Beschlussvorlage - VO/2011/0004-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendhilfeetat 2011;Verteilung der Zuschüsse aus dem Globalansatz an freie Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.01.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Wie bereits in den Vorjahren war es im Rahmen der Haushaltsaufstellung erforderlich, den Budgetring 510 des Stadtjugendamtes hinsichtlich des Erreichens eines ausgeglichenen Haushaltes ohne Neuverschuldung zu kürzen. Die Haushaltsberatungen brachten im Endergebnis einen Gesamtausgabeansatz von 15.150.290,00 bei Gesamteinnahmen von 5.795.290,00 , also somit einen Zuschussbedarf in Höhe von 9.355.000,00 .
Im Vergleich zu unseren Anforderungen bedeutet dies im Ausgabeansatz eine Reduzierung um rund 1,3 Mio. . Das Rechnungsergebnis für 2010 liegt nach Abschluss des Haushaltsjahres in den Ausgaben bei 16.275.019,36 und somit 1,1 Millionen über dem verfügbaren Ansatz für 2011. In den Erläuterungen zur Haushaltsplanung 2011 der JHA-Sitzung vom 22.07.2010 wurde ausführlich dargelegt, wie sich der Mittelbedarf des Stadtjugendamtes für seine Leistungen in den verschiedenen Aufgabenbereichen errechnet. Deshalb wird an dieser Stelle darauf verzichtet, dies zu wiederholen.
Bereits zu Jahresbeginn müssen wir leider darauf hingewiesen, dass eine Nachforderung, eventuell bereits zum Sommer oder Frühherbst 2011 aller Voraussicht nach unumgänglich sein wird.
Im Globalansatz 2 sind bei der Haushaltsstelle 4070.7000 die Träger und Einrichtungen aufgeführt (sogenannte bedingt freiwillige Leistungen), mit denen vertragliche Verpflichtungen bestehen. Dies betrifft den Stadtjugendring mit seiner Geschäftsführung und den Jugendtreff SuperGau sowie den Verein für Jugendhilfe. Die hier in Ansatz gebrachten Mittel sind nach Rücksprache mit den Trägern für die Vertragserfüllung durch die Stadt Bamberg erforderlich. Insgesamt wurden hier vom Stadtjugendamt 188.000,00 angefordert und im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2011 auch zur Verfügung gestellt.
Der Betrag für die Leistungen aus Verträgen ist somit gemäß nachfolgender Tabelle auf die 3 Einrichtungen zu verteilen.
Globalansatz 2 - 4070.7000 bedingt freiwillige Leistungen aus Verträgen | HSt. | Entwurf 2011 | Ansatz 2010 |
Zuschuss an Stadtjugendring f. Betriebskosten und Verbandsförderung | 4515.7001 | 78.000,00 | 77.500,00 |
Betriebszuschuss an Jugendtreff Gaustadt | 4604.7091 | 85.000,00 | 84.000,00 |
Zuschuss an Verein für Jugendhilfe | 4552.7015 | 25.000,00 | 28.000,00 |
Summe |
| 188.000,00 | 189.500,00 |
Da die vertraglichen Verpflichtungen für diese Einrichtungen Abschlagszahlungen vorsehen, müssen bestimmte Teilmittel auf den jeweiligen Haushaltsstellen durch Entnahme aus dem Globalansatz zur Verfügung stehen. Durch eine Änderung im haushaltsrechtlichen Verfahren, welches diese Leistungen in einem eigenen Budgetring zusammenfasst, genügt die Freigabe eines entsprechenden Prozentsatzes aus dem Gesamtansatz, damit diese Abschläge geleistet werden können. Diese Freigabe ist nach Rücksprache mit dem Finanzreferat bereits in dem Beschluss des Stadtrates vom 08.12.2010 enthalten.
Die Einrichtungen ohne vertragliche Bindungen sind im Haushalt 2011 wie gewohnt beim Globalansatz 1 unter der Haushaltsstelle 4070.7020 zusammengefasst. Für diese 5 Einrichtungen/Maßnahmen stehen, für 2011 insgesamt 134.149,00 zur Verfügung. Die Reduzierung im Vergleich zu 2010 konnte deshalb erfolgen, da die zuletzt zusätzlich verfügbaren Mittel i.H.v. 16.000,00 (für zusätzliche Projekte) nicht mehr angesetzt wurden. Diese Mittel waren im vergangenen Jahr für die Jugendsozialarbeit an der Martin-Wiesend-Schule verwendet worden. Diese Position wurde für 2011 jedoch, wie alle anderen Maßnahmen von JAS, im Budgetring 510 des Jugendamtes ausgewiesen, da diese im August 2011 enden und über deren Fortbestand im Frühjahr/Frühsommer diesen Jahres neu beschlossen werden muss.
