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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1443-62

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Beratungsfolge

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Bauherr:              Stadtwerke Bamberg Verkehr- & Park GmbH

Entwurfsverfasser:                            Prof. Hubert Kress

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Die Bauherrin beantragt den Umbau und die Nutzungsänderung des ehemaligen Bahndienstgebäudes. Es wird ein Fußgängerdurchgang in Verbindung mit der Verlängerung der Bahnunterführung geschaffen sowie ein Fahrradparkhaus eingebaut. Das Fahrradparkhaus wird mit 364 verzinkten Doppelstockparkern für einseitige und doppelseitige Beschickung ausgestattet. Ein bestehender Holzanbau wird abgebrochen. Weiterhin wird der Bereich zwischen dem Fußgängerdurchgang und dem Treppenabgang zur Bahnunterführung sowie eine Parkfläche für Sonderfahrräder überdacht. Die Freiflächen sollen als Kfz-Parkplatzanlage genutzt werden. Es werden innerhalb dieser P+R-Anlage insgesamt 119 PKW-Stellplätze und 15 Motorradstellplätze errichtet.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              -              Fahrradparkhaus

                   Breite:  10,70 m              Länge:  51,15 m                ca. 6,70 m              Firsthöhe:  ca. 9,20 m

-    Überdachung zwischen Gebäude und Gleisabgang

     Breite:  9,06 m              Länge:  9,97 m              Höhe: ca. 4,50 m

-    Überdachung für Parken Sonderfahrräder

     Breite:  4,00 m              Länge:  ca. 7,80 m              Höhe:  ca. 3,10 m

             

                   bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               27.07.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 305 F

                            rechtsverbindlich seit: 26.03.2010

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Öffentliche Verkehrsfläche - P+R-Anlage

 

              vorgesehene Abweichung:

Lage der Überdachungen außerhalb des Baurahmens;

                            Einfahrt an anderer Stelle als festgesetzt.

 

              Begründung:

Die beantragten Abweichungen sind planungsrechtlich zu befürworten, da sie städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

              Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:             

                   ja:     6 x (Fl.Nrn. 5140/5, 5140/10, 5140/14, 5140/28, 5140/39,5140/51)

                   nein: 2 x (Fl.Nrn. 5134/6, 5140/41)

                       Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte werden durch die beantragte

Baumaßnahme nicht verletzt. Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen, erhalten daher eine Ausfertigung des Baubescheides.

 

 

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              nicht erforderlich

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Es wurde eine immissionsschutzrechtliche Untersuchung vorgelegt. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden an keinem Immissionsort überschritten.

     Mit dem vorgelegten Freiflächengestaltungsplan besteht von Seiten des

     Umweltamtes – Naturschutz - Einverständnis.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:
 

Der Senat stimmt den erforderlichen Befreiungen sowie der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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Anlagen

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