße im Ringverkehr oder ausschließlich über die Kronacher Straße. Die Vorteile der ersten Variante liegen in einer Entflechtung des Shuttlebusverkehrs und des PKW-Verkehrs an der Breitenau sowie in den geringen Kosten der notwendigen Umbaumaßnahmen. Die verkehrssituationsbedingt möglicherweise nachteilige Rückfahrt über die Memmelsdorfer Straße wird wegen der ab Herbst 2011 fertiggestellten Kronacher Straße durch ihre Entlastung um ca. 25% (entspricht ca. 5.000 Fahrzeugen) gemildert. Nach Abschluss der Variantenprüfung wird dem Stadtrat erneut berichtet. Landesgartenschaubesucher können mit dem Erwerb eines Parkplatztickets an der Breitenau in Höhe von 3€ wie in Rosenheim mit unbegrenzt vielen Mitfahrern den Shuttlebus nutzen.

Die LGS hat eine grundsätzliche Einigung mit den Stadtwerken hinsichtlich des Betriebs, der maximalen Kosten sowie der prinzipiell möglichen Busläufe erreicht. Die genannten Maßnahmen liegen im Rahmen des dafür vorgesehenen Budgets der LGS. U.a. folgende Detailfragen sind mit den STWB und der Verkehrsplanung bzw. der LGS noch zu klären:

 

-          Ticketkontrolle Busverbindung Bahnhof –Weidendamm und der P+R-Linie 931

-          Personaleinsatz zur Abwicklung des Shuttlebetriebes

-          Steuerung des Verkehrs an Spitzentagen

-          Organisation und Lenkung der Besucherströme vom Hauptgelände in die Innenstadt

-          Ausstattung und Beschilderung der Anlagen an der Breitenau

 

4) Temporärer Busparkplatz am Weidendamm

Der Stadtentwicklungssenat hat mit Beschluss vom 20. Mai 2009 das neue Touristenbuskonzept zur Kenntnis genommen und den Bebauungsplan 104 mit einer zeitlichen Befristung bis zum 31.12.2012 beschlossen. Hierdurch wurde die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines temporär für die Erschließung der Landesgartenschau genutzten Busparkplatzes gelegt. Eine mehrmalige Überprüfung der Erschließungskonzeption hat dazu geführt, dass zu einem zentralen PKW-Parkplatz an der Breitenau und einem Shuttlebusbetrieb zum Weidendamm keine Alternativen bestehen, wenn die wichtigsten Parameter der fußläufigen Erreichbarkeit des Haupteinganges, Verkehrssicherheit und Schutz der Anwohner der Mayerschen Gärtnerei bei gleichzeitig noch tragbaren finanziellen Lasten eingehalten werden sollen. Ein erstes Konzept für einen temporären Busparkplatz beinhaltet folgende Eckpunkte:

-          Haltemöglichkeit für 2 Shuttlebusse und 11-12 Reisebusse unterschiedlicher Länge

-          Verzicht auf Gabionen kanalseits,

-          weitgehender Erhalt der Parkplätze am Weidendamm

-          Errichtung September-November 2011

-          Rückbau und Rekultivierung ab Ende 2012

Bauplanungsrechtlich sind für die Umsetzung des Konzeptes aufgrund des gültigen Bebauungsplanes Nr. 104 keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Die Fläche des Busparkplatzes selbst soll nach Vorgaben des Umweltamtes nach dem Rückbau als Sandmagerrasen ausgebildet werden und die vorhandenen angrenzenden Biotope ergänzen. Eine detaillierte Entwurfsausarbeitung des Busparkplatzes steht jedoch noch aus, sie wird erst nach Abschluss der Abstimmungen mit den STWB und Festsetzen des zu erwartenden Nutzungsdruckes durch die Shuttlebusse erarbeitet, um kostenintensive Überplanungen zu vermeiden. Die Kosten des Busparkplatzes sind im Wirtschaftsplan der LGS enthalten. Um den temporären Charakter der Anlage zu unterstreichen, sollen Errichtung und Rückbau des Busparkplatzes inkl. Wegeanbindung und Rückbau mit Rekultivierung zusammen ausgeschrieben werden. Eine frühzeitige Information der direkt betroffenen Anlieger an Weidendamm und Schlüsselstraße ist nach Vorliegen einer endgültigen Entwurfsplanung und im Vorfeld der Räumungsarbeiten vorgesehen.

