Beschlussvorlage - VO/2010/1502-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsame Haushaltssatzung für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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08.12.2010
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II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
Gemeinsame
H A U S H A L T S S A T Z U N G
für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2011.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2011 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung wird auf 909.480 und der Bürgerspital-Stiftung auf 2.000.000 festgesetzt.
(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung auf 157.000 , der Bürgerspital-Stiftung auf 2.330.000 und der St.-Getreu-Stiftung auf 1.110.000 festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf
a) 500.000 für die Antonistift-Stiftung,
b) 1.000.000 für die Bürgerspital-Stiftung,
c) 500.000 für die St.-Getreu-Stiftung,
d) 56.000 für die Krankenhaus-Stiftung,
e) 1.800 für die Dr. Karl Remeis-Sternwarte-Stiftung,
f) 2.300 für die Waisenhaus-Stiftung,
g) 40.000 für die König Ludwig und Königin Marie-Therese-Stiftung,
h) 17.000 für die Paritätische Wohltätigkeits-Stiftung,
i) 1.000 für die Emil Freiherr Marschalk von Ostheim´sche-Stiftung,
j) 400 für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,
k) 26.000 für die Edgar Wolf´sche-Stiftung,
l) 100 für die Firnhaber-Trendel-Stiftung,
m) 600 für die Hauptmann Max Beckstein-Stiftung,
n) 2.500 für die Schwesternhaus-Stiftung,
o) 52.000 für die Rudolf Kraus-Stiftung,
p) 2.000 für die Hans Friedrich Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung,
q) 600 für die Edith-und Erhard-Bausch-Stiftung und
r) 100 für die Schiffauer-Stiftung.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.