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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1568-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

                                 Bauherr:              BTG Bauträger- u. Treuhand GmbH

Entwurfsverfasser:              Arch. Peter Keidel

 

Kurzbeschreibung:

 

Die Bauherrin beabsichtigt ein 3-geschossiges Mehrfamilienwohnhaus (12 Wohneinheiten) mit ausgebautem Satteldach (Dachneigung 35 Grad) zu errichten. Die erforderlichen Stellplätze werden entlang der Wassermannstraße errichtet.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:  12,52 m              Länge:  26,39 m                ca. 10,00 m                 Firsthöhe:  ca. 15,00 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               13.08.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr. 316 D

                            rechtsverbindlich seit: 24.10.1975

Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Allgemeines Wohngebiet
(§ 4 BauNVO)

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der Baugrenzen;

-          Überschreitung der zulässigen Gesamtgeschossfläche (zulässig 700 m², geplant
ca. 1.400 m²);

-          Anzahl der Vollgeschosse (zulässig 3 Geschosse, geplant 4 Geschosse)

 

              Begründung:

Da sich das geplante Mehrfamilienhaus in Art und Maß der Nutzung sowie Geschossigkeit städtebaulich harmonisch in die angrenzende Wohnbebauung (Wassermannstr. 28/30) einfügt, sind die Abweichungen planungsrechtlich vertretbar, zumal der auf dem Baugrundstück ausgewiesene Garagenhof keine Verwendung mehr findet. Das Wohngebäude ist in Trauf- und Firsthöhe analog dem angrenzenden vorhandenen Wohngebäude Hs.Nr. 30 auszubilden. Die Grundzüge der Planung werden daher nicht berührt.

Im Bereich der Kfz-Stellplätze sind 2 großkronige standortheimische Laubbäume (Platanen) zu pflanzen. Die Kfz-Stellplätze sind aus einem versickerungsfähigen Belag herzustellen.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:      3 x (Fl.Nrn. 5349/4, 5349/10, 5362/62)

                            nein:  1 x (Fl.Nr. 5348/11 WEG)

 

              Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen, erhalten  eine Ausfertigung des

              Baubescheides.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 12              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              12

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              12               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              erforderlich                             nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

              Für das Bauvorhaben müssen 9 Bäume gefällt werden. Die Zustimmung des

              Umweltamtes – Naturschutz – liegt vor. Die Bäume sind zu ersetzen, alternativ kann auch eine

              Ersatzzahlung geleistet werden.

             

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

             

Der Senat stimmt den erforderlichen Befreiungen sowie der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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