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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1465-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Vorbemerkung

 

Der Stadtentwicklungssenat der Stadt Bamberg hat am 12.05.2010 über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes laut Planunterlage des Stadtplanungsamtes und zugehöriger Begründung mit Umweltbericht beschlossen.

 

Im Zuge des weiteren Verfahrensablaufes wurden die entsprechenden Unterlagen der Regierung von Oberfranken zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen dieses Prozesses wurde die Empfehlung ausgesprochen, das notwendige FNP-Änderungsverfahren durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Bamberg ordnungsgemäß zu vollziehen und dann der Regierung von Oberfranken zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Regierung von Oberfranken verweist dabei auf verbindliche Rechtsgrundlage des Kommunalrechts, wonach bei Beschlüssen und Feststellungsbeschlüssen zu Flächennutzungsplanänderungen der Stadtrat als Gremium zu befassen ist.

 

Aus formalen Gründen wird der Beschluss in der Vollsitzung des  Stadtrates wiederholt.

 

Die Unterlagen bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und tabellarischer Übersicht der behandelten Stellungnahmen liegen im Sitzungssaal aus.

 

 

 

 

 

1. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 21.10.2009 wurde der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf vom 21.10.2009 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 16.11.2009 bis zum 18.12.2009 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gem. §4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die während der Auslegung und Beteiligung eingegangenen Schreiben beziehen sich mit ihren Anregungen hauptsächlich auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. G 10B und führen zu keiner Änderung des Plan-Entwurfes zur Flächennutzungsplan-Änderung vom 21.10.2009.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans kann damit festgestellt werden.

 

2.               Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

 

2.1               Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

2.1.1              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

(Referat A IV)  Bau- und Kunstdenkmäler

Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf

mit Schreiben vom 03.12.2009

 

2.1.2              Hochbauamt Abteilung Denkmalpflege

              Untere Sandstraße 30-40, 96049 Bamberg

              mit Schreiben vom 08.12.2009

 

2.1.3              Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg

              Marientorgraben 1, 90402 Nürnberg

              mit Schreiben vom 27.11.2009

 

Die eingegangenen Anregungen werden in der Anlage in tabellarischer Form behandelt.

 

3.               Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

 

Es wird beantragt die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes festzustellen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3. Der Stadtrat beschließt die Teiländerung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 24.11.2010 sowie der Begründung und des Umweltberichtes jeweils mit Stand vom 21.10.2009.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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