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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1468-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 11.11.2010 beantragt die CSU Stadtratsfraktion

 

1.        Die Sperrung der Langen Straße am 3. Adventssamstag von 9 bis 18 Uhr für den MIV und

 

2.        Die Einrichtung eines „Einkaufsbusses“.

Hinsichtlich der Details wird auf den in Anlage 1 beigefügten Antrag Bezug genommen.

 

Zu 1.

 

Unter Beibehaltung des ÖPNV und des Radverkehrs soll die Lange Straße für den MIV gesperrt werden, so dass der „Innenstadtbummel bereits dort beginnen“ könne. Die Sperrung könnte wie im beiliegenden Verkehrszeichenplan dargestellt erfolgen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag in seiner Intention, eine versuchsweise und temporär eng gefasste Sperrung der Langen Straße unter dem Eindruck der Ergebnisse des „Masterplanverfahrens Innenstadt“ umzusetzen, ausdrücklich zu begrüßen. Es besteht damit die Chance, einen Vorschlag aus dem Mediationsverfahren zu realisieren. Um, gerade im Umgang mit den bereits im Vorfeld geäußerten grundsätzlichen Bedenken insbesondere des lokal ansässigen Einzelhandels, alle relevanten Belange - gerade des Einzelhandels - von Vornherein vollständig zu erfassen und soweit als irgend möglich zu berücksichtigen, erscheint eine nur probeweise und zeitlich enge gefasste Sperrung geeignet, um die notwendigen Erfahrungen zu sammeln, die im weiteren Diskussionsprozess verwertet werden müssen.

 

Dabei sollte allerdings auf die Belange des Handels angemessen Rücksicht genommen werden. Um sowohl bei den Gewerbetreibenden selbst aber insbesondere auch deren Kundschaft entsprechende geschäftliche Dispositionen und vor allem auch den notwendigen Informationsfluss sicherzustellen, erscheint es angeraten, einen großzügigen zeitlichen Vorlauf, vor Umsetzung einer solchen Maßnahme vorzusehen. Insbesondere erscheint es erforderlich durch frühzeitige und möglichst breitgefächerte Kundeninformation auf den Umstand der Sperrung und die nur fußläufige Erreichbarkeit besonders hinzuweisen, damit gerade die Kunden notwendige Dispositionen vornehmen und sich auf die Situation einstellen können. Von einer Sperrung der Langen Straße wären beispielsweise auch angrenzende und weiterführende Straßen betroffen (Zufahrt Hellerstraße, kein Lieferverkehr Kapuzinerstraße, etc.).

 

 

Auf diesen Umstand müssten sich die Betroffenen daher rechtzeitig einstellen können. Dabei ist wegen der besonders hohen Geschäftsfrequenz an den Adventssamstagen auch mit erheblichem Anlieferungsbedarf zu rechnen.

Daher erscheint der Zeitraum zwischen einem möglichen Stadtratsbeschluss am 24.11.2010 und einer beantragten Sperrung am 11.12.2010 äußerst knapp, um die notwendige Kommunikation für alle Beteiligten ausreichend sicherstellen zu können.

 

Zudem erscheint eine reine Sperrung ohne besonderes und ergänzendes Begleitprogramm, wie beispielsweise zusätzliche Angebote der örtlichen Geschäfte im „Straßenraum“, nicht sinnvoll. Eine solche Organisation erfordert aber einen zeitlichen Vorlauf, der bei einer Sperrung bereits am 11. Dezember nicht zu gewährleisten wäre.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die mit dem Antrag verfolgte Intention auf jeden Fall aufgegriffen werden. Allerdings wird vorgeschlagen, den Erprobungszeitraum in die zweite Januarhälfte zu verlegen, um so die notwendige Vorlaufzeit für Information und Organisation zu gewinnen. Eine weiteres Verschieben in den Bereich März/April wird dabei als nicht sinnvoll erachtet, da eine Kollision mit einem möglichen „Verkehrsversuch“ im Berggebiet, bei entsprechendem Beschluss des Stadtentwicklungssenates am 23.11.2010 ab April 2011 drohte und neben einem Verkehrseingriff im Bereich des Berggebietes ein weiterer Eingriff im Bereich der Langen Straße als nicht zumutbar erschiene. Gegen eine Sperrung an einem Adventssamstag spricht aus Sicht der Verwaltung auch der Umstand, dass es sich dabei um Tage mit einer besonderen, nämlich außergewöhnlich hohen Kundenfrequenz aber auch Durchfahrtsfrequenz handelt und somit gewonnene Daten über das Verhalten der Kunden und Verkehrsteilnehmer auch nur eine sehr bedingt Aussagekraft für andere, nicht so frequenzstarke Tage, entfalten können. Jede an diesem Tag gewonnene Erkenntnis könnte nicht pauschal auf andere Tage übertragen werden. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass ein „messbarer“ Erfolg einer Sperrung, der subjektiven Wertung Einzelner unterliegt. Um wirklich herauszufinden, ob eine solche Restriktion des MIV für die Fußgänger zu einer spürbaren Verbesserung der Aufenthaltsqualität führt, müsste dies – auch nach Auffassung des Sachgebietes Verkehrsplanung im Stadtplanungsamt – über einen längeren Zeitraum erprobt werden. Änderungen im Verkehrsverhalten der Autofahrer sind bei einer kurzfristigen Sperrung nach den Erfahrungen überhaupt nicht zu erwarten.

