Beschlussvorlage - VO/2010/1568-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE, Bamberg, Wassermannstr. 32, 34
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Lang Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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19.01.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: BTG Bauträger- u. Treuhand GmbH
Entwurfsverfasser: Arch. Peter Keidel
Kurzbeschreibung:
Die Bauherrin beabsichtigt ein 3-geschossiges Mehrfamilienwohnhaus (12 Wohneinheiten) mit ausgebautem Satteldach (Dachneigung 35 Grad) zu errichten. Die erforderlichen Stellplätze werden entlang der Wassermannstraße errichtet.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 12,52 m Länge: 26,39 m ca. 10,00 m Firsthöhe: ca. 15,00 m
Antragseingang: 13.08.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr. 316 D
rechtsverbindlich seit: 24.10.1975
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Allgemeines Wohngebiet
(§ 4 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen;
- Überschreitung der zulässigen Gesamtgeschossfläche (zulässig 700 m², geplant
ca. 1.400 m²);
- Anzahl der Vollgeschosse (zulässig 3 Geschosse, geplant 4 Geschosse)
Begründung:
Da sich das geplante Mehrfamilienhaus in Art und Maß der Nutzung sowie Geschossigkeit städtebaulich harmonisch in die angrenzende Wohnbebauung (Wassermannstr. 28/30) einfügt, sind die Abweichungen planungsrechtlich vertretbar, zumal der auf dem Baugrundstück ausgewiesene Garagenhof keine Verwendung mehr findet. Das Wohngebäude ist in Trauf- und Firsthöhe analog dem angrenzenden vorhandenen Wohngebäude Hs.Nr. 30 auszubilden. Die Grundzüge der Planung werden daher nicht berührt.
Im Bereich der Kfz-Stellplätze sind 2 großkronige standortheimische Laubbäume (Platanen) zu pflanzen. Die Kfz-Stellplätze sind aus einem versickerungsfähigen Belag herzustellen.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: 3 x (Fl.Nrn. 5349/4, 5349/10, 5362/62)
nein: 1 x (Fl.Nr. 5348/11 WEG)
Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen, erhalten eine Ausfertigung des
Baubescheides.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 12 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 12
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 12 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Für das Bauvorhaben müssen 9 Bäume gefällt werden. Die Zustimmung des
Umweltamtes Naturschutz liegt vor. Die Bäume sind zu ersetzen, alternativ kann auch eine
Ersatzzahlung geleistet werden.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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343,8 kB
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