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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0003-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Ende August teilte das Erzbischöfliche Bauamt mit, dass im Untergeschoß des Kindergarten St. Michael ein erheblicher Wasserschaden entstanden ist. Der dort befindliche Mehrzweckraum ist nicht mehr nutzbar und muss saniert werden.

 

Das Erzbischöfliche Bauamt hat dann zunächst (ohne Kosten für die Stadt) ermitteln lassen, wie die Abwasserleitungen verlaufen, um effektive Sanierungsmaßnahmen ergreifen zu können. Hierbei wurde festgestellt, dass die in den vorhandenen Plänen eingezeichneten Leitungsverläufe so nicht gebaut wurden. Sämtliche Abwasserleitungen verlaufen unter der Bodenplatte des Kindergartengebäudes. Im September wurden dann nach näheren Untersuchungen die erforderlichen Maßnahmen besprochen und festgelegt. Hierbei haben der Träger und das Ordinariat entschieden, dass in diesem Zusammenhang, neben der Behebung des Wasserschadens auch gleich energetische Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

 

Mit Antrag vom 28.09.2010 hat das Erzbischöfliche Bauamt für die Kath. Kirchenstiftung dann bei der Stadt Bamberg die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt. Diesem Antrag wurde mit Schreiben vom 04.10.2010, unter dem ausdrücklichen Hinweis auf das volle Finanzierungsrisiko des Trägers, statt gegeben.

 

Die Sanierungsmaßnahme wurde in der Folgezeit dann durchgeführt und ist zwischenzeitlich auch abgeschlossen. Durch den Einbau eines sogenannten Pumpensumpfes im Außentreppenbereich wurde auch dafür gesorgt, dass ein Eindringen von Wasser in diesen Raum künftig verhindert wird.

 

Insgesamt ist der Raum im Untergeschoß 150 m² groß. Für den Mehrzweckraum bei Kindergärten sind jedoch fördertechnisch lediglich 66 m² zuzüglich eines Abstellraumes von ca. 16 m² anzuerkennen. Deshalb wurde bei der Berechnung des städtischen Zuschusses bei den energetischen Maßnahmen, also beim Einbau neuer Heizkörper und neuer Fenster dieser Anteil für die Kosten zu Grunde gelegt. Bei den Maßnahmen die durch den Wasserschaden entstanden sind, wurden die gesamten Kosten angesetzt.

 

Somit errechnet sich für diese Sanierungsmaßnahme aus den Gesamtkosten von 45.000,00 € förderfähige Kosten in Höhe von 33.407,00 €. Nach den Richtlinien der Stadt Bamberg über die Gewährung von freiwilligen Investitionszuschüssen ist bei Kosten von über 30.000,00 € ein Beschluss des Stadtrates bei Vorbehandlung im Jugendhilfeausschuss erforderlich. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, der Dompfarrkirchenstiftung für die Sanierung des Mehrzweckraumes im Untergeschoß einen Zuschuss in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten, also insgesamt 16.704,00 € zu gewähren.

 

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II. Beschlussvorschlag

             

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

2.1              Der Dompfarrkirchenstiftung zur Sanierung des Mehrzweckraumes im Kindergarten St. Michael, einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 16.704,00 € zu gewähren.

2.2              Die Auszahlung des Betrages erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises zu Lasten des Ansatzes bei Haushaltsstelle 46420.70890.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 16.704,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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