 

Generell ist aus Sicht der Verkehrsbehörde und der Polizei in jedem Fall auf die bestehenden Begleitumstände hinzuweisen:

 

·         Eine Sperrung der Langen Straße nur für bestimmte Verkehrsarten (MIV) bedeutet, dass dort nach wie vor Fahrverkehr (Linienverkehr, Taxi und Radverkehr) stattfindet. Folglich muss der weiterhin zugelassene Fahrverkehr die jeweils für ihn vorgesehene Verkehrsfläche benutzen, hier also

-              die Omnibusse und die Taxen die Fahrbahn

-              der Radverkehr die Radwege.

 

·         Fußgänger dürfen nach der Straßenverkehrsordnung ausschließlich die Gehwege benutzen. Eine Benutzung der Fahrbahn wäre daher auch bei einer Sperrung der Straße rechtlich unzulässig und wegen des weiterhin auf der Fahrbahn stattfindenden öffentlichen Verkehrs (neben Bussen und Taxen auch beispielsweise Rettungsdienst und Feuerwehr) als gefährlich zu qualifizieren.

 

·         Während der Lade- und Lieferzeiten (bis 10.30 h) in den Fußgängerzonen Grüner Markt und Austraße müssen die Fahrzeuge (Lieferverkehr) wie gewohnt in Richtung Kapuzinerstraße ausfahren können.

 

Eine für den MIV geltenden Sperrung erfordert begleitende und flankierende Maßnahmen. Aus Sicht der Verwaltung sind für eine wirkungsvolle Sperre im Einzelnen folgende Maßnahmen erforderlich:

 

·         Deutlich wahrnehmbare Vorwegweiser (1,00 x 1,50 m) in der Willy-Lessing-Straße, Friedrichstraße und Hainstraße (Achtung! Durchfahrt Lange Straße gesperrt), um die von der „Sperrung“ betroffenen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu informieren, damit sich diese entsprechend einordnen können.

 

 

·         Z 260 (Verbot für Kfz) mit ZZ 1026-32 (Linienverkehr frei) und ZZ 1026-30 (Taxi frei) sowie Zeichen 600 (beleuchtet!) bei der Einmündung Lange Straße/Schönleinsplatz (Zufahrt Lange Straße-Bamberger Hof). Dabei wäre das Sperrbrett so anzubringen, dass Linienbusse ungehindert vorbeifahren können. Fahrer, die sich falsch eingeordnet haben, können über Zinkenwörth-Hainstraße in Richtung Richard-Wagner-Straße ausfahren.

 

·         Z 260 mit ZZ 1026-30 (Taxi frei) sowie Z 600 (beleuchtet) am Schönleinsplatz – vom Zinkenwörth kommend vor der Einmündung Lange Straße.

 

·         Z 260 mit ZZ 1026-30 (Taxi frei) und Zeichen 600 (beleuchtet) Hellerstraße – vor der Einmündung Lange Straße, damit über die Hellerstraße kein unberechtigter Kfz-Verkehr in die Lange Straße gelangt.

 

·         Z 267 in der Keßlerstraße – aus Richtung Franz-Ludwig-Straße abdecken, da Bewohner sowie Hotelgäste der „Wilden Rose“ und Kunden nur über Franz-Ludwig-Straße/Keßlerstraße einfahren können. In der Hellerstraße befinden sich zudem die Parkplätze auf dem Sparkassen-Areal.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde wäre daher eine umfangreiche, temporäre Beschilderung erforderlich. Der hierfür erforderliche Aufwand würde laut überschlägiger Kostenschätzung des EBB zirka 1.000 Euro betragen.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach den bisherigen Erfahrungen mit vergleichbaren Situationen dem Umstand Rechnung getragen werden muss, dass eine „Sperre für den MIV“ sicherlich durch einen Teil der Kraftfahrer schlicht missachtet wird. Verwertbare Erkenntnisse über die Auswirkungen eines veränderten Verkehrsverhaltens durch eine Sperrung der Langen Straße erfordern daher eine wirksame Durchsetzung der MIV – Sperrung. Da der öffentliche Verkehr weiterhin stattfinden muss, scheiden einfache bauliche Maßnahmen (feste Sperrbretter etc. aus). Technische Maßnahmen (elektronische Schranken etc.) sind zu aufwendig. Vertretbar erscheint daher allein eine Überwachung und Regelung durch entsprechendes Personal. Auf Anfrage wurde von Seiten der Polizei mitgeteilt, dass dies aufgrund der personellen Situation dort nicht möglich ist. Alternativ bestünde die Möglichkeit, die Sperre durch Feuerwehrleute überwachen zu lassen, die auch zur Regelung des fließenden Verkehrs berechtigt sind. Dabei sollten im Schichtwechsel immer zwei Feuerwehrleute im Bereich des Sperrbrettes eingesetzt werden.

