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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1504-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Neue Leistungen

 

Angesichts der nach wie vor angespannten Haushaltslage sowie der strukturellen Schwäche des Verwaltungshaushaltes konnten keine Anträge, die der Haushaltskonsolidierung widersprechen, in den Haushaltsentwurf 2011 übernommen werden.

Als neue freiwillige Leistung erscheint vor diesem Hintergrund lediglich die HSt. 30000.63050 erwähnenswert, die für das vom Kulturamt betreute Projekt „Kultur.Klassen“ im Haushaltsjahr 2010 eingerichtet wurde. Als Sachaufwandsposition in 2011 hat die Verwaltung einen Betrag von 225.000 € vorgesehen, welcher sich haushaltsrechtlich zu 100 % über Zuwendungen deckt (vgl. HSt. 30000.17870). Die Einzelheiten sind dem Beschluss des Kultursenates vom 28.10.2010, Vorlage-Nr. VO/2010/1227-45, zu entnehmen.

 

 

2.              Veränderungen bisheriger Leistungen (Auswahl – nicht abschließend)

 

a)              Förderung von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg

 

Um Anreize für Studenten zu schaffen, sich mit Hauptwohnsitz in Bamberg zu melden, wurde auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 29.04.2009 (Nr. VO/2009/0242-20) im Haushaltsjahr 2009 die Haushaltsstelle 11400.71820 „Förderung von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg“ eingerichtet und in zwei Schritten mit außerplanmäßigen Mitteln i. H. v. insgesamt 15.000 € ausgestattet. Die neu geschaffene Fördermöglichkeit stößt bei den Studierenden auf eine ausgesprochen positive Resonanz.

Vor diesem Hintergrund hat das Kämmereiamt im Haushaltsjahr 2011 einen Planansatz von 25.000 € veranschlagt (Anlage 5 der am 17.11.2010 übergebenen Unterlagen, S. 55).

 

Hintergrund:

Eine steigende Zahl von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg führt zu höheren Schlüsselzuweisungen, wobei die zu erzielenden Mehreinnahmen die Mehrausgaben für die Fördermaßnahme bei HSt. 11400.71820 um ein Vielfaches übersteigen.

Es handelt sich daher um eine rentierliche freiwillige Leistung, die nicht im Widerspruch zu dem Haushaltskonsolidierungsbeschluss des Stadtrates vom 27.10.2010 steht.

 

 

b)              Jugendsozialarbeit an Schulen

 

Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Jugendsozialarbeit an Schulen hat das Kämmereiamt die diesbezüglichen Mittelanmeldungen des Stadtjugendamtes ungekürzt in den Haushaltsplanentwurf 2011 übernommen. Zu den Einzelheiten darf auf Anlage 5 (S. 215) der dem Stadtrat am 17.11.2010 übergebenen Unterlagen verwiesen werden. Als wichtigste Positionen innerhalb des Unterabschnitts 4521 lassen sich anführen:

·                Jugendsozialarbeit Volksschule Gaustadt (HSt. 45210.70400)              30.000 €

·                Jugendsozialarbeit Trimbergschule (HSt. 45210.70410)              22.500 €

·                Jugendsozialarbeit Erlöserschule (HSt. 45210.70420)              22.500 €

·                Jugendsozialarbeit Martin-Wiesend-Schule (HSt. 45210.70430)              15.000 €

·                Jugendsozialarbeit Kaulbergschule (HSt. 45210.70440)              30.000 €

·                Jugendsozialarbeit Heidelsteig-/Luitpoldschule (HSt. 45210.70450)              10.500 €

 

Nach Auslaufen der Finanzierung aus der Sonderrücklage „Kinder – Bambergs Zukunft“ werden diese rein freiwilligen Leistungen mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2011 aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt.

Damit ist die Jugendsozialarbeit an Bamberger Haupt- und Förderschulen bis 31.12.2011 gewährleistet. Dies betrifft das gesamte Schuljahr 2010/2011 und die ersten vier Monate des Schuljahres 2011/2012. Darüber hinaus kann über eine Mittelbereitstellung erst im Zuge der Haushaltsaufstellung 2012 entschieden werden.