Die exakte Aufteilung der Zuwendungen, die sich damit nach wie vor auf dem Niveau von 2001 befinden, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Globalansatz 1 4070.7020 rein freiwillige Leistungen | HSt. | Entwurf 2011 | Ansatz 2010 |
Zuschuss für Freizeitmaßnahmen der Mitgliedsverbände im Stadtjugendring | 4512.7011 | 18.000,00 | 18.000,00 |
Aufwendungszuschuss Spielmobil | 4603.7001 | 51.130,00 | 51.130,00 |
Zuschüsse an Verbände f. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit | 4604.7090 | 40.000,00 | 40.000,00 |
Projekte Berufsbezogene Jugendarbeit (bisher Eiba) | 4521.7020 | 6.100,00 | 6.100,00 |
Kinderschutzbund | 4525.7001 | 5.113,00 | 5.113,00 |
Mütterzentrum Känguruh | 4620.7000 | 6.136,00 | 6.136,00 |
Haus St. Elisabeth, Mofa | 4701.7012 | 7.670,00 | 20.000,00 |
Projekt HaLT | 4525.7002 | 0,00 | 1.000,00 |
Jugendsozialarbeit Martin-Wiesend-Schule | 4521.7043 | 0,00 | 15.000,00 |
Summe |
|
134.149,00 |
162.479,00 |
Diese Ansätze sind bis zum 30.09. des Jahres gesperrt und werden vom Stadtrat je nach Haushaltslage freigegeben. Ausgenommen hiervon ist nur das Spielmobil, mit dem jährlich ein Vertrag zu schließen ist, in dem Abschlagszahlungen von monatlich 6.000,00 , beginnend ab März jeden Jahres, vereinbart sind. Auch hier wirkt die Verfahrensumstellung in Form des neuen Budgetringes, welche durch die Freigabe eines Prozentsatzes für den Ansatz beider Globalansätze eine entsprechende Handhabung zulässt.
Für den Kinderschutzbund, das Mütterzentrum, die Projekte zur berufsbezogenen Jugendarbeit und dem Mofa ist nach wie vor eine gesonderte Antragstellung, mit den entsprechenden Nachweisen erforderlich.
II. Beschlussvorschlag
1. Der JHA nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
2. Der JHA stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt die Verteilung der Mittel aus dem Globalansatz wie folgt:
Globalansatz 2 - 4070.7000 bedingt freiwillige Leistungen aus Verträgen | HSt. | Entwurf 2011 | Ansatz 2010 |
Zuschuss an Stadtjugendring f. Betriebskosten und Verbandsförderung | 4515.7001 | 78.000,00 | 77.500,00 |
Betriebszuschuss an Jugendtreff Gaustadt | 4604.7091 | 85.000,00 | 84.000,00 |
Zuschuss an Verein für Jugendhilfe | 4552.7015 | 25.000,00 | 28.000,00 |
Die erforderlichen Abschlagszahlungen sind gemäß der Festlegungen in den jeweiligen Verträgen zu leisten. Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel sind durch Stadtratsbeschluss bereits zur Verfügung gestellt.
3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt weiterhin die grundsätzliche Bereitstellung der Mittel aus dem Globalansatz bei 4070.7020 laut nachstehender Tabelle unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch den Stadtrat zum 01.10.2011. Ausgenommen davon ist der Aufwendungszuschuss für das Spielmobil, da hierfür zwischenzeitlich Abschlagszahlungen zu leisten sind.
Globalansatz 1 4070.7020 rein freiwillige Leistungen | HSt. | Entwurf 2011 | Ansatz 2010 |
Zuschuss für Freizeitmaßnahmen der Mitgliedsverbände im Stadtjugendring | 4512.7011 | 18.000,00 | 18.000,00 |
Aufwendungszuschuss Spielmobil | 4603.7001 | 51.130,00 | 51.130,00 |
Zuschüsse an Verbände f. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit | 4604.7090 | 40.000,00 | 40.000,00 |
Eiba Jugendarb.los. DW | 4521.7020 | 0,00 | 0,00 |
Kinderschutzbund | 4525.7001 | 5.113,00 | 5.113,00 |
Mütterzentrum Känguruh | 4620.7000 | 6.136,00 | 6.136,00 |
Haus St. Elisabeth, Mofa | 4701.7012 | 7.670,00 | 20.000,00 |
JAS Martin-Wiesend-Schule | 4521.7044 | 0,00 | 15.000,00 |
Projekte der berufsbezogenen Jugendarbeit (3 Projekte in 2009; für 2010 sollen hier 4 Projekte gefördert werden) | 4521.7030 4521.7031 | 6.100,00 | 6.100,00 |
Projekt Halt | 4525.7002 | 0,00 | 1.000,00 |
4. Das Stadtjugendamt wird beauftragt, mit dem Verein Chapeau Claque e.V. für 2010 einen Vertrag über die Spielmobileinsätze abzuschließen.
5. Das Jugendamt wird ermächtigt, die weitere Behandlung der Anträge der Zuwendungsempfänger des Globalansatzes bei 4070.7020 im Verwaltungswege vorzunehmen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 322.049,00 für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: