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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1498-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2011

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 

1.              Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne - Verwaltungshaushalt – im Haushaltsjahr 2011 zu gewährleisten und die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben und Mindereinnahmen insbes. bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der gesamten Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) wie folgt freigegeben:

 

·                zum 01.01.2011              in Höhe von                25 %

·                zum 01.04.2011              in Höhe von                50 %

·                zum 01.07.2011              in Höhe von                75 %

·                zum 01.10.2011              in Höhe von              100 %

 

 

2.              Die Regelung unter Ziffer 1 gilt nicht für die vom Kämmereiamt bewirtschaftete Haushaltsstelle 91800.47000 (Deckungsreserve für Personalausgaben). Der dort veranschlagte Haushaltsansatz von 350.000 € dient zur Absicherung von Unwägbarkeiten im Bereich der Altersteilzeit sowie bei der Beihilfe und kann nur für sachlich und zeitlich unabweisbare Ausgabenmehrungen in Anspruch genommen werden. Über die Mittelfreigabe entscheidet im Bedarfsfall das Referat 2.

 

3.              Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen ausreichender Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren als den in Ziffer 1 genannten Prozentsatz oder auch vollständig freizugeben.

 

4.              Zur Begrenzung der Personalkostensteigerungen wird mit Wirkung ab dem 01.01.2011 eine Wiederbesetzungssperre für frei werdende Planstellen von mindestens 6 Monaten verfügt.

 

5.              Das Personalreferat kann mit Zustimmung des Finanzreferates Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre zulassen, sofern die Planstelle zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unbedingt erforderlich ist.

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine -

 

 

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