Beschlussvorlage - VO/2010/1443-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau und Nutzungsänderung: Bahndienstgebäude zu Fahrradparkhaus u. Errichtung einer KFZ - Parkplatzanlage, Bamberg, Brennerstraße 9, 9 a, 9 b, 11
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Lang Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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30.11.2010
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Bauherr: Stadtwerke Bamberg Verkehr- & Park GmbH
Entwurfsverfasser: Prof. Hubert Kress
I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Die Bauherrin beantragt den Umbau und die Nutzungsänderung des ehemaligen Bahndienstgebäudes. Es wird ein Fußgängerdurchgang in Verbindung mit der Verlängerung der Bahnunterführung geschaffen sowie ein Fahrradparkhaus eingebaut. Das Fahrradparkhaus wird mit 364 verzinkten Doppelstockparkern für einseitige und doppelseitige Beschickung ausgestattet. Ein bestehender Holzanbau wird abgebrochen. Weiterhin wird der Bereich zwischen dem Fußgängerdurchgang und dem Treppenabgang zur Bahnunterführung sowie eine Parkfläche für Sonderfahrräder überdacht. Die Freiflächen sollen als Kfz-Parkplatzanlage genutzt werden. Es werden innerhalb dieser P+R-Anlage insgesamt 119 PKW-Stellplätze und 15 Motorradstellplätze errichtet.
Größe des Bauvorhabens:
- Fahrradparkhaus
Breite: 10,70 m Länge: 51,15 m ca. 6,70 m Firsthöhe: ca. 9,20 m
- Überdachung zwischen Gebäude und Gleisabgang
Breite: 9,06 m Länge: 9,97 m Höhe: ca. 4,50 m
- Überdachung für Parken Sonderfahrräder
Breite: 4,00 m Länge: ca. 7,80 m Höhe: ca. 3,10 m
Antragseingang: 27.07.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 305 F
rechtsverbindlich seit: 26.03.2010
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Öffentliche Verkehrsfläche - P+R-Anlage
vorgesehene Abweichung:
Lage der Überdachungen außerhalb des Baurahmens;
Einfahrt an anderer Stelle als festgesetzt.
Begründung:
Die beantragten Abweichungen sind planungsrechtlich zu befürworten, da sie städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
ja: 6 x (Fl.Nrn. 5140/5, 5140/10, 5140/14, 5140/28, 5140/39,5140/51)
nein: 2 x (Fl.Nrn. 5134/6, 5140/41)
Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte werden durch die beantragte
Baumaßnahme nicht verletzt. Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen, erhalten daher eine Ausfertigung des Baubescheides.
Kfz Stellplätze:
nicht erforderlich
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Es wurde eine immissionsschutzrechtliche Untersuchung vorgelegt. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden an keinem Immissionsort überschritten.
Mit dem vorgelegten Freiflächengestaltungsplan besteht von Seiten des
Umweltamtes Naturschutz - Einverständnis.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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649,7 kB
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