Beschlussvorlage - VO/2010/1438-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Bamberg, Giselastr. 35
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Lang Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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30.11.2010
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Bauherr: Glaser Peter
Entwurfsverfasser: Eis Jürgen, Eis Jochen, Freitag Udo
I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Der Bauherr beabsichtigt ein Wohnhaus mit Walmdach (Dachneigung 7°) sowie ein Carport (Flachdach) zu errichten. Aufgrund des abfallenden Geländes und einer geplanten
Abgrabung weist das Gebäude im Osten sowie im Süden zwei Geschosse und im Norden drei Geschosse auf, wobei das Untergeschoss kein Vollgeschoss ist.
Größe des Bauvorhabens:
Haus: Breite: 8,93 m Länge: 14,62 m Höhe: ca. 6,41 m bzw. 9,40 m
Carport: Breite: 4,70 m Länge: 5,69 m Höhe: 3,00 m
Antragseingang: 31.08.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 53 A/H
rechtsverbindlich seit: 22.05.1998
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
§ Überschreitung der Baugrenzen durch das geplante Wohnhaus.
§ Abweichung von der zulässigen Geschossigkeit (zulässig 1 Normalgeschoss und
1 Dachgeschoss, geplant sind 2 Normalgeschosse.
§ Abweichung von der festgesetzten Dachform, Dachneigung, Dachhaut und Dach-
farbe. Festgesetzt ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 40° bis 43° sowie einer Dachdeckung mit rot- bis rotbraunen Dachziegeln oder Dachsteinen. Geplant ist ein Walmdach mit einer Dachneigung von 7° mit einer Metalleindeckung.
Begründung:
Die beantragten Abweichungen berühren im erheblichen Maße die Grundzüge der Planung und sind auch aufgrund der hier unverbaubaren Ortsrandlage städtebaulich nicht vertretbar. Insbesondere fügt sich das beantragte zweigeschossige Wohnhaus mit flachgeneigtem Walmdach in seiner Erscheinungsform nicht in die hier entsprechend Bebauungsplan realisierte eingeschossige Einfamilienhausbebauung mit steilen Satteldächern ein und würde aufgrund seiner Ortsrandlage das Gesamtbild dieses fast vollständig bebauten Wohngebietes vom Norden ( Wildensorg und Altenburg ) her gesehen empfindlich stören.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
nein: 3812/12, 3809/68, 3809/74, 3809/82 u. 3809/84
Dem Bauordnungsamt wurden bisher keine Nachbarunterschriften vorgelegt.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 1
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 1 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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649,7 kB
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