Beschlussvorlage - VO/2010/1470-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2011; Empfehlungen aus der Bürgerversammlung vom 12.10.2010; Antrag des Herrn Christian Eichfelder, Egelseestraße 81, 96050 Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beteiligt:
- 38 Klima- und Umweltamt; 23 Immobilienmanagement; 63 Hochbauamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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01.12.2010
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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08.12.2010
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I. Sitzungsvortrag:
In der Bürgerversammlung am 12.10.2010 stellte Herr Eichfelder folgenden Antrag:
Für die Löschgruppe 2 Wunderburg ist eine neue Feuerwehrhalle zu bauen. Dafür sind auch alternative Standorte, beispielsweise an der Kreuzung Münchner Ring/Forchheimer Straße oder in der Bughofer Straße zu prüfen.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen und ist im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2011 zu behandeln.
Im vorgelegten Entwurf des Haushaltes 2011 sind laut Investitionsprogramm im Finanzplanungsjahr 2012 Planungsmittel in Höhe von 150.000 und im Finanzplanjahr 2013 Bauausgaben von 800.000 vorgesehen. Mittel für einen eventuell notwendigen Grunderwerb können derzeit noch nicht abgebildet werden.
Ob die Werte des Finanzplanes in den jeweiligen Haushaltsjahren auch tatsächlich bereitgestellt werden können, ist von der finanziellen Lage der Stadt Bamberg und der Prioritätensetzung durch den Stadtrat in den Haushaltsberatungen der kommenden Jahre abhängig.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Neubau einer neuen Feuerwehrhalle der Löschgruppe 2 Wunderburg an verschiedenen Standorten zu prüfen und die dafür erforderlichen Kosten zu ermitteln. Das Ergebnis ist dem Stadtrat rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2012 zur Entscheidung vorzulegen.
3. Der Antrag des Herrn Eichfelder aus der Bürgerversammlung vom 12.10.2010 ist damit nach den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung erledigt.