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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1471-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Bürgerversammlung am 12.10.2010 stellte Frau Wohn stellvertretend für die Elterninitiative daBEI folgenden Antrag:

 

„Die Elterninitiative daBEI fordert, die erforderlichen finanziellen Mittel für eine dauerhafte Qualitätssicherung der Kinderbetreuungssituation in der Stadt Bamberg wieder bereitzustellen.“

 

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen und ist auf ausdrücklichen Wunsch der Antragstellerin im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2011 zu behandeln.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2008 wurde zusätzlich zu den bisherigen freiwilligen Personalkostenzuschüssen für die Kindertagestätten ein Bamberg-spezifischer Basiswert eingeführt, der mit jährlich 365.000 € auf die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 befristet war.

Ebenfalls per Stadtratsbeschluss (09.12.2009) wurde der für das Haushaltsjahr 2011 vorgesehene Betrag von 365.000 € für die Schaffung von Kinderkrippenplätzen aus der Sonderrücklage „Kinder - Bambergs Zukunft“ eingezogen und der Sonderrücklage „Kinderkrippen“ zugeführt.

 

Sowohl Art. 5 Abs. 1 als auch Art. 18 Abs. 1 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes machen die Bereitstellung der notwendigen Kindertagesstättenplätze als auch die Bezuschussung der Betriebskosten der jeweiligen Einrichtung von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune abhängig.

 

Da die Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben im Kinderkrippenbereich einen nicht unerheblichen Eigenanteil der Stadt Bamberg erfordert (im Verhältnis Bund/Kommunen gibt es kein Konnexitätsprinzip), hat der Stadtrat die Schaffung von Kinderkrippenplätzen (gesetzliche Verpflichtung) vor eine höhere Bezuschussung der Betriebskosten der Kindertagesstätten (freiwillige Leistung) gestellt.

 

 

Dennoch stellt die Stadt Bamberg im Haushaltsplan 2011 einen freiwilligen Personalkostenzuschuss in Höhe von insgesamt 365.000 € für die Kindertagesstätten zur Verfügung. Dazu kommen weitere 397.500 € für Instandhaltungszuschüsse, Übernahme von Mieten und Erbbauzinsen sowie Zuschüsse für Leistungen des städtischen Gartenamtes.

 

Eine Ausweitung dieser freiwilligen Leistung ist aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht möglich. So ist der Haushalt der Stadt Bamberg von der Restfinanzierung von Maßnahmen geprägt, die lange vor der - auch von der Stadt Bamberg nicht vorhersehbaren - Weltwirtschaftskrise beschlossen und begonnen wurden.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Eine Ausweitung der freiwilligen Personalkostenzuschüsse der Stadt Bamberg an die Träger der Kindertagesstätten (Bamberg-spezifischer Basiswert) ist aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht möglich.

 

2.              Der Antrag von Frau Wohn aus der Bürgerversammlung vom 12.10.2010 ist damit nach den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung erledigt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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