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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1502-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag

 

Der Finanzsenat vom 01.12.2010 empfiehlt der Vollsitzung, die gemeinsame Haushaltssatzung für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2011 zu beschließen.

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II. Beschlussvorschlag

 

II.              Beschlussantrag:

 

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2011.

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haus­haltssatzung:

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2011 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

§ 2

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung wird auf 909.480 € und der Bürgerspital-Stiftung auf 2.000.000 € festgesetzt.

(2)   Kreditaufnahmen für  Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung auf 157.000 €, der Bürgerspital-Stiftung auf 2.330.000 € und der St.-Getreu-Stiftung auf 1.110.000 € festgesetzt.

(2)     Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

a)                 500.000 € für die Antonistift-Stiftung,

b)              1.000.000 € für die Bürgerspital-Stiftung,

c)              500.000 € für die St.-Getreu-Stiftung,

d)                   56.000 € für die Krankenhaus-Stiftung,

e)                              1.800 € für die Dr. Karl Remeis-Sternwarte-Stiftung,

f)                              2.300 € für die Waisenhaus-Stiftung,

g)                            40.000 € für die König Ludwig und Königin Marie-Therese-Stiftung,

h)                            17.000 € für die Paritätische Wohltätigkeits-Stiftung,

i)                                          1.000 € für die Emil Freiherr Marschalk von Ostheim´sche-Stiftung,

j)                                 400 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k)                            26.000 € für die Edgar Wolf´sche-Stiftung,

l)                                 100 € für die Firnhaber-Trendel-Stiftung,

m)                                 600 € für die Hauptmann Max Beckstein-Stiftung,

n)                              2.500 € für die Schwesternhaus-Stiftung,

o)                            52.000 € für die Rudolf Kraus-Stiftung,

p)                            2.000 € für die Hans Friedrich Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung,

q)                                 600 € für die Edith-und Erhard-Bausch-Stiftung und

r)                                          100 € für die Schiffauer-Stiftung.             

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

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