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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2011/0030-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Aufgrund des am 01.09.2009 in Kraft getretenen FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und den damit einhergehenden Veränderungen für die Arbeit des Jugendamtes wurde im Stadtjugendamt Bamberg eine interne organisatorische Umstrukturierung beschlossen. Die Information im Jugendhilfeausschuss ist am 30.04.2009 durch Frau Behringer-Zeis erfolgt. Seit 01.07.2009 sind zwei Mitarbeiterinnen mit einem Arbeitszeitkontingent von 88,5% einer Vollzeitstelle (19,5 und 15 Stunden) für das Aufgabengebiet Trennung-/ Scheidungsberatung und die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren befasst.

 

Die ersten Monate wurden für die konkrete Beratungsarbeit mit den Familien, die konzeptionelle Gestaltung und die ersten organisatorischen Absprachen mit den Familienrichtern sowie weiteren am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten genutzt.

 

Im Folgenden ein kurzer Überblick/Abriss zur bisherigen konzeptionellen/organisatorischen Arbeit des Spezialdienstes:

-          Der Entwurf einer Arbeitsplatzbeschreibung und Überlegungen hinsichtlich der Abgrenzung bzw. der Zusammenarbeit mit dem ASD wurde gefertigt.

-          Die entsprechende Internetseite des Jugendamtes wurde überarbeitet.

-          Die Anschreiben an betroffene Eltern wurde überarbeitet.

-          Eine Vorlage für Berichte bzw. Kurzmitteilungen ans Familiengericht, sowie für interne Aktenvermerke wurde erstellt.

-          Es erfolgte die Erarbeitung eines Merkblattes für Eltern und die an Kindschaftssachen Beteiligten zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens.

-          Termine mit Familienrichtern und Rechtsanwälten wurden organisiert, vorbereitet, durchgeführt und protokolliert.

-          Es erfolgte die Vorbereitung und Durchführung eines Referates zum Thema FamFG und interdisziplinäre Zusammenarbeit für die Veranstaltung am 07.12.2009.

-          Informationen über Mediationsangebote im Raum Bamberg wurden eingeholt.

-          Es fanden Überlegungen zur Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle der Caritas und dem Frauenhaus Bamberg statt.

-          Ein neues Statistikformular für den Bereich TSB wurde entwickelt.

-          Eine neue Vorlage für eine Eltern-Vollmacht bei gemeinsamer elterlicher Sorge sowie für Umgangsvereinbarungen wurde entworfen.

-          In Bearbeitung ist die Erstellung eines Flyers für den Bereich TSB.

 

Am 21.09.2009, 15.03.2010 und 13.12.2010 fanden Besprechungen zwischen Stadt- jugendamt, den Familienrichtern des Amtsgerichtes Bamberg und der Beratungsstelle für Kinder, Jugendlichen und Eltern der Caritas, unter Beteiligung des Kreisjugendamtes statt. Hier wurden organisatorische Absprachen, zum Beispiel zu den Themen Weitergabe der Kontaktdaten der Eltern, Terminierung des sogenannten „frühen ersten Termins“ beim Familiengericht, Berichterstellung und persönliche Beteiligung des Jugendamtes getroffen. Des Weiteren erfolgte ein gemeinsamer fachlicher Austausch zu wichtigen aktuellen Themen.

 

Am 07.12.2009 fand ein erstes Kooperationstreffen mit Stadt- und Kreisjugendamt Bamberg, den Familienrichtern, mit Fachanwälten für Familienrecht und Vertretern der Beratungsstellen im Landratsamt Bamberg statt. Hier ging die Diplom-Sozialpädagogin (FH) Frau Leikeim in einem Impulsreferat besonders auf die wichtigsten Änderungen des neuen Gesetzes ein. Insbesondere das „Vorrang- und Beschleunigungsgebot“, das „Hinwirken auf ein Einvernehmen der Beteiligten“ und die hohen Erwartungen an die Kooperation der beteiligten Professionen wurden hierbei in den Mittelpunkt gestellt. Zudem wurden die anwesenden Rechtsanwälte über die bereits getroffenen organisatorischen Absprachen mit dem Familiengericht informiert. Im Anschluss an den Vortrag übernahm Frau Oberregierungsrätin von Plettenberg vom Kreisjugendamt die Moderation der weiteren Veranstaltung. Es erfolgte ein Austausch zwischen den Familienrichtern, den Fachanwälten für Familienrecht und den Vertretern der Jugendämter über gegenseitige Erwartungen und Möglichkeiten. Gemeinsames Ziel muss die Vermeidung von konfliktverschärfendem Verhalten aller Beteiligten sein, um die Eskalation des Elternkonflikts und des Festfahrens der elterlichen Positionen weitestgehend zu vermeiden. Stets sind bei Streitigkeiten über die elterliche Sorge oder Umgangsrecht die Interessen der Kinder bzw. das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.

