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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1570-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Sozialdienst kath. Frauen e.V.

Entwurfsverfasser:                            Architekt Michael Merz

 

Kurzbeschreibung:             

Der bestehende Flachdach-Kindergarten soll umgebaut und in einem Teilbereich aufgestockt werden. Die Aufstockung erhält ein flach geneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 7 Grad. Das Erdgeschoss wird nun als Kinderkrippe (2 Gruppen) sowie als Kindergarten (1 Gruppe) genutzt, im Obergeschoss werden 2 Kindergartengruppen eingebaut. Da aus jeder Gruppe ein Ausgang ins Freie erforderlich ist, sind noch 2 Außentreppenanlagen vorgesehen.

             

              Größe des Bauvorhabens (gesamtes Gebäude):

              Breite:  max. 29,23 m     Länge:  max. 29,48 m    

                4,20 m (1-geschossiger Bereich); 7,13 m bis 8,54 m (2-geschossiger Bereich)

             

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               14.10.2010

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 330 B

                            rechtsverbindlich seit: 26.04.1996

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)

              Gemeinbedarf Kindergarten

 

              vorgesehene Abweichung:

Änderung der Dachform (zulässig Flachdach, geplant flach geneigtes Pultdach)

              Begründung:

Die beantragte Abweichung ist planungsrechtlich zu befürworten, da sie städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                      nein:                       

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 4              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              4

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              4               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               erforderlich (Erdgeschoss)


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Vom 01.03.2011 bis zum 31.08.2011 soll auf dem Grundstück des Kindergartens ein Container aufgestellt werden, um einen eingeschränkten Kindergartenbetrieb (Nutzungszeitraum 01.04.2011 bis 31.07.2011) aufrecht erhalten zu können. Ein entsprechender Bauantrag bezüglich der Errichtung eines Containerprovisoriums liegt vor.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt der Befreiung für die Änderung der Dachform sowie der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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Anlagen

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