 

 

c)              Betriebskostenzuschuss an die Erzdiözese Bamberg (Stadtbücherei)

Für den Betrieb der Stadtbücherei hat das Kämmereiamt – dem Antrag des Kulturamtes folgend – einen Betrag von 691.633 € in den Haushaltsplanentwurf 2011 eingestellt (vgl. HSt. 35200.71810). In den Haushaltsjahren 2009/2010 betrug der Haushaltsansatz jeweils 650.289 €.

Nach § 7 des Vertrages vom 16.03.1998 über den gemeinsamen Betrieb der Stadtbücherei Bamberg als öffentliche und gemeinnützige Bücherei wäre die Stadt Bamberg lediglich verpflichtet, im Haushaltsjahr 2011 einen Zuschuss von (gerundet) 602.000 € zu leisten (insoweit Pflichtleistung). Der darüber hinausgehende Zuschussbetrag von 89.633 € dient zur Abfederung allgemeiner Sachkostensteigerungen in den vergangenen Jahren und stellt insoweit eine freiwillige Leistung dar.

Im Interesse des demokratischen Rechtes aller Bürger auf Information, Bildung sowie Zugang zu Literatur und verwandten Medien wurde auch dieser Kostenanteil im Entwurf des Haushaltsplanes 2011 berücksichtigt.

 

 

d)              Projektkosten „Soziale Stadt“ (UA 6151)

In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt wurden für Projektkosten Ausgabemittel von insgesamt 518.310 € in den Haushaltsplanentwurf 2011 eingestellt. Dabei hat sich die Verwaltung schwerpunktmäßig auf Projekte konzentriert, die überdurchschnittlich hohe Förderquoten versprechen.

Im Ergebnis ist es gelungen, im Haushaltsjahr 2011 – bezogen auf den Unterabschnitt – einen Zuschussbedarf von 93.240 € festzusetzen. Gegenüber dem entspr. Vorjahreswert von 23.425 € bedeutet dies eine Steigerung um 69.815 € bzw. um ca. 298 % (= in etwa eine Verdreifachung).

 

 

e)              Betriebszuschuss an das Innovations- und Gründerzentrum

… ist im Haushaltsplanentwurf 2011 mit einem Planansatz von 50.000 € berücksichtigt (vgl. HSt. 79100.71810).

 

 

3.              Nicht berücksichtigte Anforderungen

 

Die im Verwaltungshaushalt 2011 nicht berücksichtigten Anforderungen können der Anlage 11 der am 17.11.2010 übergebenen Haushaltsunterlagen entnommen werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 

1.              Zuschüsse

 

a)              Die in Beilage 1 aufgeführten Haushaltsansätze 2011 der Ausgabengruppen 70 und 71 werden genehmigt.

 

b)              Die in Beilage 2 aufgeführten Haushaltsansätze 2011 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.

 

c)              Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten für weitere Zuschussleistungen vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses vom 27.10.2010, Nr. VO/2010/1340-20, i. S. Haushaltskonsolidierung nicht erfolgen.

 

 

2.              Verfahrensregelungen

 

Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß nachfolgender Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Haushaltsansätze sind der Beilage 1 zu entnehmen.

 

Haushaltsstelle

Globalansatz für

anordnungsbefugte

Dienststelle

zuständiger Fachsenat

 

03000.70000

allgemeine

freiwillige

Leistungen

 

Amt 20/200

Senat für Finanzen,

Wirtschaft, Stiftungen und
städtische Beteiligungen

(Finanzsenat)

 

40700.70000

40700.70200

 

 

Jugendhilfe

 

Amt 51

 

Jugendhilfeausschuss

 

47010.70000

47010.70700

 

soziale Zwecke

 

Amt 50

Sozial- und Umweltreferat

– Referat 5 –

(Delegation gem. Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2009)

 

55100.70000

 

Sportförderung

 

Amt 40

Senat für Bildung,

Kultur und Sport

(Kultursenat)

 

Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat.

 

 

 

3.              Mittelfreigabe

 

Zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und zur terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.

 

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

… zeigen sich während des Haushaltsvollzuges 2011 und sind derzeit schwer abschätzbar.

 

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Anlagen

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