 

5) Flankierende Maßnahmen

Nicht alle motorisierten Besucher der LGS werden sich an das o.g. Erschließungskonzept halten. Besonders Ortskundige könnten im Umfeld der Eingänge versuchen, ihr Fahrzeug abzustellen. Um hier die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, sind flankierende Maßnahmen notwendig. Dabei sind folgende Bereiche zu unterscheiden:

 

-          Mayersche Gärtnerei

-          Gaustadter Hauptstraße / ERBA-Brücke

-          ERBA-Insel

-          Schlüsselstraße / Mußstraße

-          Busparkplatz am Weidendamm

Für diese unterschiedlichen Bereiche werden je nach Situation und Besucherandrang unterschiedliche Maßnahmen notwendig. Hierzu zählen beispielsweise

-     die Ausweisung von Kurzparkbereichen oder Anwohnerparkplätzen

-     verstärkte Kontrollen durch den PÜD

-     zeitweise Sperrungen von Wohngebieten (für nicht Ortsansässige, an Spitzentagen)

-     Einsatz von Personal zum Zwecke der Verkehrslenkung.

Ein entsprechender Einsatzplan wird in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrs- und Ordnungsamt 2011 entwickelt und dem Stadtrat im Rahmen der Quartalsberichterstattung vorgestellt.

 

6) Andere Erschließungsmaßnahmen:

Die Anbindung für Fußgänger, Fahrradfahrer sowie die Besucherbeförderung schiffs- und bahnseits erfolgt gemäß den o.g. Grundsätzen des Positionspapiers und wird in Abstimmung mit den STWB, der DB, des VGN sowie der beteiligten Ämter und sonstigen Beteiligten innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens umgesetzt. Hierzu erfolgten bereits Gespräche mit Vertretern des VGN und der Personenschifffahrt bezüglich einer Kooperation. Realistisches Ziel bleibt ein möglichst hoher Anteil der Bahnreisenden sowie eine direkte Anbindung des Landesgartenschaugeländes an die Innenstadt auf dem Wasserweg. Aus Kapazitäts- und verkehrsrechtlichen Gründen auf der Bundeswasserstraße erscheint die Entwicklung eines Konzepts zur leistungsfähigen Besucherbeförderung in Form von Wassertaxis nicht zielführend. Auf dem ERBA-Hauptgelände selbst sind Fahrräder nicht zulässig. Die LGS prüft jedoch die Möglichkeit zur Bewerbung von Fahrradtouren zur Landesgartenschau in Zusammenarbeit mit dem TKS.

Eine zusätzliche Verkehrsanbindung der Partnerprojekte im Landkreis ist durch die LGS nicht leistbar. Eine gesonderte Zugangsberechtigung für die Anwohner des ERBA-Quartiers zum Landesgartenschaugelände jenseits verbriefter Zugangsrechte besteht nicht, allerdings werden insbesondere die Bewohner Bambergs über den lokalen Kartenvorverkauf die Möglichkeit zum Erwerb einer Dauerkarte zum reduzierten Preis erhalten, was den unbegrenzten Zutritt im Rahmen der Öffnungszeiten ermöglicht. Der Aufsichtsrat der Landesgartenschau 2012 GmbH wird in seiner Sitzung am 15.11.2010 hierüber beraten und ebenfalls das Verkehrserschließungskonzept und die Errichtung des temporären Busparkplatzes behandeln sowie die Geschäftsführung mit der Umsetzung beauftragen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht der Landesgartenschau Bamberg 2012 GmbH zur Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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