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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1438-62

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Beratungsfolge

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Bauherr:              Glaser Peter

Entwurfsverfasser:                            Eis Jürgen, Eis Jochen, Freitag Udo

 

I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Der Bauherr beabsichtigt ein Wohnhaus mit Walmdach (Dachneigung 7°) sowie ein Carport (Flachdach) zu errichten. Aufgrund des abfallenden Geländes und einer geplanten

Abgrabung weist das Gebäude im Osten sowie im Süden zwei Geschosse und im Norden drei Geschosse auf, wobei das Untergeschoss kein Vollgeschoss ist.

 

              Größe des Bauvorhabens:

              Haus:                            Breite:              8,93 m              Länge:              14,62 m     Höhe:              ca. 6,41 m bzw. 9,40 m

              Carport:                            Breite:              4,70 m              Länge:                5,69 m     Höhe:                    3,00 m             

             

                    bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               31.08.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 53 A/H

                            rechtsverbindlich seit: 22.05.1998

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

§           Überschreitung der Baugrenzen durch das geplante Wohnhaus.

§           Abweichung von der zulässigen Geschossigkeit (zulässig 1 Normalgeschoss und

1 Dachgeschoss, geplant sind 2 Normalgeschosse.

§           Abweichung von der festgesetzten Dachform, Dachneigung, Dachhaut und Dach-

farbe. Festgesetzt ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 40° bis 43° sowie einer Dachdeckung mit rot- bis rotbraunen Dachziegeln oder Dachsteinen. Geplant ist ein Walmdach mit einer Dachneigung von 7° mit einer Metalleindeckung.

 

 

 

              Begründung:

Die beantragten Abweichungen berühren im erheblichen Maße die Grundzüge der Planung und sind auch aufgrund der hier unverbaubaren Ortsrandlage städtebaulich nicht vertretbar. Insbesondere fügt sich das beantragte zweigeschossige Wohnhaus mit flachgeneigtem Walmdach in seiner Erscheinungsform nicht in die hier entsprechend Bebauungsplan realisierte eingeschossige Einfamilienhausbebauung mit steilen Satteldächern ein und würde aufgrund seiner Ortsrandlage das Gesamtbild dieses fast vollständig bebauten Wohngebietes vom Norden ( Wildensorg und Altenburg ) her gesehen empfindlich stören.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                

                            nein: 3812/12, 3809/68, 3809/74, 3809/82 u. 3809/84

                            Dem Bauordnungsamt wurden bisher keine Nachbarunterschriften                                          vorgelegt.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              1

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              1               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

 

              Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Senat stimmt der Ablehnung der beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Ablehnung der baurechtlichen Genehmigung zu.

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Anlagen

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