"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1466-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Vorbemerkung

 

Der Stadtentwicklungssenat der Stadt Bamberg hat am 14.07.2010 über die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Planunterlage des Stadtplanungsamtes und zugehöriger Begründung beschlossen.

 

Im Zuge des weiteren Verfahrensablaufes wurden die entsprechenden Unterlagen der Regierung von Oberfranken zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen dieses Prozesses wurde die Empfehlung ausgesprochen, das notwendige FNP-Änderungsverfahren durch Beschluss des Stadtentwicklungssenates der Stadt Bamberg ordnungsgemäß zu vollziehen und dann der Regierung von Oberfranken zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Regierung von Oberfranken verweist dabei auf verbindliche Rechtsgrundlage des Kommunalrechts, wonach bei Beschlüssen und Feststellungsbeschlüssen zu Flächennutzungsplanänderungen der Stadtrat als Gremium zu befassen ist.

 

Aus formalen Gründen wird der Beschluss in der Vollsitzung des  Stadtrates wiederholt.

 

Die Unterlagen bestehend aus Planzeichnung, Begründung und tabellarischer Übersicht der behandelten  Stellungnahmen liegen im Sitzungssaal aus.

 

 

 

1. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 24.11.2009 wurde der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf vom 24.11.2009 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 04.01.2010 bis zum 12.02.2010 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gem. §4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

2. Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanentwurfes vom 24.11.2009

 

Bedingt durch die Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sowie den Fortschritt der Planungen ergeben sich Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanentwurfes.

 

Geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches

Der Umgriff wurde im südöstlichen Anschlussbereich des sog. Baumwolllagers an den zukünftigen Steg über den Altarm geringfügig erweitert. Diese Anpassung war im Zuge der Abstimmungserfordernisse zum parallel durchgeführten Bauleitplanverfahren Nr. G 10B " für das Gebiet der Landesgartenschau Bamberg 2012 / Nordpark im nördlichen Bereich der Regnitz-Insel“ erforderlich.

 

Nachrichtliche Übernahme

Hinsichtlich der Stellungnahme des BLfD Referat IV Bodenkmäler wurde die Planzeichnung mit Legende (Teilplan: Art der Nutzung) um den im Gebiet vorhandenen Bereich für Bodendenkmäler ergänzt.

 

2.1 Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

2.1.3.2                            Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

                            (Referat B IV)  Bodendenkmäler

                            Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf

                            mit Schreiben vom 23.12.2009

 

2.1.13                            Regierung von Oberfranken

                            Postfach 110165, 95462 Bayreuth

                            mit Schreiben vom 11.02.2010

 

2.1.15.1              bayernhafen GmbH & Co.KG

                            Linzerstraße 6, 93055 Regensburg

                            vertreten durch

                            Labbé & Partner

                            Postfach 100963, 80083 München

                            mit Schreiben vom 11.02.2010

 

Die eingegangenen Anregungen werden in der Anlage in tabellarischer Form behandelt.

 

3. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

 

Es wird beantragt die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes festzustellen.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.              Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3.              Der Stadtrat beschließt die Teiländerung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 24.11.2010 sowie die Begründung vom 14.07.2010.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...