Beschlussvorlage - VO/2010/1570-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau u. Aufstockung des Kindergartens, Bamberg, Pödeldorfer Str. 124
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Lang Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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19.01.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Sozialdienst kath. Frauen e.V.
Entwurfsverfasser: Architekt Michael Merz
Kurzbeschreibung:
Der bestehende Flachdach-Kindergarten soll umgebaut und in einem Teilbereich aufgestockt werden. Die Aufstockung erhält ein flach geneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 7 Grad. Das Erdgeschoss wird nun als Kinderkrippe (2 Gruppen) sowie als Kindergarten (1 Gruppe) genutzt, im Obergeschoss werden 2 Kindergartengruppen eingebaut. Da aus jeder Gruppe ein Ausgang ins Freie erforderlich ist, sind noch 2 Außentreppenanlagen vorgesehen.
Größe des Bauvorhabens (gesamtes Gebäude):
Breite: max. 29,23 m Länge: max. 29,48 m
4,20 m (1-geschossiger Bereich); 7,13 m bis 8,54 m (2-geschossiger Bereich)
Antragseingang: 14.10.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 330 B
rechtsverbindlich seit: 26.04.1996
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Gemeinbedarf Kindergarten
vorgesehene Abweichung:
Änderung der Dachform (zulässig Flachdach, geplant flach geneigtes Pultdach)
Begründung:
Die beantragte Abweichung ist planungsrechtlich zu befürworten, da sie städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 4 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 4
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 4 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich erforderlich (Erdgeschoss)
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Vom 01.03.2011 bis zum 31.08.2011 soll auf dem Grundstück des Kindergartens ein Container aufgestellt werden, um einen eingeschränkten Kindergartenbetrieb (Nutzungszeitraum 01.04.2011 bis 31.07.2011) aufrecht erhalten zu können. Ein entsprechender Bauantrag bezüglich der Errichtung eines Containerprovisoriums liegt vor.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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853,1 kB
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