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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1472-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zur 2. Tranche des Konjunkturpaketes I zur Förderung von Investitionen in nationalen UNESCO-Welterbestätten gab es auch einen Projektantrag zur Sanierung und Instandsetzung der Oberen Pfarre. Bei Gesamtkosten von 3,1 Mio. € hätte der von der Stadt Bamberg zu übernehmende Anteil ursprünglich ca. 100.000 € betragen.

 

Aufgrund einer Änderung der Förderrichtlinien (Anrechnung der Zuschüsse Dritter auf den Förderanteil des Bundes) wäre dieser städtische Anteil mit 300.000 € jedoch auf das Dreifache gestiegen. Aus diesem Grund konnte das Projekt leider nicht in die Prioritätenliste aufgenommen werden, deren Anmeldung zum Konjunkturpaket I vom Stadtrat am 28.04.2010 beschlossen wurde.

 

Mit Schreiben vom 10.11.2010 hat nun die Katholische Kirchenstiftung Unsere Lieb Frau in Bamberg einen Zuschuss in Höhe von 100.000 € für Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Oberen Pfarre von der Stadt Bamberg beantragt.

 

Aufgrund der Bedeutung der Kirche für Bamberg kann (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) ein entsprechender Zuschuss in Aussicht gestellt werden.

 

Vorbehaltlich der Vorlage begründender Unterlagen (wie z.B. Investitions- und Finanzierungsplan) könnte der Zuschuss in Abhängigkeit von Baufortschritt und Haushaltslage der Stadt Bamberg aus Mitteln der Denkmalpflege in Teilbeträgen ausbezahlt werden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Für die bevorstehenden Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Oberen Pfarre wird der Kath. Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau in Bamberg ein Zuschuss in Höhe von bis zu 100.000 € aus Mitteln der Denkmalpflege in Abhängigkeit von der Haushaltslage der Stadt Bamberg in Aussicht gestellt.

 

2.              Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen und den Zuschuss auszuzahlen.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: 100.000 € Sachkosten

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

siehe Sitzungsvortrag und Beschlussantrag

 

 

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