 

Am 27.09.2010 fand die von den Jugendämtern von Stadt und Land gemeinsam organisierte Veranstaltung „1 Jahr FamFG-interdisziplinäre Zusammenarbeit der beteiligten Professionen“ im Landratsamt Bamberg statt. Hier konnte mit Herrn Jürgen Rudolph (Rechtsanwalt, Richter am Familiengericht a.D., Institut für interdisziplinäre Ausbildung in Cochem) ein kompetenter und anerkannter Fachreferent zu dieser aktuellen Thematik gewonnen werden. An der Veranstaltung bestand großes Interesse. Es nahmen die Familienrichter des Amtsgerichtes Bamberg, eine große Anzahl Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der örtlichen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Caritas und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Jugendämter teil.

 

 

Hinsichtlich der konkreten organisatorischen Abläufe wurde folgendes Vorgehen gemeinsam vereinbart:

Die von den Anwälten gestellten Anträge beim Familiengericht sollten kurz und sachlich gehalten sein. Konfliktverschärfendes Verhalten soll in jeder Lage des Verfahrens vermieden werden. Das Jugendamt wird umgehend vom Gericht über den Antrag eines Elternteils informiert und nimmt schnellstmöglich Kontakt mit der betroffenen Familie auf. In der Regel wird seitens des Fachdienstes des Jugendamtes kein ausführlicher schriftlicher Bericht angefertigt. Vielmehr ist die zuständige Fachkraft persönlich in der Verhandlung beim Familiengericht anwesend und informiert im Vorfeld ggf. nur stichpunktartig schriftlich über wesentliche Sachverhalte. Sowohl im Vorfeld innerhalb der Beratung beim Jugendamt als auch im Gerichtstermin, der innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung bei Gericht stattfindet, wird möglichst viel Verantwortung bei den Eltern belassen und eine einvernehmliche Lösung der Eltern angestrebt. Das Kindeswohl steht hierbei immer im Mittelpunkt. Sollte keine Einigung möglich sein, wird entschieden, ob eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist oder ob die Eltern mit Hilfe von weitergehenden Beratungsgesprächen im Jugendamt oder bei der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Caritas sich weiterhin um eine einvernehmliche Vereinbarung bemühen werden.

 

 

 

 

Bisherige Erfahrungen mit der Spezialisierung:

In den vergangenen Monaten haben sich die erwarteten organisatorischen Vorteile und die fachliche Qualifizierung der Spezialisierung bestätigt. Insbesondere können Anhörungstermine zwischen Gericht und Jugendamt im Interesse der Betroffenen direkter, schneller und reibungsloser abgestimmt werden können. Dies auch deshalb, weil die festen Ansprechpartner bekannt sind und Termine entsprechend aufeinander abgestimmt werden können.

 

Zudem wurde schon in der kurzen Zeit des Inkrafttretens des FamFGs der Eindruck gewonnen, dass durch die Verkürzung der gerichtlichen Verfahren, insbesondere im Bereich „Regelung des Umgangsrechts“, ein deutlicher positiver Aspekt im Hinblick auf das Kindeswohl erreicht wurde. Insbesondere deshalb, da aufgrund der zeitlichen Beschleunigung des Verfahrens und der kurzfristigen Kontaktaufnahme zu Beratungsgesprächen mit dem Jugendamt, in den meisten Fällen einer Entfremdung zwischen Kind und Umgangsberechtigten bzw. Beziehungsabbrüche weitestgehend vermieden werden konnten.

 

Ausblick:

-       runder Tisch mit Anwälten und Richtern am 20.01.2011

-       Informationsveranstaltung mit Rechtsanwälten und Richtern über die fachliche Arbeit des Jugendamtes im Kontext „Mitteilungen bei Kindeswohlgefährdungen“

-       Schnelle Beratungstermine bei der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern nach einer entsprechenden gerichtlichen Auflage

 

 

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II. Beschlussvorschlag

              Der Vortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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