 

 

Zu 2.:

Im Hinblick auf die Einrichtung eines „Einkaufsbusses wurden die Stadtwerke Bamberg, Verkehrs- und Park GmbH gebeten, zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme lautet wie folgt:

 

„1. Grundsätzlich

 

Die Lange Straße ist für die Anbindung des Bamberger Westens (Gaustadt) und von Bischberg eine sehr wichtige Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr. Weiterhin wird über die Linie 910 mit der Trassenführung über die  Lange Straße an der Haltestelle "Am Kranen" die einzige direkte Anbindung von der Innenstadt zum Domplatz realisiert. Daher ist es zwingend erforderlich, sollte dem Antrag statt gegeben werden, die Lange Straße für den ÖPNV frei zu halten. Insbesondere käme dem ÖPNV bei einer Sperrung der Lange Straße für den MIV zur Abwicklung des Verkehrs eine tragende Rolle zu.

 

Zu Punkt 2 des Antrags:

 

Die Einrichtung eines "Einkaufsbusses", der den innerstädtischen Ring bedient, ist grundsätzlich durch die STVP  möglich. Eine Fahrpreisgestaltung orientiert sich zunächst an den im Bedienungsgebiet der STVP zur Anwendung kommende Beförderungstarife. Sollte ein geringeres Beförderungsentgelt oder kostenloses Fahren zur Anwendung kommen, sind die Einnahmeausfälle auszugleichen. Dies könnte beispielsweise durch Sponsoring des "Einkaufsbusses" über Ausgleichsleistungen Dritter erreicht werden“.

 

 

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

-                Die Wirtschaftsverbände weisen darauf hin, dass der 3. Adventssamstag der umsatz- und verkehrsstärkste Tag für den Einzelhandel im ganzen Jahr darstellt. Insoweit handelt sich daher nicht um einen „typischen“ Tag, der ein normales Konsumverhalten und somit einen durchschnittlichen Kundenstrom abbildet. Es wird diesbezüglich Bezug genommen auf den Bericht im Fränkischen Tag vom 13.11.2010 (Anlage).

 

-                Der Einzelhandel muss sowohl für die notwendigen Warenanlieferungen als auch für die notwendige Kundeninformation alle erforderlichen Dispositionen und Informationen rechtzeitig treffen und geben können.

 

-                Aus Sicht der Verwaltung erscheint es insgesamt sinnvoll, den Erprobungszeitraum auf die Zeit nach Neujahr zu verlegen. Einschränkend ist dabei zu berücksichtigen, dass bei entsprechendem Beschluss des Stadtentwicklungssenates am 23.11.2010, ab April 2011 ein Verkehrsversuch im Berggebiet beginnen und damit einhergehend vorher statistische Erhebungen durchgeführt werden müssen. Für eine „Sperrung“ im Bereich der Langen Straße kommt daher am ehesten ein mögliches Zeitfenster im Bereich Mitte Januar bis Mitte Februar in Betracht. Vorgeschlagen wird dabei eine „Sperrung“ zunächst nur an einzelnen Tagen und nicht über einen länger andauernden Zeitraum, um allen Beteiligtenbelangen Rechnung tragen zu können.

 

-                Die Verwaltung will den sich ergebenden zeitlichen Vorlauf nutzen, um die beabsichtigte Maßnahme mit den Interessengruppen, den Wirtschaftsverbänden, den Anliegern und den Teilnehmern aus dem Mediationsverfahren rechtzeitig zu kommunizieren und die Öffentlichkeit ausreichend zu informieren.

 

 

II. Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.      Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Die Lange Straße wird am 22. Januar in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr für den motorisierten Individualverkehr gesperrt.

 

3.      Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2010 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Anlage/n:

 

1.      Antrag der CSU-Stadtratfraktion

2.      Verkehrszeichenplan

3.      Auszug aus dem FT vom 13.11.2010

 

Verteiler:

 

Herrn Oberbürgermeister

Mitglieder des Stadtrates

Sitzungsdienst

 

 

Referat 5

 

 

 

 

……………………………………….

Ralf Haupt

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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